13.01.2021, 18:19
Hallo, ich wollte mal nachfragen, ob man vor der Ernennung auf Lebenszeit als Richter oder generell als Beamter nochmal zum Amtsarzt muss. Oder muss man da nur das eine mal vor Einstellung bzw. Beginn der Probezeit hin? Frage gilt insbesondere für NRW.
Danke schonmal!
Danke schonmal!
13.01.2021, 21:54
In NRW muss man (zumindest als Richter:in) nur dann nochmal vor der Verplanung zum Amtsarzt, wenn das bei der Einstellungsuntersuchung so angeordnet wurde. Kann zB bei chronischen Erkrankungen so gemacht werden. Regulär muss man aber nicht nochmal hin.
13.01.2021, 22:31
Was wird beim Amtsarzt eigentlich untersucht bzw wie genau läuft das ab?
13.01.2021, 22:36
(13.01.2021, 22:31)Gast schrieb: Was wird beim Amtsarzt eigentlich untersucht bzw wie genau läuft das ab?
Man geht fragen zu Vorerkrankungen durch, Urinprobe, Blutprobe, Sehtest, Hörtest, ein paar Übungen (Kopfbewegung, Bein anwinkeln...), Gewicht und Körpergröße...
In Berlin zur Lebenszeiternennung noch mal hin, aber im Zweifel kürzeres Programm indem man die alten Feststellungen noch mal durchgeht.