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Erfahrungen in Rechtsabteilungen
Gast
Unregistered
 
#1
25.09.2020, 16:01
Wie sind eure Erfahrungen zu arbeitnehmerfreundlichkeit im Unternehmen?

Bei mir gibt es eine Zwangsmittagspause von 1h, die mir nach 6h Abwesenheit abgezogen wird. Unabhängig davon, ob ich sie mache.

Arztbesuch können von der Arbeitszeit abgezogen werden.

Home Office ist möglich, aber darf nur nach Anordnung erfolgen. Bzw. wird dann angerechnet. Vorher erfolgt Homeoffice freiwillig. Im Übrigen gibt es keine Zeiterfassung für Home Office oder reisen.

Nachstempeln ist auch nicht möglich.

Wie sieht das bei euch aus?
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Gast
Unregistered
 
#2
25.09.2020, 16:28
Boah, man muss Pause machen? Das ist ja furchtbar  :D
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Gast
Unregistered
 
#3
25.09.2020, 17:01
(25.09.2020, 16:01)Gast schrieb:  Wie sind eure Erfahrungen zu arbeitnehmerfreundlichkeit im Unternehmen?

Bei mir gibt es eine Zwangsmittagspause von 1h, die mir nach 6h Abwesenheit abgezogen wird. Unabhängig davon, ob ich sie mache.

Arztbesuch können von der Arbeitszeit abgezogen werden.

Home Office ist möglich, aber darf nur nach Anordnung erfolgen. Bzw. wird dann angerechnet. Vorher erfolgt Homeoffice freiwillig. Im Übrigen gibt es keine Zeiterfassung für Home Office oder reisen.

Nachstempeln ist auch nicht möglich.

Wie sieht das bei euch aus?

ausenabzug - arbeitsrechtliche Grundkenntnisse helfen, auch wenn 1h grds. nicht nötig ist (wir haben 0,75h). Das hat weniger mit Arbeitnehmerfreundlichkeit zu tun, sondern der AG bringt so den gesetzlichen Pausenanspruch unmittelbar in Abzug (bei Euch etwas mehr). Die Pause ist ja gesetzlich vorgesehen und nicht disponibel. Es gibt  übrigens durchaus Leute, die finden eine längere Pause gut, vor allem, wenn man auswärts essen will.

Dass es überhaupt Erwähnung findet, dass Arztbesuche grds. nicht als Arbeitszeit gelten, finde ich schon befremdlich. Die "Arzttermine" in denen Du Berwerbungsgespräche wahrnimmst, hättest Du vielleicht auch noch gern vom aktuellen AG bezahlt?

Die Aussage zum HO verstehe ich nicht. HO ist immer freiwillig und kann nicht einseitig angeordnet werden, wenn es nicht explizit anders vereinbart ist. Es mag nicht die flexibelste Handhabung sein, dass Du das vorher genehmigen lassen musst, aber dann ist das eben so. 
Wenn es nicht vereinbart ist und Du "arbeitest" trotzdem zu Hause z.B. abends, zählt es nicht für die tägliche Arbeitszeit, oder wie ist das gemeint?  Ist verständlich. Wenn HO vereinbart ist, ist es normale Arbeitszeit, dann sagt Dein AG doch nicht,  dass Du an dem Tag Deine 8 h vertragswidrig nicht gearbeitet hast (bezieht sich auf "Im Übrigen im HO keine Zeiterfassung"). 

- Ich kann hier recht flexibel HO machen, wobei das vor Corona auch ging, nur vielleicht nicht 4-5 Tage die Woche. Dafür muss ich meinen eigenen PC und mein eigenes Telefon nutzen.

- Vertrauensarbeitszeit mit Zeiterfassung und ohne Überstundenabgeltung; mache idR 41h die Woche

- Abwesenheiten werden selbstverständlich nicht bezahlt und müssen, außer in Notfällen, außerhalb der Arbeitszeit erfolgen (Unternehmensvorgabe); da der Teamchef da aber sehr flexibel ist, ist das nicht so wild. Und wenn nicht zu viel zu tun ist, ist der Tag dann kürzer, die Zeiterfassung weist immer ordentliches Guthaben auf, da sagt dann keiner was, auch wenn offiziell keine Gleitzeit oder Überstundenabbau.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
25.09.2020, 19:11
(25.09.2020, 17:01)Gast schrieb:  
(25.09.2020, 16:01)Gast schrieb:  Wie sind eure Erfahrungen zu arbeitnehmerfreundlichkeit im Unternehmen?

Bei mir gibt es eine Zwangsmittagspause von 1h, die mir nach 6h Abwesenheit abgezogen wird. Unabhängig davon, ob ich sie mache.

Arztbesuch können von der Arbeitszeit abgezogen werden.

Home Office ist möglich, aber darf nur nach Anordnung erfolgen. Bzw. wird dann angerechnet. Vorher erfolgt Homeoffice freiwillig. Im Übrigen gibt es keine Zeiterfassung für Home Office oder reisen.

Nachstempeln ist auch nicht möglich.

Wie sieht das bei euch aus?

ausenabzug - arbeitsrechtliche Grundkenntnisse helfen, auch wenn 1h grds. nicht nötig ist (wir haben 0,75h). Das hat weniger mit Arbeitnehmerfreundlichkeit zu tun, sondern der AG bringt so den gesetzlichen Pausenanspruch unmittelbar in Abzug (bei Euch etwas mehr). Die Pause ist ja gesetzlich vorgesehen und nicht disponibel. Es gibt  übrigens durchaus Leute, die finden eine längere Pause gut, vor allem, wenn man auswärts essen will.

Dass es überhaupt Erwähnung findet, dass Arztbesuche grds. nicht als Arbeitszeit gelten, finde ich schon befremdlich. Die "Arzttermine" in denen Du Berwerbungsgespräche wahrnimmst, hättest Du vielleicht auch noch gern vom aktuellen AG bezahlt?

Die Aussage zum HO verstehe ich nicht. HO ist immer freiwillig und kann nicht einseitig angeordnet werden, wenn es nicht explizit anders vereinbart ist. Es mag nicht die flexibelste Handhabung sein, dass Du das vorher genehmigen lassen musst, aber dann ist das eben so. 
Wenn es nicht vereinbart ist und Du "arbeitest" trotzdem zu Hause z.B. abends, zählt es nicht für die tägliche Arbeitszeit, oder wie ist das gemeint?  Ist verständlich. Wenn HO vereinbart ist, ist es normale Arbeitszeit, dann sagt Dein AG doch nicht,  dass Du an dem Tag Deine 8 h vertragswidrig nicht gearbeitet hast (bezieht sich auf "Im Übrigen im HO keine Zeiterfassung"). 

- Ich kann hier recht flexibel HO machen, wobei das vor Corona auch ging, nur vielleicht nicht 4-5 Tage die Woche. Dafür muss ich meinen eigenen PC und mein eigenes Telefon nutzen.

- Vertrauensarbeitszeit mit Zeiterfassung und ohne Überstundenabgeltung; mache idR 41h die Woche

- Abwesenheiten werden selbstverständlich nicht bezahlt und müssen, außer in Notfällen, außerhalb der Arbeitszeit erfolgen (Unternehmensvorgabe); da der Teamchef da aber sehr flexibel ist, ist das nicht so wild. Und wenn nicht zu viel zu tun ist, ist der Tag dann kürzer, die Zeiterfassung weist immer ordentliches Guthaben auf, da sagt dann keiner was, auch wenn offiziell keine Gleitzeit oder Überstundenabbau.

Um mal
Den Vergleich zu ziehen sind obige Angebote nicht sonderlich gut:

35h Woche gelebt

Alles darüber Freizeitausgleich

Vor Ort wird gestempelt, für HO auch, aber kann jederzeit nachgestempelt werden.

Also freiwillige Arbeit
Am Wochenende kann man flexibel nachtragen 

Es gibt reisezeitregelungen. Reisezeit ist somit Arbeitszeit.

Mittagspause von 30 Minuten und ab 9 Stunden 45 Minuten allerdings kann man das notfalls nicht gemacht hat durch  stempeln umgehen. Jeden Mitarbeiter bleibst natürlich unbenommen länger Mittagspause zu machen

Oben genannten Regeln sollten eigentlich Standard sein insbesondere im Hinblick auch auf die Reise Zeit Regelung
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