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  5. Bundeslandwechsel als Richter (nach HH)?
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Bundeslandwechsel als Richter (nach HH)?
Gast
Unregistered
 
#1
27.06.2020, 12:24
Liebes Forum,

ich stehe gerade kurz vor dem Ende des Referendariats und bin mir (auch wenn noch Restzweifel bestehen) mittlerweile sicher, dass ich Richter werden will; und zwar mittel- bis langfristig in meiner Heimatstadt Hamburg.

Aus persönlichen Gründen (Freundin in anderer Stadt) würde ich aber zunächst gerne in einem anderen Bundesland anfangen (konkret NRW), um dann später nach Hamburg zu wechseln. Neben der Hürde, überhaupt in die Justiz gehen zu können, ensteht bei dieser Lebensplanung ja leider noch die weitere Hürde des Bundeslandwechsels.

Wenn jemand im Forum weiß, wie (un)problematisch ein Bundeslandwechsel sein kann und vielleicht sogar Erfahrungen dazu gesammelt hat, würde ich mich freuen, wenn diese hier geteilt werden können. 

Viele Grüße
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Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php

Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Gast
Unregistered
 
#2
27.06.2020, 14:25
(27.06.2020, 12:24)Gast schrieb:  Liebes Forum,

ich stehe gerade kurz vor dem Ende des Referendariats und bin mir (auch wenn noch Restzweifel bestehen) mittlerweile sicher, dass ich Richter werden will; und zwar mittel- bis langfristig in meiner Heimatstadt Hamburg.

Aus persönlichen Gründen (Freundin in anderer Stadt) würde ich aber zunächst gerne in einem anderen Bundesland anfangen (konkret NRW), um dann später nach Hamburg zu wechseln. Neben der Hürde, überhaupt in die Justiz gehen zu können, ensteht bei dieser Lebensplanung ja leider noch die weitere Hürde des Bundeslandwechsels.

Wenn jemand im Forum weiß, wie (un)problematisch ein Bundeslandwechsel sein kann und vielleicht sogar Erfahrungen dazu gesammelt hat, würde ich mich freuen, wenn diese hier geteilt werden können. 

Viele Grüße
In dem anderen Hamburg-Thread wurde gesagt, dass ein Wechsel nach HH schwierig ist und du in jedem Fall dasselbe Verfahren wie Neueinstellungen durchlaufen müsstest und es erst nach der Lebenszeiternennung überhaupt in Betracht kommt...
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Auch Bln
Unregistered
 
#3
27.06.2020, 16:13
Als Proberichter ist ein Bundeslandwechsel nach HH idR nicht möglich. Lebenszeitrichter können wechseln, brauchen dafür aber idR einen Tauschpartner. Das Finden eines solchen kann sehr schwierig und langwierig werden, insbesondere wenn man in eine attraktive Stadt wechseln möchte. IdR etwas einfacher ist der Wechsel über Eck, d.h. Bundeslandwechsel nach Abordung in ein (Bundes-)Ministerium.
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Gast
Unregistered
 
#4
27.06.2020, 18:06
(27.06.2020, 16:13)Auch Bln schrieb:  Als Proberichter ist ein Bundeslandwechsel nach HH idR nicht möglich. Lebenszeitrichter können wechseln, brauchen dafür aber idR einen Tauschpartner. Das Finden eines solchen kann sehr schwierig und langwierig werden, insbesondere wenn man in eine attraktive Stadt wechseln möchte. IdR etwas einfacher ist der Wechsel über Eck, d.h. Bundeslandwechsel nach Abordung in ein (Bundes-)Ministerium.


Nach Berlin ist es doch aber möglich oder?
Wie und warum funktioniert der Wechsel über ein Bundesministerium auch ohne Tauschpartner? Die Situation bleibt doch die gleiche: Man bleibt doch weiterhin auch Richter in seinem Bundesland, warum ist der Wechsel aus der Abordnung leichter?
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Auch Bln
Unregistered
 
#5
28.06.2020, 08:54
(27.06.2020, 18:06)Gast schrieb:  
(27.06.2020, 16:13)Auch Bln schrieb:  Als Proberichter ist ein Bundeslandwechsel nach HH idR nicht möglich. Lebenszeitrichter können wechseln, brauchen dafür aber idR einen Tauschpartner. Das Finden eines solchen kann sehr schwierig und langwierig werden, insbesondere wenn man in eine attraktive Stadt wechseln möchte. IdR etwas einfacher ist der Wechsel über Eck, d.h. Bundeslandwechsel nach Abordung in ein (Bundes-)Ministerium.


Nach Berlin ist es doch aber möglich oder?
Wie und warum funktioniert der Wechsel über ein Bundesministerium auch ohne Tauschpartner? Die Situation bleibt doch die gleiche: Man bleibt doch weiterhin auch Richter in seinem Bundesland, warum ist der Wechsel aus der Abordnung leichter?

Berlin nimmt grds. (Probe)Richter*innen aus anderen Bundesländern, allerdings erfolgt mWn eine Einzelfallprüfung und die auswärtige Probezeit wird ggf. nicht anerkannt.
Beim Wechsel  zwischen den Bundesländern muss Einvernehmen zwischen dem abgebenden und dem aufnehmenden Bundesland bestehen. Dieses herzustellen ist nicht immer einfach: die Einstellungsvoraussetzungen unterscheiden sich und eingangsfreundlichere Bundesländer wollen nicht Ausbildungsstation und Lückenbüßer für seletivere Bundesländer spielen. Auch müsst Ihr berücksichtigen, dass z.B. die Frage der Pensionen (und entsprechender Rückstellungen) für die Wechsler*innen bisweilen aufwendig zu klären ist. Daher ist die Begeisterung über einen Wechsel des Bundeslandes bei den Verantwortlichen eher verhalten.
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Gast
Unregistered
 
#6
28.06.2020, 10:43
(28.06.2020, 08:54)Auch Bln schrieb:  
(27.06.2020, 18:06)Gast schrieb:  
(27.06.2020, 16:13)Auch Bln schrieb:  Als Proberichter ist ein Bundeslandwechsel nach HH idR nicht möglich. Lebenszeitrichter können wechseln, brauchen dafür aber idR einen Tauschpartner. Das Finden eines solchen kann sehr schwierig und langwierig werden, insbesondere wenn man in eine attraktive Stadt wechseln möchte. IdR etwas einfacher ist der Wechsel über Eck, d.h. Bundeslandwechsel nach Abordung in ein (Bundes-)Ministerium.


Nach Berlin ist es doch aber möglich oder?
Wie und warum funktioniert der Wechsel über ein Bundesministerium auch ohne Tauschpartner? Die Situation bleibt doch die gleiche: Man bleibt doch weiterhin auch Richter in seinem Bundesland, warum ist der Wechsel aus der Abordnung leichter?

Berlin nimmt grds. (Probe)Richter*innen aus anderen Bundesländern, allerdings erfolgt mWn eine Einzelfallprüfung und die auswärtige Probezeit wird ggf. nicht anerkannt.
Beim Wechsel  zwischen den Bundesländern muss Einvernehmen zwischen dem abgebenden und dem aufnehmenden Bundesland bestehen. Dieses herzustellen ist nicht immer einfach: die Einstellungsvoraussetzungen unterscheiden sich und eingangsfreundlichere Bundesländer wollen nicht Ausbildungsstation und Lückenbüßer für seletivere Bundesländer spielen. Auch müsst Ihr berücksichtigen, dass z.B. die Frage der Pensionen (und entsprechender Rückstellungen) für die Wechsler*innen bisweilen aufwendig zu klären ist. Daher ist die Begeisterung über einen Wechsel des Bundeslandes bei den Verantwortlichen eher verhalten.

Wie sieht diese "Einzelfallprüfung" denn aus?
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Gast
Unregistered
 
#7
28.06.2020, 12:48
(27.06.2020, 18:06)Gast schrieb:  
(27.06.2020, 16:13)Auch Bln schrieb:  Als Proberichter ist ein Bundeslandwechsel nach HH idR nicht möglich. Lebenszeitrichter können wechseln, brauchen dafür aber idR einen Tauschpartner. Das Finden eines solchen kann sehr schwierig und langwierig werden, insbesondere wenn man in eine attraktive Stadt wechseln möchte. IdR etwas einfacher ist der Wechsel über Eck, d.h. Bundeslandwechsel nach Abordung in ein (Bundes-)Ministerium.


Nach Berlin ist es doch aber möglich oder?
Wie und warum funktioniert der Wechsel über ein Bundesministerium auch ohne Tauschpartner? Die Situation bleibt doch die gleiche: Man bleibt doch weiterhin auch Richter in seinem Bundesland, warum ist der Wechsel aus der Abordnung leichter?


@Auch Bln: Würdest du erklären, wie ein Wechsel über eine vorherige Abordnung an ein Bundesministerium abläuft und warum dies aussichtsreicher ist?
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