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  5. Steuererklärung Auswärtsstation
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Steuererklärung Auswärtsstation
Gast
Unregistered
 
#1
22.11.2020, 14:52
Liebe alle,

ich sitze gerade an meiner Steuererklärung mit einer - so würde ich meinen - Standardkonstellation, die ich aber so in den einschlägigen Aufsätzen nicht finde. Vielleicht gibt es ja andere, die sich damit schon auseinandergesetzt haben.

Es ist eigentlich ganz simpel: Ich wohne in einer WG, habe eine dreimonatige Station in einer anderen Stadt in Deutschland gemacht. Während dieser Zeit habe ich mir in dieser Stadt ein Zimmer gesucht und mein Zimmer untervermietet. 

Meine Fragen wären:
1. Muss ich die Einnahmen aus der Untervermietung als Einnahmen aus Vermietung angeben. Meine Antwort wäre wohl: ja.
2. Wie mache ich dann die zusätzlichen Ausgaben für die Miete in der anderen Stadt geltend?

Letztlich bin ich ich halt einfach auf 0 herausgekommen und im Moment sieht meine Erklärung so aus als hätte ich ganz viele Einnahmen gemacht.

Für jeden Ratschlag wär ich dankbar!
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Gast
Unregistered
 
#2
22.11.2020, 15:24
(22.11.2020, 14:52)Gast schrieb:  Liebe alle,

ich sitze gerade an meiner Steuererklärung mit einer - so würde ich meinen - Standardkonstellation, die ich aber so in den einschlägigen Aufsätzen nicht finde. Vielleicht gibt es ja andere, die sich damit schon auseinandergesetzt haben.

Es ist eigentlich ganz simpel: Ich wohne in einer WG, habe eine dreimonatige Station in einer anderen Stadt in Deutschland gemacht. Während dieser Zeit habe ich mir in dieser Stadt ein Zimmer gesucht und mein Zimmer untervermietet. 

Meine Fragen wären:
1. Muss ich die Einnahmen aus der Untervermietung als Einnahmen aus Vermietung angeben. Meine Antwort wäre wohl: ja.
2. Wie mache ich dann die zusätzlichen Ausgaben für die Miete in der anderen Stadt geltend?

Letztlich bin ich ich halt einfach auf 0 herausgekommen und im Moment sieht meine Erklärung so aus als hätte ich ganz viele Einnahmen gemacht.

Für jeden Ratschlag wär ich dankbar!

Ich habe die Ausgaben im Ausland (bei dir dann für die andere Stadt) über die doppelte Haushaltsführung angegeben, ebenso wie Hin-/Rückreise und Verpflegungspauschale. Das wurde in meinem Steuerprogramm so abgefragt. 

Da ich nicht untervermietet habe, hat sich das erledigt. Als ich vorher recherchiert habe, las es sich aber so, dass man nicht nur die Einnahmen aus der Untervermietung angeben muss, sondern auch seine Ausgaben für eben diese Wohnung angeben kann. Was genau dabei rauskommt, wenn du quasi bei null raus kamst, weiß ich nicht. Würde einfach alles eintragen und schauen, was das Programm bzw. das Finanzamt daraus macht.
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Gast
Unregistered
 
#3
22.11.2020, 15:30
(22.11.2020, 15:24)Gast schrieb:  
(22.11.2020, 14:52)Gast schrieb:  Liebe alle,

ich sitze gerade an meiner Steuererklärung mit einer - so würde ich meinen - Standardkonstellation, die ich aber so in den einschlägigen Aufsätzen nicht finde. Vielleicht gibt es ja andere, die sich damit schon auseinandergesetzt haben.

Es ist eigentlich ganz simpel: Ich wohne in einer WG, habe eine dreimonatige Station in einer anderen Stadt in Deutschland gemacht. Während dieser Zeit habe ich mir in dieser Stadt ein Zimmer gesucht und mein Zimmer untervermietet. 

Meine Fragen wären:
1. Muss ich die Einnahmen aus der Untervermietung als Einnahmen aus Vermietung angeben. Meine Antwort wäre wohl: ja.
2. Wie mache ich dann die zusätzlichen Ausgaben für die Miete in der anderen Stadt geltend?

Letztlich bin ich ich halt einfach auf 0 herausgekommen und im Moment sieht meine Erklärung so aus als hätte ich ganz viele Einnahmen gemacht.

Für jeden Ratschlag wär ich dankbar!

Ich habe die Ausgaben im Ausland (bei dir dann für die andere Stadt) über die doppelte Haushaltsführung angegeben, ebenso wie Hin-/Rückreise und Verpflegungspauschale. Das wurde in meinem Steuerprogramm so abgefragt. 

Da ich nicht untervermietet habe, hat sich das erledigt. Als ich vorher recherchiert habe, las es sich aber so, dass man nicht nur die Einnahmen aus der Untervermietung angeben muss, sondern auch seine Ausgaben für eben diese Wohnung angeben kann. Was genau dabei rauskommt, wenn du quasi bei null raus kamst, weiß ich nicht. Würde einfach alles eintragen und schauen, was das Programm bzw. das Finanzamt daraus macht.


Danke schonmal! Bezüglich doppelter Haushaltsführung hatte ich gelesen, dass dies voraussetzt, dass man seinen Wohnsitz an beiden Orten hat. Ich dachte, das wäre dann nicht der Fall, wenn man untervermietet hat. 

Irgendwo hatte ich auch gelesen, dass man das unter Reisekosten für Auswärtstätigkeiten geltend machen soll, daher war ich verwirrt.

Schon einmal danke! Und wenn noch jemand berichten möchte, würde ich mich freuen.
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Gast
Unregistered
 
#4
22.11.2020, 17:30
Wenn du die Einnahmen aus der Untervermietung angibst, gibst du natürlich auch die Ausgaben für die vermietete Wohnung als Ausgaben an, womit du dann bei Null bist. Doppelte Haushaltsführung hast du nicht, da am Heimatort kein Haushalt besteht.
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Gast
Unregistered
 
#5
22.11.2020, 18:03
(22.11.2020, 17:30)Gast schrieb:  Wenn du die Einnahmen aus der Untervermietung angibst, gibst du natürlich auch die Ausgaben für die vermietete Wohnung als Ausgaben an, womit du dann bei Null bist. Doppelte Haushaltsführung hast du nicht, da am Heimatort kein Haushalt besteht.

Exakt!
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