23.03.2021, 11:22
Hey :) ich beginne im Mai mit dem Referendariat in Hessen. Bisher promoviere ich noch und werde die Dis auch mit ins Ref nehmen. Gilt die Promotion als Zweitstudium gemäß Paragraph 13 Abs. 3 JAO?
Ich bin in keiner Uni eingeschrieben und auch nicht an dem Lehrstuhl tätig.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte :)
Ich bin in keiner Uni eingeschrieben und auch nicht an dem Lehrstuhl tätig.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte :)
23.03.2021, 12:01
In NRW musste ich es mir jedenfalls vom LG als "Nebentätigkeit" genehmigen lassen. Und dabei ging es auch rein um das "Studium", also ohne tatsächliche Nebentätigkeit am Lehrstuhl o.ä.
23.03.2021, 12:37
Vielen Dank für deine Antwort! ☺️
Dann werde ich auch einen Antrag auf Genehmigung stellen.
Liebe Grüße
Dann werde ich auch einen Antrag auf Genehmigung stellen.
Liebe Grüße
23.03.2021, 13:37
(23.03.2021, 12:37)Hast 1234 schrieb: Vielen Dank für deine Antwort! ☺️
Dann werde ich auch einen Antrag auf Genehmigung stellen.
Liebe Grüße
Ich ging tatsächlich davon aus, dass eine Genehmigung nur notwendig ist, wenn man aktuell eingeschrieben ist.
Ich bin in einer ähnlichen Situation und werde wahrscheinlich keinen Antrag auf Genehmigung stellen.
23.03.2021, 14:45
Solange ihr nicht eingeschrieben seid, braucht ihr wohl eher keine Genehmigung. Man sollte sich aber mglw. noch mal die Promotionsordnung der jeweiligen Uni anschauen; in Köln ist es jedenfalls so, dass man bei Abgabe der Diss immatrikuliert sein muss.. So oder so: Alles Gute!