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BErufseinstieg RA
Gast
Unregistered
 
#1
01.02.2021, 14:09
Hey !!

Ich stehe jetzt kurz vor dem Berufseinstieg als angestellter RA. Zulassung etc. habe ich schon als niedergelassener RA erhalten.



Zeige ich dann eine "zweite Kanzlei" bei der RAK an?
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Gast
Unregistered
 
#2
01.02.2021, 14:11
(01.02.2021, 14:09)Gast schrieb:  Hey !!

Ich stehe jetzt kurz vor dem Berufseinstieg als angestellter RA. Zulassung etc. habe ich schon als niedergelassener RA erhalten.



Zeige ich dann eine "zweite Kanzlei" bei der RAK an?

Oder könnte ich mit der Kanzlei einfach die Adresse komplett ändern?
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Gasto
Unregistered
 
#3
01.02.2021, 14:27
(01.02.2021, 14:11)Gast schrieb:  
(01.02.2021, 14:09)Gast schrieb:  Hey !!

Ich stehe jetzt kurz vor dem Berufseinstieg als angestellter RA. Zulassung etc. habe ich schon als niedergelassener RA erhalten.



Zeige ich dann eine "zweite Kanzlei" bei der RAK an?

Oder könnte ich mit der Kanzlei einfach die Adresse komplett ändern?

Na, willst du in Zukunft zwei Kanzleien führen (einmal als angestellter RA und einmal als Selbstständiger) oder wirst du zukünftig nur als angestellter RA arbeiten? Damit sollte sich deine Frage eigentlich von selbst klären.
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Gast
Unregistered
 
#4
01.02.2021, 15:27
(01.02.2021, 14:27)Gasto schrieb:  
(01.02.2021, 14:11)Gast schrieb:  
(01.02.2021, 14:09)Gast schrieb:  Hey !!

Ich stehe jetzt kurz vor dem Berufseinstieg als angestellter RA. Zulassung etc. habe ich schon als niedergelassener RA erhalten.



Zeige ich dann eine "zweite Kanzlei" bei der RAK an?

Oder könnte ich mit der Kanzlei einfach die Adresse komplett ändern?

Na, willst du in Zukunft zwei Kanzleien führen (einmal als angestellter RA und einmal als Selbstständiger) oder wirst du zukünftig nur als angestellter RA arbeiten? Damit sollte sich deine Frage eigentlich von selbst klären.


Gibt Sinn als Anzeige Kanzleisitzänderung auf den zukünftigen Arbeitgeber.

Allerdings wie läuft dann das mit alten Mandaten?
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Papa
Unregistered
 
#5
01.02.2021, 23:01
(01.02.2021, 15:27)Gast schrieb:  Gibt Sinn als Anzeige Kanzleisitzänderung auf den zukünftigen Arbeitgeber.

Allerdings wie läuft dann das mit alten Mandaten?
Gegenüber der Kammer gibst Du die Kanzleiadresse Deines AG an. Eine zweite Kanzleiadresse unter derselben Adresse ist - meine ich - überflüssig.

Wegen der mitgebrachten Mandate kommt es darauf an, was Du mit Deinem AG ausgemacht hast. Entweder die laufen dann über die AG-Kanzlei (wie das dann abgerechnet wird, weiss ich nicht) unter dem AG-Briefkopf oder Du machst die mit Deinem eigenen Brefkopf weiter, nur eben mit Straße Hausnummer und PLZ und Ort, wo sich nun Deine "eigene" Kanzlei befindet, eben in den Räumen Deines AG, aber rechtlich getrennt. Wenn Du nicht vor hast, ein eigenes Business aufzuziehen, könnntest Du so Deine Selbständigkeit Problemlos ausschleichen (nur eine Kollisionsprüfung müsstest Du irgendwie mit Deiner AG-Kanzlei hinbekommen),
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