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Einstieg nach Ref
Jurist123
Junior Member
**
Beiträge: 30
Themen: 21
Registriert seit: Nov 2021
#1
14.02.2022, 16:16
Guten Tag,

Ich habe letztes Jahr im Juni mein Ref abgeschlossen. Ich war in der mündlichen schwanger und bin Ein halbes Jaht in Elternzeit. Ich hab trotzdem nach dem Ref in einer Kanzlei nebenbei gejobbt damit nicht alles in Vergessenheit gerät. Also wirklich kurz vor der Geburt noch u auch 2 Monate nach der Geburt. Da ich sehr motiviert bin endlich einzusteigen will. Da ich alles von zu Hause aus machen konnte u nur ab u zu in die Kanzlei musste hat es super geklappt. Jedenfalls möchte ich in derselben Kanzlei ab März auch anfangen in Teilzeit zu arbeiten als RAin. Ich hab nächste Woche ein Gespräch und wollte mal fragen worauf ich achten sollte. Was bekomm ich von dem AG?

Wie viel Lohn sollte ich für eine Teilzeitstelle mindestens verlangen ? 

Wie ist das mit dem Kammerbeitrag muss das ein Anwalt selbst tragen od gibt es Kanzleien indem das der AG trägt?

Wer zahlt die Versicherung ? 

Und wie ist es mit dem Versorgungsamt? Ist es üblich dass man die Kosten selbst trägt oder der AG ein Teil von ? Möchte mir in etwa ausrechnen wie viel ich vom netto Einkommen dann abziehen müsste für die o.g. Stellen. 

Über Tipps und Erfahrungeb würde ich mich freuen. 

Zur Info: Es ist eine Kleinkanzlei, aber super Team. Meine Noten sind auch net so super dass ich groß die Wahl hätte (1. Ex 9,3p 2. Ex. 5,4P), ich hab mittlerweile meine Zulassung. 

Danke schonmal u eine schönen Tag!
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Gast
Unregistered
 
#2
14.02.2022, 16:22
(14.02.2022, 16:16)Jurist123 schrieb:  Und wie ist es mit dem Versorgungsamt? Ist es üblich dass man die Kosten selbst trägt oder der AG ein Teil von ? Möchte mir in etwa ausrechnen wie viel ich vom netto Einkommen dann abziehen müsste für die o.g. Stellen. 


Ich schreibe es hier immer wieder aber... ihr seid jetzt Juristen/Anwälte und wisst nicht mal das? Der Laden heißt übrigens Versorgungswerk, nicht Versorgungsamt...

Und wenn du Angestellt bist, erfolgt genauso eine Teilung der rentenversicherungspflichten Beiträge wie bei allen anderen Angestellten auch. Nur weil wir Anwälte sind, haben wir hier keine Sonderregelung. Wir zahlen halt nur ins Versorgungswerk ein statt in die gesetzliche Rentenversicherung. 

Kammer und Versicherung musst du mit deinem Arbeitgeber ausmachen. Üblicherweise zahlen die das.

Was dein Gehalt angeht, kommt halt auf die Region an. Und wenn du Teilzeit machst, musst du eben das anteilig der Vollzeitstelle nehmen. Ohne Rechtsgebiet und Gegend lässt sich da aber wenig sagen. Irgendwas zwischen 40-50k Vollzeit bei einer Kleinkanzlei?
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Gast
Unregistered
 
#3
14.02.2022, 16:33
Haftpflicht, Kammerbeitrag, beA hat bei mir die Kanzlei übernommen, nachdem ich das gefordert hatte. Versorgungswerk ist ja das Pendant zur Rentenversicherung. Insofern wird dein Anteil direkt vom AG an das VW abgeführt. Kannst also den ganz normalen Brutto-Netto-Rechner benutzen.

Wieviel du in Teilzeit verlangen kannst, weiß ich nicht. Kommt natürlich auf deine genaue Arbeitszeit an. Ich würde wohl versuchen, darauf zu achten, dass auch irgendwie einigermaßen sichergestellt is, dass ich nicht für 30h angestellt bin und dann trotzdem 40h mache, so wie ich normalerweise als Anwalt für 40h eingestellt bin aber 45-55h mache. Wie man das konkret sicherstellt, kann ich dir aber nicht sagen, frage mich sowieso immer, wie genau Teilzeit als Anwalt abläuft. Aber da wird es schon gewisse Modelle geben. Ob man das Gehalt dann prozentual ausgehend von einer 40h-Woche berechnen kann, weiß ich nicht. Wohl eher nicht, weil Teilzeit dann schon der Jackpot wäre, weil die 40h ja nie eingehalten werden.
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