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  5. Erfahrung mit RA für Härtefall-Antrag (Heinze/Mehl/Zimmerling/Ronnenberg/Bormann)
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Erfahrung mit RA für Härtefall-Antrag (Heinze/Mehl/Zimmerling/Ronnenberg/Bormann)
VersuchZweiplusEins
Unregistered
 
#1
15.02.2018, 16:36
Hat jemand Erfahrung gemacht mit Rechtsberatung zum konkreten Formulieren von Anträgen für den dritten Versuch (2. Staatsexamen)? Durch Empfehlungen wurde ich auf:

- RA Heinze (Hamburg)
- RA Mehl (Berlin)
- RA Zimmerling (Saarbrücken)
- RA Ronnenberg (Hamburg)
- Herr Bormann (Berlin)

aufmerksam gemacht. Die Empfehlungen stammten allerdings aus dem Kontext der Anfechtung von Klausurbewertungen. Da es mir im Moment weniger um die Anfechtung als um die Chance eines dritten Versuchs geht, möchte ich ungern in die Situation geraten, in der ein RA eventuell selbst gar kein Interesse an einem positiv beschiedenen Härtefallantrag haben könnte. In diesem Fall würde ich nochmals mitschreiben und Plan B - die kostspielige Anfechtung der bisherigen Klausuren - könnte nicht mehr in Rechnung gestellt werden. Vielleicht sind diese Gedanken auch Paranoia und meiner aktuell eher bescheidenen Situation geschuldet, aber die Nachfrage hier kostet schließlich nichts.

Ich suche also einen Anwalt, der zielführend bei der Formulierung des Härtefallantrags helfen kann. Hat jemand mit einem der oben genannten Anwälten erfolgreich einen dritten Versuch beantragt?
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mastero
Unregistered
 
#2
15.02.2018, 16:39
Nenn uns doch mal dein Bundesland. Das würde schon helfen.
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VersuchZweiplusEins
Unregistered
 
#3
15.02.2018, 17:23
Rainald Grebes Liebling: Brandenburg
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E
Unregistered
 
#4
15.02.2018, 17:38
Du bestimmst doch selber Dein Anliegen. Wenn Du die Anfechtung außen vor lässt, hat er doch gar kein Interesse daran, Dir eine kostspielige Anfechtung div. Klausuren aufzuschwatzen. Wo genau liegt das Problem dabei?
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Z
Unregistered
 
#5
16.02.2018, 13:07
Meine Quellen sind naturgemäß begrenzt. Aber von den zwei Leuten von denen ich weiß, die einen solchen Antrag gestellt haben, haben die den einfach selbst erfolgreich und ohne größere Begründung gestellt. Das LJPA (NRW) stellt sich da angeblich eigentlich nur an, wenn mal ein Täuschungsverdacht im Raum stand, ansonsten haben die eher Mitleid und man muss ja auch ehrlich sagen, dass grds. jeder, der nach einem so langen Studium und Ref., wo man bisher alles bestanden hat, nach zwei Fehlversuchen ein Härtefall ist.
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Gast
Unregistered
 
#6
18.02.2018, 23:59
Nichts für ungut, aber es ist hinlänglich bekannt dass man in NRW faktisch drei Versuche hat. Da dringen 90% der Anträge durch. Schon im Nachbarland Niedersachsen hingegen ist das Verhältnis von zugelassenen Gnadenversuchen zu abgelehnten eher umgekehrt.

Wie es in Brandenburg aussieht weiß ich nicht. Ich habe mal gehört in Berlin würde man auch eher einen dritten Versuch zulassen.

Jedenfalls drücke ich dem VersuchZweiplusEins beide Daumen dass er/sie sein/ihr Ziel erreicht.
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Gast
Unregistered
 
#7
19.02.2018, 00:31
(18.02.2018, 23:59)Gast schrieb:  Nichts für ungut, aber es ist hinlänglich bekannt dass man in NRW faktisch drei Versuche hat. Da dringen 90% der Anträge durch. Schon im Nachbarland Niedersachsen hingegen ist das Verhältnis von zugelassenen Gnadenversuchen zu abgelehnten eher umgekehrt.

Wie es in Brandenburg aussieht weiß ich nicht. Ich habe mal gehört in Berlin würde man auch eher einen dritten Versuch zulassen.

Jedenfalls drücke ich dem VersuchZweiplusEins beide Daumen dass er/sie sein/ihr Ziel erreicht.

Ich ebenfalls!
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dritterversuch
Unregistered
 
#8
19.02.2018, 09:34
.. Frau Rechtsanwältin Klamser aus Bonn macht sowas.

Soll spitze sein und preislich nicht so abgehoben.
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dritterversuch
Unregistered
 
#9
19.02.2018, 10:29
.. mit Preislich "nicht so abgehoben" meinte ich, dass die Preise fair sind für Studenten und Referendare, so das, was mir zugtragen wurde.
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NRW
Unregistered
 
#10
14.03.2018, 08:48
(19.02.2018, 09:34)dritterversuch schrieb:  .. Frau Rechtsanwältin Klamser aus Bonn macht sowas.

Soll spitze sein und preislich nicht so abgehoben.

Allerdings ist ihr Ton sehr gewöhnungsbedürftig. Auf ihrer Homepage kann man sich ein Bild machen. Und da in NRW nicht mal eine Begründung erforderlich ist, würde ich evtl jemanden aus dem zuständigen Bundesland wählen.
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