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Einsicht Personalakte - Reihenfolge bestimmen?
Gast
Unregistered
 
#1
01.03.2021, 13:51
Hallo,

das Gericht, bei dem ich mich beworben habe, möchte Einsicht in meine Personalakte nehmen und bat darum mir mitzuteilen, wo diese liegt. Sie liegt noch beim zuständigen OLG. Nun habe ich im Bewerbungsverfahren aber auch schon einer Bundesbehörde schriftlich erlaubt, Einsicht zu nehmen. Dort läuft das Verfahren aber noch und ich gehe davon aus, dass die Einsichtnahme dort erst in den nächsten Wochen oder erst im nächsten Monat erfolgen muss. Die Justiz hat mich hingegen zeitnah zu einem Gespräch eingeladen.

Kann ich gegenüber dem OLG den Wunsch äußern, die Personalakte zuerst der Justiz und dann erst der Behörde zu übersenden? Ich möchte nur verhindern, dass die Behörde nun diese Woche nach der Akte fragt und die Justiz einen Tag später und die Akte dann nicht mehr da ist. Ich glaube bei der Behörde kommt es da bei der Einsicht nicht auf ein paar Tage an, bei der Justiz wegen des nahenden Gesprächs ggf. schon.

Danke für eure Einschätzung
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Gast
Unregistered
 
#2
01.03.2021, 15:04
Welche Bundesbehörde möchte denn Einsicht in die Ref-Akte haben?
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Gast
Unregistered
 
#3
01.03.2021, 15:31
(01.03.2021, 15:04)Gast schrieb:  Welche Bundesbehörde möchte denn Einsicht in die Ref-Akte haben?

Also soweit ich weiß möchte fast jede Behörde Einsicht in die Ref-Akte nehmen. Ob sie es dann tatsächlich tun, ist vielleicht eine andere Frage. Aber im ÖD scheint mir das sehr üblich zu sein.
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Gast
Unregistered
 
#4
01.03.2021, 16:01
Das BMG will es zb nicht. Ich dachte, dass will nur die Justiz...
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