16.09.2025, 15:13
Ich überlege nach dem Ref in die Justiz zu gehen. Bin mir aber sehr unsicher, weil man da doch sehr an einen OLG Bezirk gebunden zu sein scheint - oder nicht?
Ist es möglich, als Richter auf einer Planstelle nochmal (aus familiären Gründen) das Bundesland zu wechseln? Falls ja, wie läuft das ab? Ist das eine völlige Neueinstellung? Welche Nachteile hat das für die Besoldung? Das Start-OLG wäre wohl das OLG Köln.
Falls da jemand mehr weiß als ich, wäre ich um jede Information dankbar!
Ist es möglich, als Richter auf einer Planstelle nochmal (aus familiären Gründen) das Bundesland zu wechseln? Falls ja, wie läuft das ab? Ist das eine völlige Neueinstellung? Welche Nachteile hat das für die Besoldung? Das Start-OLG wäre wohl das OLG Köln.
Falls da jemand mehr weiß als ich, wäre ich um jede Information dankbar!
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
16.09.2025, 17:22
Im Vorstellungsgespräch bin ich tatsächlich auf eine Richterin aus NRW getroffen, die sich für das Land Hessen beworben hatte.
Nach ihrer Erfahrung (und auch dem, was ich sonst gehört habe) läuft es so: Grundsätzlich muss man bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland das Bewerbungsverfahren erneut durchlaufen. Das heißt, du bewirbst dich wie alle anderen, wirst ausgewählt und eingestellt – allerdings werden deine bisherigen Erfahrungsstufen aus der Tätigkeit in NRW in aller Regel angerechnet, sodass du in Hessen nicht „bei null“ anfangen musst.
Zur Bindung an einen OLG-Bezirk: Ja, das ist in der Praxis zunächst recht stark ausgeprägt. Du wirst einem OLG-Bezirk zugewiesen und innerhalb dessen auch vorrangig eingesetzt. Ein späterer Wechsel in einen anderen Bezirk desselben Bundeslandes ist möglich, aber nicht immer sofort oder problemlos.
Zum Länderwechsel:
Nach ihrer Erfahrung (und auch dem, was ich sonst gehört habe) läuft es so: Grundsätzlich muss man bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland das Bewerbungsverfahren erneut durchlaufen. Das heißt, du bewirbst dich wie alle anderen, wirst ausgewählt und eingestellt – allerdings werden deine bisherigen Erfahrungsstufen aus der Tätigkeit in NRW in aller Regel angerechnet, sodass du in Hessen nicht „bei null“ anfangen musst.
Zur Bindung an einen OLG-Bezirk: Ja, das ist in der Praxis zunächst recht stark ausgeprägt. Du wirst einem OLG-Bezirk zugewiesen und innerhalb dessen auch vorrangig eingesetzt. Ein späterer Wechsel in einen anderen Bezirk desselben Bundeslandes ist möglich, aber nicht immer sofort oder problemlos.
Zum Länderwechsel:
- Ja, es ist möglich, als Richter*in auf Lebenszeit aus familiären Gründen in ein anderes Bundesland zu wechseln.
- Formal ist das tatsächlich eine Neueinstellung durch das aufnehmende Bundesland. In der Praxis geschieht das oft durch sog. „Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung“ oder im Einvernehmen beider Länder.
- Besoldung: Nachteile sind normalerweise nicht zu befürchten. Deine Erfahrungszeiten aus dem ersten Bundesland werden nach den geltenden beamtenrechtlichen Vorschriften (Laufbahnbefähigung, Erfahrungsstufen) angerechnet. Unterschiede gibt es aber in Details: die Länder haben eigene Besoldungsgesetze (z. B. NRW vs. Hessen), und da kann es kleine Abweichungen geben. Ein Rückfall in die Anfangsstufe ist aber nicht vorgesehen.
16.09.2025, 20:52
Eine Versetzung entsprechend 123 BRRG ist formal keine Neueinstellung. Das wird besonders deutlich, wenn jemand nicht mehr im Eingangsamt ist. Es ist eine Versetzung.
17.09.2025, 07:15
(16.09.2025, 17:22)Cicero123 schrieb: Im Vorstellungsgespräch bin ich tatsächlich auf eine Richterin aus NRW getroffen, die sich für das Land Hessen beworben hatte.
Nach ihrer Erfahrung (und auch dem, was ich sonst gehört habe) läuft es so: Grundsätzlich muss man bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland das Bewerbungsverfahren erneut durchlaufen. Das heißt, du bewirbst dich wie alle anderen, wirst ausgewählt und eingestellt – allerdings werden deine bisherigen Erfahrungsstufen aus der Tätigkeit in NRW in aller Regel angerechnet, sodass du in Hessen nicht „bei null“ anfangen musst.
Zur Bindung an einen OLG-Bezirk: Ja, das ist in der Praxis zunächst recht stark ausgeprägt. Du wirst einem OLG-Bezirk zugewiesen und innerhalb dessen auch vorrangig eingesetzt. Ein späterer Wechsel in einen anderen Bezirk desselben Bundeslandes ist möglich, aber nicht immer sofort oder problemlos.
Zum Länderwechsel:Unterm Strich: Ein Wechsel ist möglich, aber nicht ganz „automatisch“ – es hängt von der Bedarfslage des anderen Bundeslandes ab und erfordert ein vollständiges Bewerbungsverfahren. Familiäre Gründe sind ein starkes Argument, trotzdem musst du formal durch die Auswahl.
- Ja, es ist möglich, als Richter*in auf Lebenszeit aus familiären Gründen in ein anderes Bundesland zu wechseln.
- Formal ist das tatsächlich eine Neueinstellung durch das aufnehmende Bundesland. In der Praxis geschieht das oft durch sog. „Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung“ oder im Einvernehmen beider Länder.
- Besoldung: Nachteile sind normalerweise nicht zu befürchten. Deine Erfahrungszeiten aus dem ersten Bundesland werden nach den geltenden beamtenrechtlichen Vorschriften (Laufbahnbefähigung, Erfahrungsstufen) angerechnet. Unterschiede gibt es aber in Details: die Länder haben eigene Besoldungsgesetze (z. B. NRW vs. Hessen), und da kann es kleine Abweichungen geben. Ein Rückfall in die Anfangsstufe ist aber nicht vorgesehen.
Ob man ein formelles Auswahlverfahren durchlaufen muss, ist ganz unterschiedlich. Und auch die Unterschiede, die sich bei der Besoldung ergeben können, sollte man nicht unterschätzen. Sie hängt von den jeweiligen Ländern ab und kann durchaus ein paar Hundert Euro betragen. Es gibt aber genug Seiten im Internet, auf denen man das vergleichen kann.
17.09.2025, 18:17
Vielen Dank für die Antworten, das hilft mir schon mal. Muss man in NRW wirklich unterschreiben, dass man min. 5 Jahre im selben OLG Bezirk bleibt? Ist das bindend oder eher eine Selbstverpflichtung?
17.09.2025, 18:43
(17.09.2025, 18:17)Limonadenbaum schrieb: Vielen Dank für die Antworten, das hilft mir schon mal. Muss man in NRW wirklich unterschreiben, dass man min. 5 Jahre im selben OLG Bezirk bleibt? Ist das bindend oder eher eine Selbstverpflichtung?
Die Einstellung erfolgt in eigentlich allen Ländern mit mehrern OLGen in einen bestimmten OLG-Bezirk. Das ist auch haushaltsrechtlich bedingt. Die Stellen für Proberichter sind haushaltsrechtlich dem OLG mit dessen Bezirk zugewiesen zugewiesen. Das bedeutet aber auch, dass wenn du entsprechend den OLG-Bezirk wechseln willst, dann braucht es dort eben eine entsprechende freie Stelle dafür. Das gilt bei Planstellen nicht anders, nur dass diese noch zusätzlich ggf. gerichtspezifisch verteilt sind anders als die Proberichterstellen. Spannend wäre natürlich die Frage, ob sich das auf die Beurteilung / Art. 33 II GG auswirkt, wenn du dich auf eine Planstelle in einem anderen OLG Bezirk bewerben würdest und mit dortigen zur Verplanung oder Lebzeitlern konkurrierst.