08.09.2020, 15:23
(08.09.2020, 15:15)Gast schrieb: Muss/sollte man am SG Sozialrechtskenntnisse mitbringen? Oder reicht die angekündigte dreimonatige Einarbeitung?
In NRW brauchst du nur einen Bezug zum Sozialrecht, wenn du weniger als 9 Punkte hast. Ansonsten reicht die Einarbeitung. Wie es in den anderen Bundesländern aussieht weiß ich leider nicht
08.09.2020, 15:27
Das ist wirklich in jedem Bundesland anders. In manchen werden einfach alle Proberichter mal zum SG geschickt, auch ohne Erfahrungen. Und das ist ohne Weiteres machbar, weil die SGB zwar komplex sind, aber sich viele Fälle mit den Standardvorschriften beschäftigen (z.B. § 22 SGB II).
Die Verfahrensordnung ist eine Mischung aus VwGO und ZPO. Es gibt nur ein paar Besonderheiten, in die man sich innerhalb einer Stunde eingelesen hat.
Die Verfahrensordnung ist eine Mischung aus VwGO und ZPO. Es gibt nur ein paar Besonderheiten, in die man sich innerhalb einer Stunde eingelesen hat.