03.07.2020, 15:42
Hi zusammen,
wenn der AG sämtliche Kosten des angestellten RAs übernimmt (zB Haftpflicht und Kammerbeiträge), dann tauchen diese Kosten auf den Lohnzettel des RAs als zusätzlicher geldwerter Vorteil zum Lohn auf und er muss auf diese Steuern und Sozialabgaben leisten, richtig?
Angenommen der Kammerbeitrag beläuft sich auf 250 Euro, den der AN selbst an die Kammer zahlt. Wie läuft das dann ab? Überweist der AG dann 250 Euro an den AN? Dann würde ja effektiv weniger als 250 Euro beim AN ankommen. Kann der AN die Steuer- und Sozialabzüge auf diesen Betrag dann wiederum selber in seiner Steuererklärung geltend machen? Oder wie läuft das ab?
Danke!
wenn der AG sämtliche Kosten des angestellten RAs übernimmt (zB Haftpflicht und Kammerbeiträge), dann tauchen diese Kosten auf den Lohnzettel des RAs als zusätzlicher geldwerter Vorteil zum Lohn auf und er muss auf diese Steuern und Sozialabgaben leisten, richtig?
Angenommen der Kammerbeitrag beläuft sich auf 250 Euro, den der AN selbst an die Kammer zahlt. Wie läuft das dann ab? Überweist der AG dann 250 Euro an den AN? Dann würde ja effektiv weniger als 250 Euro beim AN ankommen. Kann der AN die Steuer- und Sozialabzüge auf diesen Betrag dann wiederum selber in seiner Steuererklärung geltend machen? Oder wie läuft das ab?
Danke!
04.07.2020, 00:12
Es kann natürlich unterschiedlich ausgestaltet sein. Wenn aber diese Kosten durch den AG übernommen werden, sind sie - nach Ansehung der Finanzverwaltung - Arbeotslohn, sodass Lohnsteuer darauf gezahlt werden muss. Diese zusätzliche Lohnsteuer kannst du aber dann als Werbungskosten absetzen.
04.07.2020, 08:36
Aber selbst dann kommen am Ende doch effektiv weniger als 250 Euro beim AN an, oder? Die Geltendmachung der Steuer und Sozialabgaben als Werbungskosten führt doch nur dazu, dass auf deren Gesamthöhe (sagen wir bspw 20 Euro) wiederum vom Gesamtjahresbrutto abgezogen wird und darauf keine Steuer gezahlt wird, oder? Zu einer vollen Kompensation kommt es nicht. Oder habe ich einen Denkfehler?
04.07.2020, 08:46
(04.07.2020, 08:36)Gast schrieb: Aber selbst dann kommen am Ende doch effektiv weniger als 250 Euro beim AN an, oder? Die Geltendmachung der Steuer und Sozialabgaben als Werbungskosten führt doch nur dazu, dass auf deren Gesamthöhe (sagen wir bspw 20 Euro) wiederum vom Gesamtjahresbrutto abgezogen wird und darauf keine Steuer gezahlt wird, oder? Zu einer vollen Kompensation kommt es nicht. Oder habe ich einen Denkfehler?
Jain
Bspw
Beim
Dienstwagen, zahlt der Arbeitgeber direkt die Rechnung aber dann wird der Geldwerte Vorteil als extra gehaltsbstsandteil angegeben.
Du bekommst dann nicht das Geld ausbezahlt sondern fiktiv wird die Übernahme der Kosten deinen Lohn hinzugerechnet, so dass dein m progessionsvorbehalt steigt.
04.07.2020, 10:19
Kann da sonst noch jemand was zu sagen? :)