27.07.2020, 15:37
Wenn eine Behörde einen solchen im Einstellungsverfahren selbst anfordert, wie lange dauert dies?
Geht das schneller als wenn man selbst ein solches zur Vorlage bei der Behörde beantragt?
Die StA kann doch zB direkt zugreifen oder habe ich das aus dem Ref in falscher Erinnerung?
Geht das schneller als wenn man selbst ein solches zur Vorlage bei der Behörde beantragt?
Die StA kann doch zB direkt zugreifen oder habe ich das aus dem Ref in falscher Erinnerung?
27.07.2020, 17:12
Da wird offensichtlich das Führungszeugnis in seinen unterschiedlichen Gestalten mit einem vollen Auszug aus dem Bundeszentralregister verwechselt.
27.07.2020, 17:23
(27.07.2020, 17:12)Gast schrieb: Da wird offensichtlich das Führungszeugnis in seinen unterschiedlichen Gestalten mit einem vollen Auszug aus dem Bundeszentralregister verwechselt.
Was ist denn der Unterschied?
Stehen im Auszug auch die Sachen, die in einem Führungszeugnis nicht mehr geführt werden?
Und können diesen Auszug auch andere Behörden als die StA ziehen?
27.07.2020, 18:12
(27.07.2020, 17:23)Gast schrieb:(27.07.2020, 17:12)Gast schrieb: Da wird offensichtlich das Führungszeugnis in seinen unterschiedlichen Gestalten mit einem vollen Auszug aus dem Bundeszentralregister verwechselt.
Was ist denn der Unterschied?
Stehen im Auszug auch die Sachen, die in einem Führungszeugnis nicht mehr geführt werden?
Und können diesen Auszug auch andere Behörden als die StA ziehen?
Leute, ihr seid Volljuristen... § 32 BZRG
27.07.2020, 18:33
(27.07.2020, 18:12)Gast schrieb:(27.07.2020, 17:23)Gast schrieb:(27.07.2020, 17:12)Gast schrieb: Da wird offensichtlich das Führungszeugnis in seinen unterschiedlichen Gestalten mit einem vollen Auszug aus dem Bundeszentralregister verwechselt.
Was ist denn der Unterschied?
Stehen im Auszug auch die Sachen, die in einem Führungszeugnis nicht mehr geführt werden?
Und können diesen Auszug auch andere Behörden als die StA ziehen?
Leute, ihr seid Volljuristen... § 32 BZRG
Beantwortet aber nur die - nicht gestellte - Frage, was im Führungszeugnis steht!
27.07.2020, 18:38
(27.07.2020, 18:33)Gast schrieb:(27.07.2020, 18:12)Gast schrieb:(27.07.2020, 17:23)Gast schrieb:(27.07.2020, 17:12)Gast schrieb: Da wird offensichtlich das Führungszeugnis in seinen unterschiedlichen Gestalten mit einem vollen Auszug aus dem Bundeszentralregister verwechselt.
Was ist denn der Unterschied?
Stehen im Auszug auch die Sachen, die in einem Führungszeugnis nicht mehr geführt werden?
Und können diesen Auszug auch andere Behörden als die StA ziehen?
Leute, ihr seid Volljuristen... § 32 BZRG
Beantwortet aber nur die - nicht gestellte - Frage, was im Führungszeugnis steht!
Hast du überhaupt in die Norm geschaut? Da wird im Detail ausgeführt welche Inhalte des BZR in welcher Art des Führungszeugnisses stehen.
27.07.2020, 18:42
(27.07.2020, 18:38)Gast schrieb:(27.07.2020, 18:33)Gast schrieb:(27.07.2020, 18:12)Gast schrieb:(27.07.2020, 17:23)Gast schrieb:(27.07.2020, 17:12)Gast schrieb: Da wird offensichtlich das Führungszeugnis in seinen unterschiedlichen Gestalten mit einem vollen Auszug aus dem Bundeszentralregister verwechselt.
Was ist denn der Unterschied?
Stehen im Auszug auch die Sachen, die in einem Führungszeugnis nicht mehr geführt werden?
Und können diesen Auszug auch andere Behörden als die StA ziehen?
Leute, ihr seid Volljuristen... § 32 BZRG
Beantwortet aber nur die - nicht gestellte - Frage, was im Führungszeugnis steht!
Hast du überhaupt in die Norm geschaut? Da wird im Detail ausgeführt welche Inhalte des BZR in welcher Art des Führungszeugnisses stehen.
Aber nicht, welche Behörde sich wie einen Auszug ziehen können?
27.07.2020, 18:49
§ 32 BZRG bezog sich auf die Frage "Was ist denn der Unterschied?" zwischen BRG-A und Führungszeugnis.
27.07.2020, 18:49
27.07.2020, 21:13
Der Rest ergibt sich unmittelbar und leicht verständlich aus §§ 31 und 41 BZRG.