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  5. Ab wann Doppelzulassung?
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Ab wann Doppelzulassung?
J1994
Junior Member
**
Beiträge: 30
Themen: 8
Registriert seit: Dec 2022
#1
05.10.2023, 11:39
Hallo zusammen,

ich arbeite seit einigen Monaten in einem Unternehmen. 
Das ist mein erster Job als Volljuristin, ich habe also keine Kanzleierfahrung (vom Ref. abgesehen).

Zur Zeit bin ich aber nicht ausgelastet (sind personell gut aufgestellt), weshalb ich mit dem Gedanken spiele, im nächsten Jahr mal den ein oder anderen Fall als RA zu bearbeiten. Doppelzulassungen sind für meinen AG kein Problem. Ich arbeite auch oft im Home Office, sodass ich meine Std. besser nutzen kann und mit etwas dazu verdienen könnte. 
Eine Freundin meint, dass man da gut was rausholen kann (hat sie aber auch nur von Dritten gehört)

Meine Fragen daher: ab wann lohnt sich eine Doppelzulassung? Wie viel Aufwand steckt tatsächlich dahinter und braucht man dafür echt Kanzleierfahrung? Lohnt es sich finanziell angesichts der Versicherungsbeträge usw.? Rechtsgebiete wären im allgemeinen Zivilrecht und/oder OWi Sachen. 

Danke vorab und viele Grüße
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Ingenieur
Junior Member
**
Beiträge: 31
Themen: 2
Registriert seit: Jun 2022
#2
05.10.2023, 12:03
Laut Arbeitgeber darfst du dann im HO an deinen eigenen Fällen arbeiten. Sehr kulanter AG.
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J1994
Junior Member
**
Beiträge: 30
Themen: 8
Registriert seit: Dec 2022
#3
05.10.2023, 12:12
Ich kann 5 Std. bei meinem AG arbeiten. Dann eine mehrstündige Pause machen und bspw. Abends oder an anderen Tagen die restlichen Std. nachholen. Klappt im HO halt besser als im Büro, da alle Unterlagen zuhause sein würden. Und wenn du nichts zu tun hast, sitzt du im Büro auch nur deine Std. Ab.
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Ex-GK
Senior Member
****
Beiträge: 351
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#4
05.10.2023, 17:01
(05.10.2023, 12:12)J1994 schrieb:  Ich kann 5 Std. bei meinem AG arbeiten. Dann eine mehrstündige Pause machen und bspw. Abends oder an anderen Tagen die restlichen Std. nachholen. Klappt im HO halt besser als im Büro, da alle Unterlagen zuhause sein würden. Und wenn du nichts zu tun hast, sitzt du im Büro auch nur deine Std. Ab.

Du hast sehr wahrscheinlich schon in Deinem Arbeitsvertrag nachgelesen, unter welchen Voraussetzungen (zB nur mit Zustimmung des AG) Du welche Nebentätigkeiten Du ausüben darfst und auf welche Art, daher gehe ich da nicht näher darauf ein. 

Wenn Du aktuell "nur" als SyndikusRA zugelassen bist, dann kannst Du faktisch ja nur selbstständig rechtsberatend tätig sein, wenn Du als RA zugelassen bist; d.h. bei Annahme des ersten Mandats solltest Du bereits zugelassen sein. Die Zulassung zu erhalten ist an sich einfach - Antrag stellen, Gebühr zahlen, Berufshaftpflicht vorlegen, vereidigt werden. Für das Thema steuerliche Erfassung verweise ich auf Google und andere Threads (einfach hier nach "Wohnzimmerkanzlei" suchen). Versicherungen können unterschiedlich sein - die gehen bei 100 Euro etwa los; sollte möglich sein, diese Kosten zu decken. beA hat man dann auch "doppelt". Was meinst Du mit "Kanzleierfahrung" - wenn es um Büroorga geht, denke ich nicht, dass dies ein Thema sein wird, wenn Du nur vereinzelt Mandate hast - den Papierkram dazu kann man grds. - je nach Umfang - schon alleine wuppen (Rechnungen schreiben etc. kann man ja alles lernen).
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.10.2023, 17:04 von Ex-GK.)
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Egal
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.236
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#5
05.10.2023, 17:18
Ich würde noch abwarten. Erfahrungsgemäß hast du als Berufseinsteiger oder Neuling im Unternehmen noch Welpenschutz und man lastet dich nicht aus. So ging es mir, als ich von der Anwaltsseite ins Unternehmen wechselte. Mittlerweile bin ich mehr als genug ausgelastet und habe ehrlich gesagt eher wenig Lust, meine Doppelzulassung zu nutzen. Gekostet hat sie mich seit November letzten Jahres ca. 700 Euro durch Kammerwechsel, Zulassungsantrag, beA usw.
Die würde ich natürlich schon gerne wieder reinholen, aber zur Zeit haben wir auch privat viel zu tun, sodass ich die freie Zeit lieber zur Entspannung nutze (ich habe bereits Kinder und dann ist Freizeit erst Recht knapp).
Im nächsten Jahr hat sich unsere zeitliche Situation hoffentlich wieder etwas entspannt. Gerade heute habe ich mit einer anderen Kollegin geredet. Sie übernimmt ab und zu Terminsvertretungen oder gestaltet Arbeitsverträge (wir sind im ArbR tätig) für kleine Unternehmen. Das dürfte vom Umfang her überschaubar sein.
Gar keine Lust hätte ich darauf, neben dem Hauptjob noch allzeit bereit für Anrufe der Mandanten zu sein. Ich glaube, diese permanente Abrufbereitschaft würde mich mehr stressen, als dass sie etwas bringt. Langfristige Mandate werde ich daher nicht annehmen, sondern nur kleine Sachen, die schnell erledigt sind.
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Ex-GK
Senior Member
****
Beiträge: 351
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#6
05.10.2023, 17:43
(05.10.2023, 17:18)Egal schrieb:  Ich würde noch abwarten. Erfahrungsgemäß hast du als Berufseinsteiger oder Neuling im Unternehmen noch Welpenschutz und man lastet dich nicht aus. So ging es mir, als ich von der Anwaltsseite ins Unternehmen wechselte. Mittlerweile bin ich mehr als genug ausgelastet und habe ehrlich gesagt eher wenig Lust, meine Doppelzulassung zu nutzen. Gekostet hat sie mich seit November letzten Jahres ca. 700 Euro durch Kammerwechsel, Zulassungsantrag, beA usw.
Die würde ich natürlich schon gerne wieder reinholen, aber zur Zeit haben wir auch privat viel zu tun, sodass ich die freie Zeit lieber zur Entspannung nutze (ich habe bereits Kinder und dann ist Freizeit erst Recht knapp).
Im nächsten Jahr hat sich unsere zeitliche Situation hoffentlich wieder etwas entspannt. Gerade heute habe ich mit einer anderen Kollegin geredet. Sie übernimmt ab und zu Terminsvertretungen oder gestaltet Arbeitsverträge (wir sind im ArbR tätig) für kleine Unternehmen. Das dürfte vom Umfang her überschaubar sein.
Gar keine Lust hätte ich darauf, neben dem Hauptjob noch allzeit bereit für Anrufe der Mandanten zu sein. Ich glaube, diese permanente Abrufbereitschaft würde mich mehr stressen, als dass sie etwas bringt. Langfristige Mandate werde ich daher nicht annehmen, sondern nur kleine Sachen, die schnell erledigt sind.

+1 - ich bin ehrlicherweise davon ausgegangen, dass sich der/die TE bereits ausreichend Gedanken über das Thema Auslastung etc. gemacht hat. Sofern das nicht der Fall ist - bitte unbedingt diesen Schritt machen und Kommentar von Egal beachten.
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