• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Können Teilzeitarbeitgeber Nebentätigkeiten verbieten?
Antworten

 
Können Teilzeitarbeitgeber Nebentätigkeiten verbieten?
BavarianLawyer
Member
***
Beiträge: 212
Themen: 4
Registriert seit: May 2021
#1
11.06.2021, 12:19
Hallo,


meine Frage zielt darauf ab, ob es z.B. möglich ist (in der Praxis, in der Theorie wohl ja scheinbar schon) für zwei Kanzleien gleichzeitig als Wiss Mit oder z.B. für eine als Associate und für eine andere als Wiss mit in Teilzeit zu arbeiten?

Werden da "Nebentätigkeitsverbote" vereinbart bzw zur Bedingung gemacht? Oder könnte man das machen, um mehrere Teams kennenzulernen?
Suchen
Zitieren
guga
Unregistered
 
#2
11.06.2021, 12:35
Aus dem Bauch heraus: Ja, wegen Berufsrecht, so lange es zwei Kanzleien sind. Wenn du nebenbei Burger bei McDonalds brätst, dann kann man sicher diskutieren.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
11.06.2021, 14:49
In der Regel wird man das schon wegen drohender Interessenkollisionen ablehnen. Die Gefahren, dass du bestimmte interne und gut verkäuflcihe Geschäftspraktiken gedanklich in die andere Kanzlei mit nimmst, deine Arbeiten, an denen die jeweilige Kanzlei das Urheberrecht regelmäßig erlangt, in die andere überträgst und dass du aufgrund der Belastung in der einen Kanzlei in der anderen weniger Leistung erbringen wirst, kommen hinzu. Wenn dich eine Kanzlei/ein Partner wirklich will, dann wollen sie dich auf lange Sicht in der Regel irgendwann "24/7" da haben, damit du so viel Arbeit abnimmst und so viel Umsatz leistest wie möglich. Die Gefahr der Abwanderung kommt dann noch hinzu, was alle "Investitionen" in dich zu deinem Berufsstart sinnlos machen würde. Also ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Arbeitgeber sowas gerne mitmacht.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
11.06.2021, 15:34
Wie soll denn das auch in der Theorie möglich sein? Du unterliegst einem Wettbewerbsverbot.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
11.06.2021, 15:59
Das Wettbewerbsverbot aus § 60 I HGB gilt analog über § 241 II BGB grds. für alle Arbeitnehmer.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#6
11.06.2021, 20:33
(11.06.2021, 15:59)Gast schrieb:  Das Wettbewerbsverbot aus § 60 I HGB gilt analog über § 241 II BGB grds. für alle Arbeitnehmer.

Anfänger. Gilt direkt über § 110 GewO
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#7
11.06.2021, 21:39
(11.06.2021, 20:33)Gast schrieb:  
(11.06.2021, 15:59)Gast schrieb:  Das Wettbewerbsverbot aus § 60 I HGB gilt analog über § 241 II BGB grds. für alle Arbeitnehmer.

Anfänger. Gilt direkt über § 110 GewO

Wer lesen kann...  Lesen Es geht hier nicht um ein nachträgliches! Wettbewerbsverbot.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus