• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. VG Berlin
Antworten

 
VG Berlin
Oeeee
Unregistered
 
#1
30.06.2020, 11:55
Hallo hallo,

Ich möchte super gerne ans VG in Berlin (oder Potsdam).

Kann mal jemand berichten, wie das ganze Bewerbungsverfahren abläuft? Bewirbt man sich normal für den Richterdienst oder separat am OVG? 

Welche Noten werden vorausgesetzt und mit welchen Noten ist es tatsächlich realistisch eingeladen zu werden? 

Danke im Voraus :)
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
30.06.2020, 11:59
VG Berlin hat kein separates Einstellungsverfahren. Du müsstest dich für den höheren Justizdienst bewerben. Es schadet nie, seine Interessen frühzeitig mitzuteilen. Eine Probestation am VG ist dann normalerweise möglich. Leider ist die weitere Lebenszeitstellensituation unklar, weil zuletzt viel am VG ernannt wurde.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
30.06.2020, 12:08
(30.06.2020, 11:59)Gast schrieb:  VG Berlin hat kein separates Einstellungsverfahren. Du müsstest dich für den höheren Justizdienst bewerben. Es schadet nie, seine Interessen frühzeitig mitzuteilen. Eine Probestation am VG ist dann normalerweise möglich. Leider ist die weitere Lebenszeitstellensituation unklar, weil zuletzt viel am VG ernannt wurde.
Danke schonmal!

In welchen Abständen wird denn normalerweise am VG ernannt? So könnte man ja gut nochmal Berufserfahrung sammeln und es dann probieren? Es besteht also die “Gefahr” letztlich in der ordentlichen zu verbleiben? Ein späterer Wechsel ist dann auch ausgeschlossen? Das ist irgendwie komisch 

Und weisst Du zufällig,wie das in Brandenburg gehandhabt wird?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
30.06.2020, 13:00
(30.06.2020, 12:08)Gast schrieb:  
(30.06.2020, 11:59)Gast schrieb:  VG Berlin hat kein separates Einstellungsverfahren. Du müsstest dich für den höheren Justizdienst bewerben. Es schadet nie, seine Interessen frühzeitig mitzuteilen. Eine Probestation am VG ist dann normalerweise möglich. Leider ist die weitere Lebenszeitstellensituation unklar, weil zuletzt viel am VG ernannt wurde.
Danke schonmal!

In welchen Abständen wird denn normalerweise am VG ernannt? So könnte man ja gut nochmal Berufserfahrung sammeln und es dann probieren? Es besteht also die “Gefahr” letztlich in der ordentlichen zu verbleiben? Ein späterer Wechsel ist dann auch ausgeschlossen? Das ist irgendwie komisch 

Und weisst Du zufällig,wie das in Brandenburg gehandhabt wird?


In Brandenburg kannst du dich extra fürs VG einstellen lassen, aber ich würde mich nicht drauf verlassen, dass es mit Potsdam klappt.
Zitieren
Auch Bln
Unregistered
 
#5
30.06.2020, 18:45
Das VG ist sehr beliebt - junge Richterschaft, für Berlin vergleichsweise gute Ausstattung, insb. was IT angeht.
Im Hinblick auf Pensionierungen und Mutterschutz- bzw. Erziehungszeiten jüngerer Kolleg*innen dürfte aber trotzdem immer Mal wieder Beine Stelle frei werden. Deswegen Bewerbern, Interesse am VG und dennoch Verwendungsbreite zeigen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#6
30.06.2020, 19:24
Das VG Berlin ist das letzte Gericht, wo ich anfangen würde.
Da "darfst" du ohnehin nur hin, wenn du dich zuvor mit der geschätzten Präsidentin gut gestellt hast und dich verwaltungsnah zeigst!
Meine Definition von richterlicher Unabhängigkeit ist eine andere.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#7
30.06.2020, 19:32
GastDas VG Berlin ist das letzte Gericht, wo ich anfangen würde.
Da "darfst" du ohnehin nur hin, wenn du dich zuvor mit der geschätzten Präsidentin gut gestellt hast und dich verwaltungsnah zeigst!
Meine Definition von richterlicher Unabhängigkeit ist eine andere.




Was genau soll das denn heißen ? 
Erhöhe ich meine Chancen,wenn ich Berufserfahrung als Anwältin im öffentlichen Recht vorweisen kann? Oder geht es dann wieder um Noten?
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus