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  5. Vertrag in GK vor zweitem Examen?
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Vertrag in GK vor zweitem Examen?
Gast
Unregistered
 
#1
12.04.2021, 19:20
Hallo,

vor einiger Zeit war es in Ausnahmefällen möglich, bei gutem Verhältnis in der Anwaltsstation und gutem ersten Examen schon während des Referendariats einen Arbeitsvertrag in der GK zu erhalten. Weiß jemand hier aktuelle Erfahrungen oder Infos aus zweiter Hand, ob das derzeit noch möglich ist?

Ich baue natürlich auf eine gute Note im zweiten Examen, aber fühle mich derzeit noch eher unsicher. Ich hätte wenig Lust, bei 8,3 Punkten oÄ nochmal zu schreiben, da wäre so ein vorheriges Vertragsangebot nett.

Wie sind eure Infos?
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Gast Gast
Unregistered
 
#2
12.04.2021, 19:26
(12.04.2021, 19:20)Gast schrieb:  Hallo,

vor einiger Zeit war es in Ausnahmefällen möglich, bei gutem Verhältnis in der Anwaltsstation und gutem ersten Examen schon während des Referendariats einen Arbeitsvertrag in der GK zu erhalten. Weiß jemand hier aktuelle Erfahrungen oder Infos aus zweiter Hand, ob das derzeit noch möglich ist?

Ich baue natürlich auf eine gute Note im zweiten Examen, aber fühle mich derzeit noch eher unsicher. Ich hätte wenig Lust, bei 8,3 Punkten oÄ nochmal zu schreiben, da wäre so ein vorheriges Vertragsangebot nett.

Wie sind eure Infos?

Auch früher waren das oft "conditional offers". Sprich, es stand im Vertrag eine minimal Note drin (so bei mir damals auch). Nur wenige GKs boten "un-conditional offers" an, also einen Vertrag, unabhängig von der Note im Zweiten.

Im Endeffekt ist das aber total egal gewesen. Eine Kanzlei, die dir ein un-conditional offer macht, also einplant, dich auch mit 7 oder weniger zu nehmen, lehnt dich ja später nicht ab, wenn du tatsächlich mit 7 oder weniger kommst... das ist die Einstellung über das Prinzip "bekannt und bewährt". Abgesehen davon hat die Kanzlei noch die Möglichkeit der Probezeitkündigung, solltest du selbst bei einem un-conditional offer mit einer so schlechten Note ankommen, dass sie es doch nicht machen wollen ;)
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Gast
Unregistered
 
#3
12.04.2021, 21:27
(12.04.2021, 19:26)Gast Gast schrieb:  
(12.04.2021, 19:20)Gast schrieb:  Hallo,

vor einiger Zeit war es in Ausnahmefällen möglich, bei gutem Verhältnis in der Anwaltsstation und gutem ersten Examen schon während des Referendariats einen Arbeitsvertrag in der GK zu erhalten. Weiß jemand hier aktuelle Erfahrungen oder Infos aus zweiter Hand, ob das derzeit noch möglich ist?

Ich baue natürlich auf eine gute Note im zweiten Examen, aber fühle mich derzeit noch eher unsicher. Ich hätte wenig Lust, bei 8,3 Punkten oÄ nochmal zu schreiben, da wäre so ein vorheriges Vertragsangebot nett.

Wie sind eure Infos?

Auch früher waren das oft "conditional offers". Sprich, es stand im Vertrag eine minimal Note drin (so bei mir damals auch). Nur wenige GKs boten "un-conditional offers" an, also einen Vertrag, unabhängig von der Note im Zweiten.

Im Endeffekt ist das aber total egal gewesen. Eine Kanzlei, die dir ein un-conditional offer macht, also einplant, dich auch mit 7 oder weniger zu nehmen, lehnt dich ja später nicht ab, wenn du tatsächlich mit 7 oder weniger kommst... das ist die Einstellung über das Prinzip "bekannt und bewährt". Abgesehen davon hat die Kanzlei noch die Möglichkeit der Probezeitkündigung, solltest du selbst bei einem un-conditional offer mit einer so schlechten Note ankommen, dass sie es doch nicht machen wollen ;)

+1
Gerade die Möglichkeit der Probezeitkündigung (vor antritt der Stelle) übersehen bzw. ignorieren zu viele
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GKler
Unregistered
 
#4
13.04.2021, 08:07
Ich hatte tatsächlich ohne bekannt gewesen zu sein ein unbedingtes Angebot direkt zum Einstieg als Associate bevor ich die Noten hatte. Hab dieses auch angenommen und arbeite dort seit geraumer Zeit. Handelt sich um eine der fünf größten GKs in D. 
Lag daran, dass die für die Stelle lange niemand geeigneten gefunden hatten und es im Bewerbungsgespräch gepasst hatte. Würde also sagen, dass es vielmehr drauf ankommt, wie dringend die jmd brauchen.
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Gast GPA
Unregistered
 
#5
13.04.2021, 09:21
Kommt durchaus häufig vor, ob eine bestimmte Note reingeschrieben wird, hängt nicht zuletzt von der Kanzlei ab. Eins ist aber klar, auch wenn keine Note drin steht, dann wird man die Stelle nicht antreten, wenn die Note zu schlecht ist bzw der Arbeitgeber sonst der Auffassung ist, dass es nicht passt... Trotzdem hat man natürlich mit einem bestehenden Vertrag bessere Chancen, gerade wenn man an den offiziellen notenanforderung vorbeigeschrammt ist
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Gast
Unregistered
 
#6
13.04.2021, 09:30
hahaha, warum wird man dann die Stelle nicht antreten? Aus Ehrfurcht vor den Prädikatsabsolventen? LolLolLol
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Gast GPA
Unregistered
 
#7
13.04.2021, 19:40
(13.04.2021, 09:30)Gast schrieb:  hahaha, warum wird man dann die Stelle nicht antreten? Aus Ehrfurcht vor den Prädikatsabsolventen? LolLolLol

Nein, weil der Arbeitgeber einem dann klarmachen wird, dass die Note nicht reicht und erwartet wird, dass man noch mal schreibt
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