• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Verwaltungsvollstreckung NRW
Antworten

 
Verwaltungsvollstreckung NRW
Helena
Unregistered
 
#1
06.03.2021, 14:36
Hallo,

ich komme aus NRW und deswegen richtet sich diese Frage nur an NRW'ler, weil die Fragestellung das Landesrecht betrifft:

In einem behördlichen Bescheid wird neben dem Haupt-VA ein Zwangsmittel angedroht. In der Klausur soll u.a. die Rechtmäßigkeit der Androhung geprüft werden. Ich befinde mich im gestreckten Verfahren. Dort muss ich u.a. feststellen, ob der Haupt-VA bestandskräftig ist oder ob die Klage keine aufschiebende Wirkung hat (§ 55 I VwVG). Bisher habe ich das "Fehlen" einer aufschiebenden Wirkung der Klage immer auf § 80 II 1. Nr. 3 Alt. 2 VwGO i.V.m. § 112 S. 1 JustG NRW gestützt. Nun bin ich aber auf den § 59 I 2 VwVG NRW und § 63 I 3 VwVG NRW aufmerksam geworden. § 59 I 2 VwVG erachte ich für einen Fall von § 80 II 1 Nr. 3 Alt. 2 VwGO?!
§ 63 I 3 VwvVG NRW weiß ich aber nicht recht einzuordnen.
Überdies ist mir nicht klar, wann ich auf § 112 S. 1 JustG und wann auf §§ 59 I 2 / 63 I 3 VwvVG NRW zurückgreifen muss? § 112 S. 1 JustG NRW deckt doch alles ab?

Ich freue mich über jede Rückmeldung! Besten Dank im Voraus :)
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus