20.07.2023, 19:04
Hallo zusammen,
gemäß § 38 Abs. 2 JAG NRW wird die Ausbildungsabschnitt angemessen verlängert, wenn dieser für mehr als einen Monat unterbrochen wird. Hat jemand Erfahrung damit, wie das in der Praxis läuft, wenn man aufgrund von Krankheit mehr als einen Monat fehlt? Wird dann beispielsweise die Anwaltsstation um einen Monat verlängert?
gemäß § 38 Abs. 2 JAG NRW wird die Ausbildungsabschnitt angemessen verlängert, wenn dieser für mehr als einen Monat unterbrochen wird. Hat jemand Erfahrung damit, wie das in der Praxis läuft, wenn man aufgrund von Krankheit mehr als einen Monat fehlt? Wird dann beispielsweise die Anwaltsstation um einen Monat verlängert?
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
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21.07.2023, 14:41
Mir ist nur ein Fall bekannt. Bei diesem wurde es entsprechend verlängert. Ggf muss dann in einen anderen Landgerichtsbezirk gewechselt werden, wenn in dem eigenen keine entsprechend fortgeschrittene AG existiert