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Automatisiertes Mahnverfahren Anspruchsbegründung
Gast
Unregistered
 
#1
25.06.2020, 14:21
Hallo zusammen! :shy:

Ich hätte eine Frage zum Mahnverfahren:

Nach Antragstellung, vor Erlass des Mahnbescheids zahlt der Schuldner unerwartet. Das wird dem Gericht auch mitgeteilt sowie der Umstand, dass nur noch die entstehenden Kosten für das Mahnverfahren begehrt werden. 

Das Gericht (Rechtspfleger) erlässt „trotzdem“ den Mahnbescheid. 

Ist es dann korrekt, wenn nach Widerspruch das streitige Verfahren dann geführt wird und dort nur noch die gerichtlichen Mahnkosten geltend gemacht werden?

Danke! :blush:
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