01.02.2021, 11:49
Kann man einen Verzicht auf die Rechte aus seiner Zulassung auch erklären, obwohl noch gar keine Zulassung erfolgt ist, oder muss ich diese Erklärung dann auch für die zukünftige Erteilung einer Zulassung erklären?
Frage für einen Freund, dessen Arbeitsverhältnis wohl vor Erteilung der Zulassung enden wird(Syndikusrechtsanwalt).
Frage für einen Freund, dessen Arbeitsverhältnis wohl vor Erteilung der Zulassung enden wird(Syndikusrechtsanwalt).
01.02.2021, 13:20
(01.02.2021, 11:49)Gast schrieb: Kann man einen Verzicht auf die Rechte aus seiner Zulassung auch erklären, obwohl noch gar keine Zulassung erfolgt ist, oder muss ich diese Erklärung dann auch für die zukünftige Erteilung einer Zulassung erklären?
Frage für einen Freund, dessen Arbeitsverhältnis wohl vor Erteilung der Zulassung enden wird(Syndikusrechtsanwalt).
Sollte er mal selbst fragen. Hatte er hier im Zweifel schon, die Frage war hier kürzlich schon. Es herrscht echt so eine Bedienungsmentalität. Keine Ahnung, aber statt selbst bei der Kammer informieren hier (wieder) fragen, nicht mal ein paar Seiten zurückblättern, und alles auf dem Silbertablett bekommen wollen. Es nervt.
Zur Sache:
Man nimmt den Antrag bei der Kammer zurück; Geld gibt es nicht zurück. Es steht ja überhaupt nicht fest, ob er die Zulassung überhaupt bekommt, da kann man nicht großmütig auf Rechte (welche denn?) aus etwas verzichten, was man im Zweifel nicht bekommt. Da die Zulassung auch an die konkrete Stelle bei dem Unternehmen gebunden ist, ist die Beendigung der Kammer mitzuteilen. Dann ist man bis zu einer neuen Zulassung auch kein Syndikusrechtsanwalt mehr.