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  5. Wechsel R zu A (Richter in Verwaltung)
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Wechsel R zu A (Richter in Verwaltung)
RiVerwaltung
Unregistered
 
#1
27.12.2020, 13:47
Guten Tag,
gibt es hier Erfahrungswerte bzgl. eines Wechsels aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit in die Verwaltung? Insbesondere bzgl. der Möglichkeiten der Anrechnung von Erfahrungszeiten / Stufen bei der A-Besoldung?
Wie sieht das aus, wenn man als Proberichter wechselt? Hat man die Probezeit nochmal?
Wie ist das, wenn man nach der Lebenszeiternennung (Verplanung) wechseln möchte? Verliert man diese "Jobsicherheit" dadurch?

Hat jemand Erfahrungen? Es geht vorrangig um NRW aber auch Erfahrungen aus anderen Bundesländern sind interessant.

Vielen Dank
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Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php

Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Gast
Unregistered
 
#2
27.12.2020, 14:31
Fragst du jetzt ernsthaft - als Richter - ob du deine Planstelle verlierst, wenn du aus dem Richterdienst ausscheidest oder verstehe ich die Frage falsch?
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Gast
Unregistered
 
#3
27.12.2020, 15:08
:rolleyes:  die Kenntnisse im dienstrecht sind ja echt immer gering ausgeprägt.

Mach dich mal über "Abordnung mit dem Ziel der Versetzung" schlau. Und solche Fragen werden idR dann auch geklärt.
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Gast23
Unregistered
 
#4
27.12.2020, 15:37
(27.12.2020, 13:47)RiVerwaltung schrieb:  Guten Tag,
gibt es hier Erfahrungswerte bzgl. eines Wechsels aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit in die Verwaltung? Insbesondere bzgl. der Möglichkeiten der Anrechnung von Erfahrungszeiten / Stufen bei der A-Besoldung?
Wie sieht das aus, wenn man als Proberichter wechselt? Hat man die Probezeit nochmal?
Wie ist das, wenn man nach der Lebenszeiternennung (Verplanung) wechseln möchte? Verliert man diese "Jobsicherheit" dadurch?

Hat jemand Erfahrungen? Es geht vorrangig um NRW aber auch Erfahrungen aus anderen Bundesländern sind interessant.

Vielen Dank

51 Abs 3 Laufbahnverordnung NRW. Ist allerdings eine Ermessensvorschrift. Wie diese tatsächlich gelebt wird weiß ich nicht. Wäre aber interssant herauszufinden. Gibt aber so gut wie keine Rechtsprechung dazu. Erfahrungswerte?

Kommt halt drauf an, ob du versetzt wirst oder nicht. Bei einer Versetzung bleibt alles wie es ist, nur die Besoldung muss eben entsprechend geändert werden. 
Wenn du allerdings sofort weg willst (Entlassung) weil dein Dienstherrn dich ggf nicht sofort wechseln lässt, ist alles weg;)
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Gast
Unregistered
 
#5
27.12.2020, 16:14
Wenn ich nach X Jahren Richter Lust auf was anderes habe (Behörde), kann ich dann

a) einfach ohne folgen kündigen / mich entlassen lassen und dann in einer Behörde anfangen? Verliere ich dann Rentenansprüche oÄ?

b) kann ich mich in eine andere Behörde einfach versetzen lassen?

Ich weiß das mit der Abordnung, aber das geht ja auch nur an ausgewählte Behörden, nicht an alle. ZB nicht an alle Bundesministerien.
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Gast23
Unregistered
 
#6
27.12.2020, 17:57
(27.12.2020, 16:14)Gast schrieb:  Wenn ich nach X Jahren Richter Lust auf was anderes habe (Behörde), kann ich dann

a) einfach ohne folgen kündigen / mich entlassen lassen und dann in einer Behörde anfangen? Verliere ich dann Rentenansprüche oÄ?

b) kann ich mich in eine andere Behörde einfach versetzen lassen?

Ich weiß das mit der Abordnung, aber das geht ja auch nur an ausgewählte Behörden, nicht an alle. ZB nicht an alle Bundesministerien.

A) Nein. Wenn du einmal entlassen bist, ist alles weg (ob dir nachher bei einer Neueinstellung was anerkannt wird ist eine zweite Frage)

B) Soweit Ich weiß ja. Wüsste nicht wieso das nicht gehen sollte. Zumindest innerhalb des BL.

C) Wieso willst du das wissen? Bist ja sehr wahrscheinlich kein Richter? Weil Rente ist als Richter eh nicht ^^
Weil wenn du schon vor Eintritt den Exit planst, lass es lieber, wenn du vorher Zweifel hast, hast du ziemlich sicher nach den ersten Wochen kein Bock mehr;)
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Gast
Unregistered
 
#7
27.12.2020, 18:07
(27.12.2020, 17:57)Gast23 schrieb:  
(27.12.2020, 16:14)Gast schrieb:  Wenn ich nach X Jahren Richter Lust auf was anderes habe (Behörde), kann ich dann

a) einfach ohne folgen kündigen / mich entlassen lassen und dann in einer Behörde anfangen? Verliere ich dann Rentenansprüche oÄ?

b) kann ich mich in eine andere Behörde einfach versetzen lassen?

Ich weiß das mit der Abordnung, aber das geht ja auch nur an ausgewählte Behörden, nicht an alle. ZB nicht an alle Bundesministerien.

A) Nein. Wenn du einmal entlassen bist, ist alles weg (ob dir nachher bei einer Neueinstellung was anerkannt wird ist eine zweite Frage)

B) Soweit Ich weiß ja. Wüsste nicht wieso das nicht gehen sollte. Zumindest innerhalb des BL.

C) Wieso willst du das wissen? Bist ja sehr wahrscheinlich kein Richter? Weil Rente ist als Richter eh nicht ^^
Weil wenn du schon vor Eintritt den Exit planst, lass es lieber, wenn du vorher Zweifel hast, hast du ziemlich sicher nach den ersten Wochen kein Bock mehr;)

Danke!

Ich bin mir unsicher ob ich in eine (Bundes-)Behörde oder in die Justiz möchte. Finde beides attraktiv. Richter war ich halt noch nie, die Refstation finde ich da nicht so hilfreich. Behörde habe ich mir schon recht intensiv angeschaut (Verwaltungs- und Wahlstation und Praktika). Vor allem passt es mir momentan aber auch nicht so gut, nach Berlin zu gehen, in zwei Jahren schon.

Überlege daher als Richter anzufangen und es mir zumindest mal anzusehen, um mir nicht zu sagen, dass Ich es nie probiert habe. Könnte mir dann eine Abordnung gut vorstellen, um den Verwaltungsteil drin zu haben.

Falls es mir allerdings gar nicht als Richter gefällt, überlege ich halt schon wie der Wechsel in die Verwaltung (gut) funktioniert.
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