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  5. Wahlstationswahl bei Berufswunsch Staatsdienst
Antworten

 
Wahlstationswahl bei Berufswunsch Staatsdienst
Mel K
Unregistered
 
#1
02.04.2013, 13:44
Hallo!

Ich möchte mich gerne später für den Staatsdienst bewerben (Richter / Staatsanwaltschaft). Wird bei einer Einstellung auch berücksichtigt, ob man seine Wahlstation in dem Bereich gemacht hat?

Ich überlege gerade, wo ich meine Wahlstation mache. Mein derzeitiger Ausbilder in der Anwaltsstation hat mir angeboten, auch die Wahlstation bei ihm zu machen (mit Bezahlung :) ). Ich weiß aber nicht, ob ich nicht doch besser jetzt auch meine letzte Station meinem Berufswunsch ausrichten sollte und mich zB beim OLG bewerben soll.

Für Einschätzungen bin ich sehr dankbar!

Mel
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https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php

Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Emily
Unregistered
 
#2
04.04.2013, 09:30
Also was ich bisher so gehört/bei Bekannten erlebt habe: zwingend erforderlich ist es nicht, die Wahlstation in der Justiz zu absolvieren - es wird aber natürlich sehr gerne gesehen ;) und die meisten, die in die Justiz wollen, absolvieren ihre Wahlstation auch bei der Justiz.

Sollte man in die Justiz wollen und die Wahlstation nicht in der Justiz absolvieren, dann sollte es aber auch eine "ernste" Station sein. Was genau da drunter fällt (jedenfalls keine 3-4 Monate surfen auf Hawaii oder anderen typischen Urlaubsregionen) und warum nun nach zig Jahren Ausbildung diese 3-4 Monate Wahlstation dann wiederrum doch vom Verhältnis her sooo wichtig sein sollen versteh ich zwar auch nicht, aber gut...:rolleyes:

Prinzipiell würde ich das machen, wozu du am meisten Lust hast und was dir - im Hinblick auf später - auch was bringt. Wenn du dir sehr sicher bist, dass du in die Justiz gehen möchtest, würde ich die Station glaube ich schon in der Justiz absolvieren - das muss ja nicht zwingend beim OLG sein, wobei es für dich ja interessant wäre zu sehen, wie es dort abläuft. Sollte es dir primär ums Geld gehen könntest du deinen RA ja auch mal fragen, ob du bei ihm in der Wahlstation nicht nebenbei jobben kannst ?! :)
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Henni
Unregistered
 
#3
06.11.2015, 14:28
Wie bewirbt man sich beim OLG, wenn man da zum Strafsenat möchte?
Kann man da anrufen oder bewirbt man sich gleich schriftlich?
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