04.10.2016, 15:34
Hallo Leute,
an meinem LG werden keine Examensklausuren geschrieben, sondern wir müssen alle entweder nach Kiel oder Schleswig. Weiß jemand, ob das OLG sich an den Kosten für eine Unterkunft beteiligen würde? Das könnten ja schon 2 Stunden Fahrtzeit werden von zuhause aus. Oder ist das einfach "Pech gehabt"?
Ich finde es schon traurig, dass direkt am LG keine Klausuren mehr geschrieben werden, warum bin ich denn extra hergezogen?
Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrungen für mich und teilt diese?
an meinem LG werden keine Examensklausuren geschrieben, sondern wir müssen alle entweder nach Kiel oder Schleswig. Weiß jemand, ob das OLG sich an den Kosten für eine Unterkunft beteiligen würde? Das könnten ja schon 2 Stunden Fahrtzeit werden von zuhause aus. Oder ist das einfach "Pech gehabt"?
Ich finde es schon traurig, dass direkt am LG keine Klausuren mehr geschrieben werden, warum bin ich denn extra hergezogen?
Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrungen für mich und teilt diese?
04.10.2016, 21:32
es geht das Gerücht um dass es einmal Fahrtengeld gibt also für eine Fahrt hin und retour lol An der Unterkunft wird sich nicht geteiligt :/ Pech gehabt...
05.10.2016, 09:11
Bei mir war bei der Ladung der Hinweis dabei, dass es für die Fahrt einen Kostenersatz gibt und für die Klausurentage gekürztes Abwesenheitsgeld. Da ich fahre, hoffe ich mal, dass ich nicht zuviel dazu legen muss.
Über Unterkunftskosten habe ich in der Verordnung nichts gefunden. Sorry! Frag doch direkt beim OLG mal, vielleicht gibt es Ausnahmen, wenn man länger als x Stunden je Richtung unterwegs ist.
Über Unterkunftskosten habe ich in der Verordnung nichts gefunden. Sorry! Frag doch direkt beim OLG mal, vielleicht gibt es Ausnahmen, wenn man länger als x Stunden je Richtung unterwegs ist.
05.10.2016, 14:03
Das OLG Schleswig erstattet auf Antrag eine (!) Hin- und eine (!) Rückfahrt vom Wohnort zum Klausurenort (so war es jedenfalls 2015). Alles andere zahlt man aus eigener Tasche. Die Kosten (für Unterkunft, mehrmaliges Fahren) kann man aber bei der ESt Erklärung mit angeben.
05.10.2016, 14:08
P.S. An gekürztes Abwesenheitsgeld kann ich mich nicht erinnern. Das stand 2015 nicht in meiner Ladung. Sonst hätt ichs beantragt. Vielleicht ist das neu. Keine Ahnung. Am besten direkt beim OLG anfragen.
09.10.2016, 14:03
(05.10.2016, 14:03)Gast schrieb: Das OLG Schleswig erstattet auf Antrag eine (!) Hin- und eine (!) Rückfahrt vom Wohnort zum Klausurenort (so war es jedenfalls 2015). Alles andere zahlt man aus eigener Tasche. Die Kosten (für Unterkunft, mehrmaliges Fahren) kann man aber bei der ESt Erklärung mit angeben.
Das ist auch 2016 leider immer noch so. Schon blöd, weil man ja zu 8 Klausuren muss, also 14 weitere Fahrten oder ne Übernachtung braucht.
20.10.2016, 20:17
Ich hoffe ja es wird nicht glatt im Dezember, sonst werd ich echt nervös von Hamburg nach Kiel jeden Tag :-P
21.10.2016, 13:00
Nimm dir doch einfach eine Ferienwohnung. Ganz ehrlich, die Kosten nimmt man doch in Kauf, wenn man nicht jeden morgen Angst haben muss staubedingt zu spät zukommen und vorallem nicht immer ultrafrüh aufstehen muss.
Ich hatte die Wahl zwischen 45 Min fahren jeden Tag oder Ferienwohnung für 40 EUR pro Tag und bin sehr froh, dass ich mich für die Ferienwohnung entschieden habe.
(Fahrtkosten habe ich aber auch erstattet bekommen, die wohnung nicht. Aber ist ja ein ganz anderes Bundesland)
Ich hatte die Wahl zwischen 45 Min fahren jeden Tag oder Ferienwohnung für 40 EUR pro Tag und bin sehr froh, dass ich mich für die Ferienwohnung entschieden habe.
(Fahrtkosten habe ich aber auch erstattet bekommen, die wohnung nicht. Aber ist ja ein ganz anderes Bundesland)
21.10.2016, 13:07
Ich musste auch jeden Morgen eine Stunde mit der Bahn fahren. Mache ich aber gerne ,dann kann man noch mal eine Stunde Musik hören.:shy:


