15.03.2026, 21:37
Hallo an alle Kollegen,
ich habe zwei potentielle Geschäftsanbahnungen mit Kfz-Gutachtern. Ich habe jetzt von anderen Kollegen gehört, dass einige Gutachter pro Fall eine Pauschale iHv 50 Euro ansetzen, andere hingegen sollen wohl 1/3 (!!) der Vergütung verlangen.
Welche Vereinbarungen zwischen Anwälten und Gutachtern sind denn bei euch so üblich?
ich habe zwei potentielle Geschäftsanbahnungen mit Kfz-Gutachtern. Ich habe jetzt von anderen Kollegen gehört, dass einige Gutachter pro Fall eine Pauschale iHv 50 Euro ansetzen, andere hingegen sollen wohl 1/3 (!!) der Vergütung verlangen.
Welche Vereinbarungen zwischen Anwälten und Gutachtern sind denn bei euch so üblich?
16.03.2026, 01:23
Vielleicht ist es schon zu spät und ich bin zu müde, aber ich verstehe gerade nicht, warum ich dem Gutachter einen Teil meiner Gebühren abgeben soll? Die Kosten des Gutachters trägt doch der Mandant bzw. die gegnerische Versicherung!?
Und wenn, dann müsste es doch anders herum sein? Er gibt mir einen Teil seines Honorars, damit er den Auftrag erhält? Oder meinst du, der Mandant bezahlt die von dir mit dem Gutachter vereinbarten Kosten? Das wäre doch aber ein Vertrag zu Lasten Dritter.
Mir ist gerade privat einer ins Auto gefahren und den Gutachter habe ich als Privatperson beauftragt und eins der diversen Gutachterbüros in der Umgebung ausgewählt. Gutachter gibt es hier mehr als genug, sodass man keinen "bestechen" muss, schneller vorbeizukommen. Die ebenfalls von mir beauftragte Anwaltskanzlei hat mit dem Gutachter nichts zu tun, außer dass sie mir einen Gutachter empfohlen hätte, wenn ich nicht gewusst hätte, wen ich nehmen soll.
Vielleicht magst du erläutern, warum du mit dem Gutachter einen Deal abschließen willst. Ich kenne das so nämlich nicht, weder aus meinem privaten Umfeld noch beruflich (wo mein letztes Verkehrsrechtsmandat aber zugeben schon einige Jahre zurück liegt).
Und wenn, dann müsste es doch anders herum sein? Er gibt mir einen Teil seines Honorars, damit er den Auftrag erhält? Oder meinst du, der Mandant bezahlt die von dir mit dem Gutachter vereinbarten Kosten? Das wäre doch aber ein Vertrag zu Lasten Dritter.
Mir ist gerade privat einer ins Auto gefahren und den Gutachter habe ich als Privatperson beauftragt und eins der diversen Gutachterbüros in der Umgebung ausgewählt. Gutachter gibt es hier mehr als genug, sodass man keinen "bestechen" muss, schneller vorbeizukommen. Die ebenfalls von mir beauftragte Anwaltskanzlei hat mit dem Gutachter nichts zu tun, außer dass sie mir einen Gutachter empfohlen hätte, wenn ich nicht gewusst hätte, wen ich nehmen soll.
Vielleicht magst du erläutern, warum du mit dem Gutachter einen Deal abschließen willst. Ich kenne das so nämlich nicht, weder aus meinem privaten Umfeld noch beruflich (wo mein letztes Verkehrsrechtsmandat aber zugeben schon einige Jahre zurück liegt).
16.03.2026, 13:53
ich verstehe es auch nicht, aber bitte denke an § 49b Abs. 3 BRAO
16.03.2026, 18:21
müssen hochkarätige kollegen sein, die 1/3 ihrer kohle an dubiose gutachter abgeben, damit die denen die fälle zuschieben
17.03.2026, 04:01
(16.03.2026, 18:21)kumpelanton schrieb: müssen hochkarätige kollegen sein, die 1/3 ihrer kohle an dubiose gutachter abgeben, damit die denen die fälle zuschieben
Ach, andersherum war es gedacht. Jetzt kapiere ich es.
Das setzt jedoch voraus, dass der Geschädigte erst den Gutachter beauftragt und dann die Kanzlei. Das wiederum widerspricht dem, was ich aus dem Umfeld mitbekomme. Da wird erst in die Runde gefragt, wer einen guten Verkehrsrechtler kennt. Ich würde annehmen, dass dieser sodann die Einholung eines Gutachtens empfiehlt oder auch nicht. Wie wir hier im Forum vor ein paar Wochen besprochen haben, ist die Einholung eines Gutachtens ja nicht immer angezeigt, so etwa bei kleinen Schäden. Bei mir selbst war es leider kein kleiner Schaden und klar, dass ein Gutachter sinnvoll ist. Dennoch habe ich mich dazu zunächst mit dem Kollegen, an den ich über familiäre Empfehlungen kam, abgesprochen.
Mit § 49b BRAO kenne ich mich nicht aus. Nur mein Bauchgefühl hatte gleich angeschlagen, dass es irgendwie merkwürdig ist, die gesetzlich Gebühren mit einem Nicht-Juristen zu teilen, für den die Gebührenordnung nicht gilt. Geht die Sache vor Gericht, darf der gesetzliche Gebührenrahmen sowieso nicht unterschritten werden.
Ich würde eher auf GoogleAds und Empfehlungen setzen. Das ist der Weg, den ich mitbekomme, wenn Leute aus meiner Stadt nach einem Rechtsanwalt für die klassischen bürgernahen Rechtgebiete suchen.
18.03.2026, 11:33
Na ja es gibt halt die Fälle da landen Menschen in einer Werkstatt, die Werkstatt sagt wir brauchen vor der Reparatur die Begutachtung durch ein Gutachter und dieser macht dann den Unfallverursacher darauf aufmerksam dass er zur Durchsetzung seiner Ansprüche doch besser einen Anwalt beauftragen sollte. Da kann man natürlich auch ein Tippgeschäft draus machen
18.03.2026, 16:32
(18.03.2026, 11:33)Freidenkender schrieb: Na ja es gibt halt die Fälle da landen Menschen in einer Werkstatt, die Werkstatt sagt wir brauchen vor der Reparatur die Begutachtung durch ein Gutachter und dieser macht dann den Unfallverursacher darauf aufmerksam dass er zur Durchsetzung seiner Ansprüche doch besser einen Anwalt beauftragen sollte. Da kann man natürlich auch ein Tippgeschäft draus machen
Ja, aber nicht für 1/3 des Honorars. Bei einem angenommen sehr hohen Streitwert von 15.000 Euro kommen am Ende außergerichtlich netto rund 1.000 Euro Gebühren bei heraus. Wenn ich davon noch 1/3 abziehen müsste, puh.
Und 15.000 ist hoch gegriffen. Die meisten Verkehrsunfälle bewegen sich (zum Glück) im Bereich von ein paar tausend Euro, weil es dann doch nur der kleine Auffahrunfall o.ä. ist. Bei einer durchschnittlichen Schadenshöhe von 5.000 Euro sind es ca. 480 Euro Netto-Gebühren. Auch davon könnte man wieder 1/3 abziehen und kommt spätestens dann in einen Bereich, wo man sich wirtschaftlich fragen muss, ob und wenn ja, wie viel Zeit man in dieses Mandat stecken will.
19.03.2026, 00:12
Eben. Viel verbreiteter sind Empfehlungsdeals: Der Gutachter G empfiehlt dem Kunden ohne Anwalt den Anwalt A und Anwalt A empfiehlt dem Mandanten ohne Gutachter den Gutachter G.
24.03.2026, 19:10
Hier mal eine Stimme aus der Praxis. In meinem Dezernat bearbeiten wir circa 700-800 Unfälle im Jahr. Davon kommen ca. 90 % durch die Vermittlung von Sachverständigen zu uns. Anlaufstellen nach Unfällen sind halt in der Regel die Werkstätten oder die Gutachter, nur ein Bruchteil der Geschädigten kommen direkt zum Anwalt.
Selbstverständlich vermitteln die Gutachter im Regelfall nicht aufgrund von Lust an Liebe an die an sie angebundenen Anwälte, sondern es wird (häufig) eine Vermittlungsgebühr in irgendeiner Weise gezahlt, wobei derlei Vorgehensweise tatsächlich gegen Berufsrecht verstoßen dürfte.
Wir machen das selbstverständlich nicht, von Kollegen, die fest mit Gutachtern zusammen arbeiten, habe ich verschiedene Modelle gehört, von 25 % der Gebühren bis 50 € pauschal pro Unfall.Bei einigen dieser Modelle habe ich keine Ahnung, wie das wirtschaftlich funktioniert, m.E. ist alles, was über 10 % liegt, auf Dauer nicht sonderlich wirtschaftlich, wenn ich dies aus versteuertem Einkommen zahlen müsste.
Der Durchschnittsumsatz pro Unfall liegt bei ca. 400 - 450 €, wobei auch viele Gutachter erwarten, dass bei Schäden, die im Ergebnis nicht abgewickelt werden können, die Mandanten nicht belastet werden, wenn diese den Nichterfolg nicht zu verschulden haben
Selbstverständlich vermitteln die Gutachter im Regelfall nicht aufgrund von Lust an Liebe an die an sie angebundenen Anwälte, sondern es wird (häufig) eine Vermittlungsgebühr in irgendeiner Weise gezahlt, wobei derlei Vorgehensweise tatsächlich gegen Berufsrecht verstoßen dürfte.
Wir machen das selbstverständlich nicht, von Kollegen, die fest mit Gutachtern zusammen arbeiten, habe ich verschiedene Modelle gehört, von 25 % der Gebühren bis 50 € pauschal pro Unfall.Bei einigen dieser Modelle habe ich keine Ahnung, wie das wirtschaftlich funktioniert, m.E. ist alles, was über 10 % liegt, auf Dauer nicht sonderlich wirtschaftlich, wenn ich dies aus versteuertem Einkommen zahlen müsste.
Der Durchschnittsumsatz pro Unfall liegt bei ca. 400 - 450 €, wobei auch viele Gutachter erwarten, dass bei Schäden, die im Ergebnis nicht abgewickelt werden können, die Mandanten nicht belastet werden, wenn diese den Nichterfolg nicht zu verschulden haben










