15.04.2020, 11:31
(15.04.2020, 10:11)Gast schrieb: Die meisten potenziellen Anlagen (insb. Staatsexamina/Abi) sind ja ohnehin reine Belege für Aussagen im Anschreiben/Lebenslauf und enthalten darüber hinaus keinerlei weiteren Inhalt. Man wird sicherlich nicht aussortiert, weil man die Staatsexamina nicht angehängt hat, sondern allenfalls gebeten die zum Vorstellungsgespräch mitzubringen oder per Mail nachzureichen.
Nun ist es aber doch kein Geheimnis, dass eine Vielzahl von Arbeitgebern (insbesondere, aber nicht nur GK) zunächst einen Blick auf die Noten werfen. Diese ergeben sich nunmal aus den Zeugnissen. Sollten die Zeugnisse nicht schon daher unbedingt dabei sein?
Natürlich könnte man die Noten auch im Anschreiben oder Lebenslauf unterbringen. Das würde ich aber als weniger "schick" empfinden (wirkt je nach Note etwas "protzig"). Wenn man die Zeugnisse als Pflichtanlagen sieht und sich aus denen dann (leicht erkennbar) die Note ergibt, wirkt das vielleicht etwas mehr "casual".
Selbst bei Angaben zu den Noten im Anschreiben/Lebenslauf würde ich die Funktion der Zeugnisse als Beleg (mehr sind sie dann tatsächlich nicht) für wichtig halten. Wenn ich mich bei einer GK unter der Angabe bewerbe, dass ich 2x VB habe, dann kann ich mir doch sehr sicher sein, dass die entsprechenden Zeugnisse angefordert werden. Wenn sowieso damit zu rechnen ist, dass die Zeugnisse angefordert werden, kann ich sie doch direkt einreichen.
Bei Stellen in der Anwaltschaft gilt zudem: Bei dem 2. Examen ist nicht nur die Notre relevant, sondern auch ob es überhaupt vorhanden ist. Es ist immerhin Zugangsvoraussetzung zum Beruf des RA. Es wäre wohl weniger üblich, dass man sich hier (bis zur Einstellungszusage) auf die bloße Erklärung des Bewerbers verlässt.
Ich würde also davon ausgehen, dass zumindest sie Examenszeugnisse unbedingt beigefügt werden sollten.
15.04.2020, 11:41
Also ich würde die Noten in den Lebenslauf schreiben und die Zeugnisse als Anlagen dazu packen. Der potentielle Arbeitgeber will sich nicht erst durch alle Anlagen wühlen, um die Noten des Bewerbers herauszufinden. Also rein damit in den Lebenslauf.
Trotzdem gehören die wichtigen Zeugnisse natürlich als Kopie zu einer Bewerbung dazu. Schließlich sind sie der Nachweis, dass eure Aussagen stimmen. Dass man sie eventuell nochmal im Original zum Vorstellungsgespräch mitbringt, ist egal. Ihr werdet ja hoffentlich als Anwälte euren Schriftsätzen auch Anlagen beifügen, wenn ihr euch darauf bezieht ;) unabhängig davon, dass ihr Urkunden etc. auch nochmal in die mündliche Verhandlung mitbringt.
Außerdem gilt, dass eine Bewerbung komplett und unkompliziert sein soll. Die wichtigen Fakten nicht im Lebenslauf, sondern in den Anlagen versteckt? Toll, darf ich mich als Partner dann später auch durch die Anlagen der Gutachten wühlen, weil mein Junganwalt das Wichtige nicht ins Gutachten schreibt? Ich muss Zeugnisse nachfordern? Toll, denkt mein künftiger Angestellter nicht mit, sondern muss ich ihm immer nachlaufen und alles anfordern?
Bewerbung ist eine erste Arbeitsprobe.
Trotzdem gehören die wichtigen Zeugnisse natürlich als Kopie zu einer Bewerbung dazu. Schließlich sind sie der Nachweis, dass eure Aussagen stimmen. Dass man sie eventuell nochmal im Original zum Vorstellungsgespräch mitbringt, ist egal. Ihr werdet ja hoffentlich als Anwälte euren Schriftsätzen auch Anlagen beifügen, wenn ihr euch darauf bezieht ;) unabhängig davon, dass ihr Urkunden etc. auch nochmal in die mündliche Verhandlung mitbringt.
Außerdem gilt, dass eine Bewerbung komplett und unkompliziert sein soll. Die wichtigen Fakten nicht im Lebenslauf, sondern in den Anlagen versteckt? Toll, darf ich mich als Partner dann später auch durch die Anlagen der Gutachten wühlen, weil mein Junganwalt das Wichtige nicht ins Gutachten schreibt? Ich muss Zeugnisse nachfordern? Toll, denkt mein künftiger Angestellter nicht mit, sondern muss ich ihm immer nachlaufen und alles anfordern?
Bewerbung ist eine erste Arbeitsprobe.
15.04.2020, 11:43
Andererseits: Solange Arbeitgeber sich mit einfachen Kopien (oder Scans bei nur per eMail erfolgenden Bewerbungen) zufrieden geben, "verlassen" sie sich ja doch auf die Angaben der Bewerber. Wirklich verlässlich (und strafrechtlich abgesichert) dürfte nur die Vorlage von Originalen sein.
Ich weiß nicht. Ist das üblich im Rahmen von Bewerbungs-/Einstellungsverfahren, insbesondere bei (Groß-)Kanzleien? Wollen die (oder wann wollen die das) die Originale sehen?
Ich weiß nicht. Ist das üblich im Rahmen von Bewerbungs-/Einstellungsverfahren, insbesondere bei (Groß-)Kanzleien? Wollen die (oder wann wollen die das) die Originale sehen?
15.04.2020, 11:52
(15.04.2020, 11:31)Gast schrieb:(15.04.2020, 10:11)Gast schrieb: Die meisten potenziellen Anlagen (insb. Staatsexamina/Abi) sind ja ohnehin reine Belege für Aussagen im Anschreiben/Lebenslauf und enthalten darüber hinaus keinerlei weiteren Inhalt. Man wird sicherlich nicht aussortiert, weil man die Staatsexamina nicht angehängt hat, sondern allenfalls gebeten die zum Vorstellungsgespräch mitzubringen oder per Mail nachzureichen.
Nun ist es aber doch kein Geheimnis, dass eine Vielzahl von Arbeitgebern (insbesondere, aber nicht nur GK) zunächst einen Blick auf die Noten werfen. Diese ergeben sich nunmal aus den Zeugnissen. Sollten die Zeugnisse nicht schon daher unbedingt dabei sein?
Natürlich könnte man die Noten auch im Anschreiben oder Lebenslauf unterbringen. Das würde ich aber als weniger "schick" empfinden (wirkt je nach Note etwas "protzig"). Wenn man die Zeugnisse als Pflichtanlagen sieht und sich aus denen dann (leicht erkennbar) die Note ergibt, wirkt das vielleicht etwas mehr "casual".
Selbst bei Angaben zu den Noten im Anschreiben/Lebenslauf würde ich die Funktion der Zeugnisse als Beleg (mehr sind sie dann tatsächlich nicht) für wichtig halten. Wenn ich mich bei einer GK unter der Angabe bewerbe, dass ich 2x VB habe, dann kann ich mir doch sehr sicher sein, dass die entsprechenden Zeugnisse angefordert werden. Wenn sowieso damit zu rechnen ist, dass die Zeugnisse angefordert werden, kann ich sie doch direkt einreichen.
Bei Stellen in der Anwaltschaft gilt zudem: Bei dem 2. Examen ist nicht nur die Notre relevant, sondern auch ob es überhaupt vorhanden ist. Es ist immerhin Zugangsvoraussetzung zum Beruf des RA. Es wäre wohl weniger üblich, dass man sich hier (bis zur Einstellungszusage) auf die bloße Erklärung des Bewerbers verlässt.
Ich würde also davon ausgehen, dass zumindest sie Examenszeugnisse unbedingt beigefügt werden sollten.
Natürlich schreibe ich die Noten in den Lebenslauf. Die Aussagen "Abitur" und erst Recht "Erstes/Zweites Staatsexamen" sind ohne Angabe der Note doch vollkommen irrelevant für die Bewerbung, jedenfalls soweit man sich für eine Stelle als Volljurist bewirbt und damit konkludent ohnehin erklärt, ein zweites Staatsexamen zu haben. Sich ohne zweites Staatsexamen auf eine Stelle als RA zu bewerben ist in etwa genauso clever wie im Lebenslauf falsche Noten anzugeben. Wieso sollte sich der Arbeitgeber denn bitte nicht auf den zukünftigen Arbeitnehmer verlassen? Das sind ja tolle Voraussetzungen für das zukünftige Arbeitsverhältnis. (Wie erwähnt, mag das natürlich bei ungewöhnlich risikoaversen / sehr kleineren Arbeitgebern etwas anders sein.)
15.04.2020, 11:57
(15.04.2020, 11:43)Gast schrieb: Andererseits: Solange Arbeitgeber sich mit einfachen Kopien (oder Scans bei nur per eMail erfolgenden Bewerbungen) zufrieden geben, "verlassen" sie sich ja doch auf die Angaben der Bewerber. Wirklich verlässlich (und strafrechtlich abgesichert) dürfte nur die Vorlage von Originalen sein.
Ich weiß nicht. Ist das üblich im Rahmen von Bewerbungs-/Einstellungsverfahren, insbesondere bei (Groß-)Kanzleien? Wollen die (oder wann wollen die das) die Originale sehen?
Kennsch 263 StGB? Einfache gefälschte Kopie §267 StGB
15.04.2020, 12:01
267 greift bei der einfachen/digitalen Kopie eben nicht.
263 ist umstritten hinsichtlich des Vermögensschadens, zumindest wenn (im Privatsektor) bloß über die Note getäuscht wird
263 ist umstritten hinsichtlich des Vermögensschadens, zumindest wenn (im Privatsektor) bloß über die Note getäuscht wird
15.04.2020, 12:02
(15.04.2020, 11:43)Gast schrieb: Andererseits: Solange Arbeitgeber sich mit einfachen Kopien (oder Scans bei nur per eMail erfolgenden Bewerbungen) zufrieden geben, "verlassen" sie sich ja doch auf die Angaben der Bewerber. Wirklich verlässlich (und strafrechtlich abgesichert) dürfte nur die Vorlage von Originalen sein.
Ich weiß nicht. Ist das üblich im Rahmen von Bewerbungs-/Einstellungsverfahren, insbesondere bei (Groß-)Kanzleien? Wollen die (oder wann wollen die das) die Originale sehen?
Sicherlich. Spätestens zur Vertragsunterzeichnung bringst du dann nochmal die Originale mit. Da zuvor so eine Bewerbung aber durch viele Hände geht, wäre es schön, wenn sie bereits dann (in Kopie) vollständig ist. Ist doch ganz simpel: Wenn es die Person nicht interessiert, schaut sie nicht in die Anlagen. Wenn es sie aber interessiert, sind die Anlagen da und alles ist gut.
15.04.2020, 13:01
"Wenn es sie aber interessiert, sind die Anlagen da und alles ist gut."
Das kommt ja auch auf die Art der Bewerbung an. Wenn es über eine Online-Maske läuft, gibt es teilweise Größenbegrenzungen für die Anlagen. Mehr Seiten müsste man daher durch Abstriche bei der Auflösung kompensieren. Aber auch per Email dürfte alles über 5 Anhängen (inkl. Anschreiben und Lebenslauf) eine Zumutung sein, selbiges gilt für eine pdf-Datei mit 20 verschiedenen Dokumenten - erst Recht ohne Inhaltsverzeichnis.
Bei einer schriftlichen Bewerbung mag es etwas anders sein, wenn das noch irgendwer macht.
Das kommt ja auch auf die Art der Bewerbung an. Wenn es über eine Online-Maske läuft, gibt es teilweise Größenbegrenzungen für die Anlagen. Mehr Seiten müsste man daher durch Abstriche bei der Auflösung kompensieren. Aber auch per Email dürfte alles über 5 Anhängen (inkl. Anschreiben und Lebenslauf) eine Zumutung sein, selbiges gilt für eine pdf-Datei mit 20 verschiedenen Dokumenten - erst Recht ohne Inhaltsverzeichnis.
Bei einer schriftlichen Bewerbung mag es etwas anders sein, wenn das noch irgendwer macht.
15.04.2020, 13:13
(15.04.2020, 13:01)Gast schrieb: "Wenn es sie aber interessiert, sind die Anlagen da und alles ist gut."
Das kommt ja auch auf die Art der Bewerbung an. Wenn es über eine Online-Maske läuft, gibt es teilweise Größenbegrenzungen für die Anlagen. Mehr Seiten müsste man daher durch Abstriche bei der Auflösung kompensieren. Aber auch per Email dürfte alles über 5 Anhängen (inkl. Anschreiben und Lebenslauf) eine Zumutung sein, selbiges gilt für eine pdf-Datei mit 20 verschiedenen Dokumenten - erst Recht ohne Inhaltsverzeichnis.
Bei einer schriftlichen Bewerbung mag es etwas anders sein, wenn das noch irgendwer macht.
Hier zeigt sich dann der Profi, der in der Lage ist, verschiedene Dokumente in einem Anlagen PDF zusammenzufassen und dies zu strukturieren. Ein PDF mit 20 Dokumenten ist kein Problem, sind ja trotzdem nur 30 Seiten. Anwalt klickt sich im Arbeitsalltag durch komplexere Anlagen. Dokumentengröße ist auch kein Problem, sind schließlich nur Schriftdokumente ohne viel Farbe. Von mir aus zwei Anlagen PDFs: 1. Examenszeugnisse 2. Sonstige Zeugnisse und Dokumente
Deswegen sage ich, Bewerbung ist eine Arbeitsprobe. Wer mir direkt 15 Anlagen dranpackt oder eine einzige Anlagen, die bei nur 30 Seiten trotzdem 25 MB groß ist... bei dem werde ich auch im Arbeitsalltag wohl erstmal mehr Einlernzeit haben.