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Zeitschriften - ab wann?
BWGast
Unregistered
 
#1
31.08.2021, 09:54
Moin,

ich will fürs Examen mal zwischendurch etwas Rechtsprechung lesen. Ab wann und v.a. bis wie kurz vor dem Termin macht das Sinn? 4-5 Monate vorher dürften die Klausuren ja stehen oder?

Grüße
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Gast
Unregistered
 
#2
31.08.2021, 15:20
Würde direkt von Anfang an RÜ+RÜ2 empfehlen, mehr braucht man eigentlich nicht und ein Mal im Monat sich hinzusetzen und die zu lesen ist auch nicht zu viel. Die Fachzeitschriften wie die NJW bringen weniger fürs Examen und haben wahrscheinlich zu viele Details, aber man kann sicher mal ein zwei Monate vorher alle dort veröffentlichten Leitsätze der letzten 2 Jahre durchklicken.
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Gast
Unregistered
 
#3
31.08.2021, 16:49
Keine Zeitschriften, nimm viel zu viel Zeit weg. Und du bekommst immer nur eine Auswahl. Ich würde lieber andere Dinge lernen, im Rep habe ich dann Urteilsübersichten bekommen, die heben völlig ausgereicht. Hat mir viel Zeit gespart.
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Gast
Unregistered
 
#4
31.08.2021, 17:03
(31.08.2021, 16:49)Gast schrieb:  Keine Zeitschriften, nimm viel zu viel Zeit weg. Und du bekommst immer nur eine Auswahl. Ich würde lieber andere Dinge lernen, im Rep habe ich dann Urteilsübersichten bekommen, die heben völlig ausgereicht. Hat mir viel Zeit gespart.

Macht keinen Sinn mit RÜ und RÜ2. Die Rechtsprechung des LG Bielefeld taucht dort nicht auf, aber im Examen. Es ist daher eine Lotterie. Spar das Geld und schau dir vor dem Examen die Rechtsprechung im Überblick an und gut ist.
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Gast
Unregistered
 
#5
31.08.2021, 17:08
(31.08.2021, 17:03)Gast schrieb:  
(31.08.2021, 16:49)Gast schrieb:  Keine Zeitschriften, nimm viel zu viel Zeit weg. Und du bekommst immer nur eine Auswahl. Ich würde lieber andere Dinge lernen, im Rep habe ich dann Urteilsübersichten bekommen, die heben völlig ausgereicht. Hat mir viel Zeit gespart.

Macht keinen Sinn mit RÜ und RÜ2. Die Rechtsprechung des LG Bielefeld taucht dort nicht auf, aber im Examen. Es ist daher eine Lotterie. Spar das Geld und schau dir vor dem Examen die Rechtsprechung im Überblick an und gut ist.

Das meinte ich. Zusammenfassungen aus dem Rep nehmen und gut ist. Alles andere kostet zu viel Zeit und deckt nur einen Bruchteil der relevanten Entscheidungen ab.
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Gast
Unregistered
 
#6
31.08.2021, 17:52
(31.08.2021, 17:08)Gast schrieb:  
(31.08.2021, 17:03)Gast schrieb:  
(31.08.2021, 16:49)Gast schrieb:  Keine Zeitschriften, nimm viel zu viel Zeit weg. Und du bekommst immer nur eine Auswahl. Ich würde lieber andere Dinge lernen, im Rep habe ich dann Urteilsübersichten bekommen, die heben völlig ausgereicht. Hat mir viel Zeit gespart.

Macht keinen Sinn mit RÜ und RÜ2. Die Rechtsprechung des LG Bielefeld taucht dort nicht auf, aber im Examen. Es ist daher eine Lotterie. Spar das Geld und schau dir vor dem Examen die Rechtsprechung im Überblick an und gut ist.

Das meinte ich. Zusammenfassungen aus dem Rep nehmen und gut ist. Alles andere kostet zu viel Zeit und deckt nur einen Bruchteil der relevanten Entscheidungen ab.


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