14.06.2026, 17:59
(12.06.2026, 14:42)Ref0815 schrieb:(10.02.2026, 22:26)Egal_ schrieb: Nun, ich kann dir sagen, wie es bei uns im Unternehmen aussieht. Als "Jurist" mit 1. StEx oder Bachelor steigst du eine Entgeltgruppe niedriger ein, als ein Volljurist. Du könntest dich zwar auf eine entsprechende Stelle hin entwickeln, dass ist aber kein Selbstläufer.
Weiterhin wärst du zwar ein geschätzter Kollege, kannst aber bestimmte Aufgaben nicht wahrnehmen, die den Volljuristen obliegen.
Dies ist auch nicht nur bei meinem jetzigen Arbeitgeber so. Beim vorherigen war es ähnlich und bei anderen dem Vernehmen nach ebenfalls.
Das Ref nicht zu machen, ist daher definitiv eine Möglichkeit für einige, aber sicher nicht für alle. Die Karrierewege und Gehälter unterscheiden sich an kleinen, aber entscheidenden Punkten.
Und nicht zuletzt, wollen viele tatsächlich Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt werden. Diese Möglichkeit hast du nicht.
Ich selbst bin zwar inzwischen im Unternehmen, war aber zuvor viele Jahre Rechtsanwältin und bin auch jetzt Syndikusrechtsanwältin mit Doppelzulassung. Für mich hat das konkret den Vorteil, dass ich auch in Privatangelegenheiten mit Rechtsanwältin
unterschreiben kann (was schon mehrmals ein großer Vorteil war) und darüber hinaus ins Versorgungswerk einzahlen kann.
Nachtrag, da eben noch deinen Satz zur Verantwortung gelesen: mir macht es Spaß, Verantwortung zu übernehmen und im Idealfall möglichst weisungsfrei zu arbeiten.
" Weiterhin wärst du zwar ein geschätzter Kollege, kannst aber bestimmte Aufgaben nicht wahrnehmen, die den Volljuristen obliegen."
Was sind das denn für Aufgaben? Materiell Rechtlich hat man als Diplom-Jur. doch alles drauf was man so braucht und das ganze prozessuale ist im Unternehmen doch eher nebensächlich, zumal man ohnehin nicht abseits von AG/ArbG als Syndikus vertreten darf?
Es sind bestimmte Verantwortlichkeiten, alles, wofür man Zeichnungsberechtigung im weiteren Sinne braucht, also Kommunikation nach außen und mit Behörden. Wie ich in meiner früheren Antwort schrieb, kenne ich das auch nicht nur von meinem jetzigen Unternehmen so, sondern habe diese Unterscheidung schon häufiger erlebt. Der Bachelor arbeitet eher zu und darf in kleineren Angelegenheiten nach außen kommunizieren. Eigene Fälle darf er auch bearbeiten. Wenn es aber darum geht, irgendwo rechtsverbindlich seine Unterschrift drunter zu setzen und damit zu signalisieren für das geschriebene einzustehen (wie es eben berufsrechtlich für den RA gilt), darf dies in vielen Unternehmen nur der Volljurist. Wie gesagt, das heißt nicht, dass man die Kollegen nicht schätzt, für dumm hält oder ähnliches, aber es wird in vielen Unternehmen ein hierarchischer Unterschied zwischen einem Bachelorabsolventen und einem Volljuristen gemacht. Das ist zum einen das Gehalt, was sich unterscheidet, die Art und Größe der Fälle, die man übernimmt und dem, was man zeichnen darf und was nicht.
Und ich sehe auch rein tatsächlich einen Unterschied zwischen einem Bachelor/Diplomjurist und einem Volljurist, denn im Studium lernt man das materielle Recht kennen und einen Fall zu lösen, während man im Ref lernt, dieses Wissen in der Praxis umzusetzen und wie man juristische Schreiben und Schriftsätze formuliert.
Die zwei Jahre, in denen man die Arbeit in Behörden und Kanzleien kennenlernt ist daher keine vertane Zeit. Als Praktiker merkt man den Unterschied zwischen einem praxisunerfahrenen Studenten und jemandem, der schon einige Male Kommunikation nach außen vorbereitet hat und vielleicht sogar nach außen aufgetreten ist, sofort. Das ist zwar nichts, was der Diplomjurist nicht lernen kann, aber der ehemalige Ref hat dem Diplomjurist diese zwei Jahre praxisnahe Erfahrung, prozessuales Wissen und juristische Fachsprache/Kommunikation
voraus. Und ich wage zu behaupten, dass es dem Diplomjuristen nur schwer gelingen wird, einen Schriftsatz in der Perfektion zu formulieren, wie es den Referendaren zwei Jahre lang eingetrichtert wurde. Das lernt man nur im Ref, denn die Urteilssprache und der Aufbau eines Urteils sind sehr speziell und als Anwalt orientiert man sich im Aufbau eines Schriftsatzes oder Schreibens am Aufbau eines Urteils.
Das spiegelt sich im Gehalt wieder.
Im Unternehmen habe ich auch weiterhin sehr viel mit Behörden zu tun. Wir beraten nicht allein intern, sondern sind der Berührungspunkt der Fachabteilungen nach außen, wenn sie juristische Unterstüzung brauchen (neben unseren eigenen Aufgaben, für die wir mit Behörden kommunizieren).
Wie gesagt, keiner wird auf den TE als Kollegen herabsehen und er wird sicher ein toller Kollege sein. Fachlich aber fehlen ihm zwei Jahre, die den Unterschied zwischen einem "Nur"-Juristen und einem Volljuristen ausmachen. Es ist ja nicht so, dass das Ref überflüssig ist und man darin nichts lernen würde, weil es primär auf den Beruf des Richters vorbereitet. Wer so denkt, wertet das Ref zu Unrecht ab. Auch alle anderen juristischen Berufe arbeiten in ihrer Arbeitsweise eng an dem, was man im Ref gelernt hat.
Obersatz, Subsumtion, Falllösung => Studium
Praktisches Formulieren, Beweiswürdigung u.a. => Ref
17.06.2026, 14:37
(14.06.2026, 17:59)Egal_ schrieb:(12.06.2026, 14:42)Ref0815 schrieb:(10.02.2026, 22:26)Egal_ schrieb: Nun, ich kann dir sagen, wie es bei uns im Unternehmen aussieht. Als "Jurist" mit 1. StEx oder Bachelor steigst du eine Entgeltgruppe niedriger ein, als ein Volljurist. Du könntest dich zwar auf eine entsprechende Stelle hin entwickeln, dass ist aber kein Selbstläufer.
Weiterhin wärst du zwar ein geschätzter Kollege, kannst aber bestimmte Aufgaben nicht wahrnehmen, die den Volljuristen obliegen.
Dies ist auch nicht nur bei meinem jetzigen Arbeitgeber so. Beim vorherigen war es ähnlich und bei anderen dem Vernehmen nach ebenfalls.
Das Ref nicht zu machen, ist daher definitiv eine Möglichkeit für einige, aber sicher nicht für alle. Die Karrierewege und Gehälter unterscheiden sich an kleinen, aber entscheidenden Punkten.
Und nicht zuletzt, wollen viele tatsächlich Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt werden. Diese Möglichkeit hast du nicht.
Ich selbst bin zwar inzwischen im Unternehmen, war aber zuvor viele Jahre Rechtsanwältin und bin auch jetzt Syndikusrechtsanwältin mit Doppelzulassung. Für mich hat das konkret den Vorteil, dass ich auch in Privatangelegenheiten mit Rechtsanwältin
unterschreiben kann (was schon mehrmals ein großer Vorteil war) und darüber hinaus ins Versorgungswerk einzahlen kann.
Nachtrag, da eben noch deinen Satz zur Verantwortung gelesen: mir macht es Spaß, Verantwortung zu übernehmen und im Idealfall möglichst weisungsfrei zu arbeiten.
" Weiterhin wärst du zwar ein geschätzter Kollege, kannst aber bestimmte Aufgaben nicht wahrnehmen, die den Volljuristen obliegen."
Was sind das denn für Aufgaben? Materiell Rechtlich hat man als Diplom-Jur. doch alles drauf was man so braucht und das ganze prozessuale ist im Unternehmen doch eher nebensächlich, zumal man ohnehin nicht abseits von AG/ArbG als Syndikus vertreten darf?
Es sind bestimmte Verantwortlichkeiten, alles, wofür man Zeichnungsberechtigung im weiteren Sinne braucht, also Kommunikation nach außen und mit Behörden. Wie ich in meiner früheren Antwort schrieb, kenne ich das auch nicht nur von meinem jetzigen Unternehmen so, sondern habe diese Unterscheidung schon häufiger erlebt. Der Bachelor arbeitet eher zu und darf in kleineren Angelegenheiten nach außen kommunizieren. Eigene Fälle darf er auch bearbeiten. Wenn es aber darum geht, irgendwo rechtsverbindlich seine Unterschrift drunter zu setzen und damit zu signalisieren für das geschriebene einzustehen (wie es eben berufsrechtlich für den RA gilt), darf dies in vielen Unternehmen nur der Volljurist. Wie gesagt, das heißt nicht, dass man die Kollegen nicht schätzt, für dumm hält oder ähnliches, aber es wird in vielen Unternehmen ein hierarchischer Unterschied zwischen einem Bachelorabsolventen und einem Volljuristen gemacht. Das ist zum einen das Gehalt, was sich unterscheidet, die Art und Größe der Fälle, die man übernimmt und dem, was man zeichnen darf und was nicht.
Und ich sehe auch rein tatsächlich einen Unterschied zwischen einem Bachelor/Diplomjurist und einem Volljurist, denn im Studium lernt man das materielle Recht kennen und einen Fall zu lösen, während man im Ref lernt, dieses Wissen in der Praxis umzusetzen und wie man juristische Schreiben und Schriftsätze formuliert.
Die zwei Jahre, in denen man die Arbeit in Behörden und Kanzleien kennenlernt ist daher keine vertane Zeit. Als Praktiker merkt man den Unterschied zwischen einem praxisunerfahrenen Studenten und jemandem, der schon einige Male Kommunikation nach außen vorbereitet hat und vielleicht sogar nach außen aufgetreten ist, sofort. Das ist zwar nichts, was der Diplomjurist nicht lernen kann, aber der ehemalige Ref hat dem Diplomjurist diese zwei Jahre praxisnahe Erfahrung, prozessuales Wissen und juristische Fachsprache/Kommunikation
voraus. Und ich wage zu behaupten, dass es dem Diplomjuristen nur schwer gelingen wird, einen Schriftsatz in der Perfektion zu formulieren, wie es den Referendaren zwei Jahre lang eingetrichtert wurde. Das lernt man nur im Ref, denn die Urteilssprache und der Aufbau eines Urteils sind sehr speziell und als Anwalt orientiert man sich im Aufbau eines Schriftsatzes oder Schreibens am Aufbau eines Urteils.
Das spiegelt sich im Gehalt wieder.
Im Unternehmen habe ich auch weiterhin sehr viel mit Behörden zu tun. Wir beraten nicht allein intern, sondern sind der Berührungspunkt der Fachabteilungen nach außen, wenn sie juristische Unterstüzung brauchen (neben unseren eigenen Aufgaben, für die wir mit Behörden kommunizieren).
Wie gesagt, keiner wird auf den TE als Kollegen herabsehen und er wird sicher ein toller Kollege sein. Fachlich aber fehlen ihm zwei Jahre, die den Unterschied zwischen einem "Nur"-Juristen und einem Volljuristen ausmachen. Es ist ja nicht so, dass das Ref überflüssig ist und man darin nichts lernen würde, weil es primär auf den Beruf des Richters vorbereitet. Wer so denkt, wertet das Ref zu Unrecht ab. Auch alle anderen juristischen Berufe arbeiten in ihrer Arbeitsweise eng an dem, was man im Ref gelernt hat.
Obersatz, Subsumtion, Falllösung => Studium
Praktisches Formulieren, Beweiswürdigung u.a. => Ref
Interessante, ausführliche Antwort. Was mich noch aus Neugier interessieren würde: Könnte sich dann jemand mit nur dem 1. Examen auch nach oben entwickeln und dann mit zunehmender Berufserfahrung auch das machen was die Volljuristen machen? Lernen kann man schließlich alles?
17.06.2026, 16:58
(17.06.2026, 14:37)Ref0815 schrieb:(14.06.2026, 17:59)Egal_ schrieb:(12.06.2026, 14:42)Ref0815 schrieb:(10.02.2026, 22:26)Egal_ schrieb: Nun, ich kann dir sagen, wie es bei uns im Unternehmen aussieht. Als "Jurist" mit 1. StEx oder Bachelor steigst du eine Entgeltgruppe niedriger ein, als ein Volljurist. Du könntest dich zwar auf eine entsprechende Stelle hin entwickeln, dass ist aber kein Selbstläufer.
Weiterhin wärst du zwar ein geschätzter Kollege, kannst aber bestimmte Aufgaben nicht wahrnehmen, die den Volljuristen obliegen.
Dies ist auch nicht nur bei meinem jetzigen Arbeitgeber so. Beim vorherigen war es ähnlich und bei anderen dem Vernehmen nach ebenfalls.
Das Ref nicht zu machen, ist daher definitiv eine Möglichkeit für einige, aber sicher nicht für alle. Die Karrierewege und Gehälter unterscheiden sich an kleinen, aber entscheidenden Punkten.
Und nicht zuletzt, wollen viele tatsächlich Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt werden. Diese Möglichkeit hast du nicht.
Ich selbst bin zwar inzwischen im Unternehmen, war aber zuvor viele Jahre Rechtsanwältin und bin auch jetzt Syndikusrechtsanwältin mit Doppelzulassung. Für mich hat das konkret den Vorteil, dass ich auch in Privatangelegenheiten mit Rechtsanwältin
unterschreiben kann (was schon mehrmals ein großer Vorteil war) und darüber hinaus ins Versorgungswerk einzahlen kann.
Nachtrag, da eben noch deinen Satz zur Verantwortung gelesen: mir macht es Spaß, Verantwortung zu übernehmen und im Idealfall möglichst weisungsfrei zu arbeiten.
" Weiterhin wärst du zwar ein geschätzter Kollege, kannst aber bestimmte Aufgaben nicht wahrnehmen, die den Volljuristen obliegen."
Was sind das denn für Aufgaben? Materiell Rechtlich hat man als Diplom-Jur. doch alles drauf was man so braucht und das ganze prozessuale ist im Unternehmen doch eher nebensächlich, zumal man ohnehin nicht abseits von AG/ArbG als Syndikus vertreten darf?
Es sind bestimmte Verantwortlichkeiten, alles, wofür man Zeichnungsberechtigung im weiteren Sinne braucht, also Kommunikation nach außen und mit Behörden. Wie ich in meiner früheren Antwort schrieb, kenne ich das auch nicht nur von meinem jetzigen Unternehmen so, sondern habe diese Unterscheidung schon häufiger erlebt. Der Bachelor arbeitet eher zu und darf in kleineren Angelegenheiten nach außen kommunizieren. Eigene Fälle darf er auch bearbeiten. Wenn es aber darum geht, irgendwo rechtsverbindlich seine Unterschrift drunter zu setzen und damit zu signalisieren für das geschriebene einzustehen (wie es eben berufsrechtlich für den RA gilt), darf dies in vielen Unternehmen nur der Volljurist. Wie gesagt, das heißt nicht, dass man die Kollegen nicht schätzt, für dumm hält oder ähnliches, aber es wird in vielen Unternehmen ein hierarchischer Unterschied zwischen einem Bachelorabsolventen und einem Volljuristen gemacht. Das ist zum einen das Gehalt, was sich unterscheidet, die Art und Größe der Fälle, die man übernimmt und dem, was man zeichnen darf und was nicht.
Und ich sehe auch rein tatsächlich einen Unterschied zwischen einem Bachelor/Diplomjurist und einem Volljurist, denn im Studium lernt man das materielle Recht kennen und einen Fall zu lösen, während man im Ref lernt, dieses Wissen in der Praxis umzusetzen und wie man juristische Schreiben und Schriftsätze formuliert.
Die zwei Jahre, in denen man die Arbeit in Behörden und Kanzleien kennenlernt ist daher keine vertane Zeit. Als Praktiker merkt man den Unterschied zwischen einem praxisunerfahrenen Studenten und jemandem, der schon einige Male Kommunikation nach außen vorbereitet hat und vielleicht sogar nach außen aufgetreten ist, sofort. Das ist zwar nichts, was der Diplomjurist nicht lernen kann, aber der ehemalige Ref hat dem Diplomjurist diese zwei Jahre praxisnahe Erfahrung, prozessuales Wissen und juristische Fachsprache/Kommunikation
voraus. Und ich wage zu behaupten, dass es dem Diplomjuristen nur schwer gelingen wird, einen Schriftsatz in der Perfektion zu formulieren, wie es den Referendaren zwei Jahre lang eingetrichtert wurde. Das lernt man nur im Ref, denn die Urteilssprache und der Aufbau eines Urteils sind sehr speziell und als Anwalt orientiert man sich im Aufbau eines Schriftsatzes oder Schreibens am Aufbau eines Urteils.
Das spiegelt sich im Gehalt wieder.
Im Unternehmen habe ich auch weiterhin sehr viel mit Behörden zu tun. Wir beraten nicht allein intern, sondern sind der Berührungspunkt der Fachabteilungen nach außen, wenn sie juristische Unterstüzung brauchen (neben unseren eigenen Aufgaben, für die wir mit Behörden kommunizieren).
Wie gesagt, keiner wird auf den TE als Kollegen herabsehen und er wird sicher ein toller Kollege sein. Fachlich aber fehlen ihm zwei Jahre, die den Unterschied zwischen einem "Nur"-Juristen und einem Volljuristen ausmachen. Es ist ja nicht so, dass das Ref überflüssig ist und man darin nichts lernen würde, weil es primär auf den Beruf des Richters vorbereitet. Wer so denkt, wertet das Ref zu Unrecht ab. Auch alle anderen juristischen Berufe arbeiten in ihrer Arbeitsweise eng an dem, was man im Ref gelernt hat.
Obersatz, Subsumtion, Falllösung => Studium
Praktisches Formulieren, Beweiswürdigung u.a. => Ref
Interessante, ausführliche Antwort. Was mich noch aus Neugier interessieren würde: Könnte sich dann jemand mit nur dem 1. Examen auch nach oben entwickeln und dann mit zunehmender Berufserfahrung auch das machen was die Volljuristen machen? Lernen kann man schließlich alles?
Es ist immer alles möglich. Wenn die Stelle es von vornherein erfordert, ist es aber sehr schwierig, und selbst wenn nicht, hat der Volljurist eben eine formale Qualifikation mehr, der mit einem um die Stelle konkurriert. Da muss man jemanden schon sehr haben wollen, dass man ihn dennoch vorzieht oder gar die Stelle bereits auf ihn zuschneidet.
17.06.2026, 21:31
@Ref0815
Ich denke, das ist in jedem Unternehmen unterschiedlich. In dem Versicherungsunternehmen, in dem der User Freidenkender arbeitet, scheint es möglich zu sein. Bei uns kritisieren viele Kollegen aus anderen Abteilungen, dass zu viel Wert auf Abschlüsse gelegt werde. Ich weiß, dass mein Chef das nicht so streng sieht, unsere ehemalige Werkstudentin, die nach dem Bachelor bei uns eingestiegen ist, wurde trotzdem von der Personalabteilung eine Gehaltsstufe niedriger eingestuft. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass mein Chef irgendwann versuchen wird, das zu ändern, aber das letzte Wort haben leider andere. Von einem anderen Unternehmen aus dem Mittelstand, das ich früher als Mandant betreut habe, weiß ich hingegen, dass eine unserer ehemaligen ReFas dort seit vielen Jahren und einer Weiterbildung erfolgreich als einzige Personalerin arbeitet und direkt an den Inhaber berichtet. Ich weiß nicht, was sie verdient, aber wenig wird es nicht sein bei der Verantwortung, die sie hat und wie hoch ihr Standing im Unternehmen ist.
Es kommt also echt drauf an, wie man das im jeweiligen Unternehmen sieht. Manche achten sehr auf Abschlüsse, andere nicht.
Ich denke, das ist in jedem Unternehmen unterschiedlich. In dem Versicherungsunternehmen, in dem der User Freidenkender arbeitet, scheint es möglich zu sein. Bei uns kritisieren viele Kollegen aus anderen Abteilungen, dass zu viel Wert auf Abschlüsse gelegt werde. Ich weiß, dass mein Chef das nicht so streng sieht, unsere ehemalige Werkstudentin, die nach dem Bachelor bei uns eingestiegen ist, wurde trotzdem von der Personalabteilung eine Gehaltsstufe niedriger eingestuft. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass mein Chef irgendwann versuchen wird, das zu ändern, aber das letzte Wort haben leider andere. Von einem anderen Unternehmen aus dem Mittelstand, das ich früher als Mandant betreut habe, weiß ich hingegen, dass eine unserer ehemaligen ReFas dort seit vielen Jahren und einer Weiterbildung erfolgreich als einzige Personalerin arbeitet und direkt an den Inhaber berichtet. Ich weiß nicht, was sie verdient, aber wenig wird es nicht sein bei der Verantwortung, die sie hat und wie hoch ihr Standing im Unternehmen ist.
Es kommt also echt drauf an, wie man das im jeweiligen Unternehmen sieht. Manche achten sehr auf Abschlüsse, andere nicht.
18.06.2026, 10:21
(17.06.2026, 21:31)Egal_ schrieb: @Ref0815
Ich denke, das ist in jedem Unternehmen unterschiedlich. In dem Versicherungsunternehmen, in dem der User Freidenkender arbeitet, scheint es möglich zu sein. Bei uns kritisieren viele Kollegen aus anderen Abteilungen, dass zu viel Wert auf Abschlüsse gelegt werde. Ich weiß, dass mein Chef das nicht so streng sieht, unsere ehemalige Werkstudentin, die nach dem Bachelor bei uns eingestiegen ist, wurde trotzdem von der Personalabteilung eine Gehaltsstufe niedriger eingestuft. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass mein Chef irgendwann versuchen wird, das zu ändern, aber das letzte Wort haben leider andere. Von einem anderen Unternehmen aus dem Mittelstand, das ich früher als Mandant betreut habe, weiß ich hingegen, dass eine unserer ehemaligen ReFas dort seit vielen Jahren und einer Weiterbildung erfolgreich als einzige Personalerin arbeitet und direkt an den Inhaber berichtet. Ich weiß nicht, was sie verdient, aber wenig wird es nicht sein bei der Verantwortung, die sie hat und wie hoch ihr Standing im Unternehmen ist.
Es kommt also echt drauf an, wie man das im jeweiligen Unternehmen sieht. Manche achten sehr auf Abschlüsse, andere nicht.
Unternehmen sind da sicher unterschiedlich und ggf macht schon die einstellende Führungskraft den Unterschied, auf was wert gelegt wird. In Unternehmen kann einschlägige Berufserfahrung sicher Noten wett machen. Aber auch Berufseinsteiger können mit einem stringenten Lebenslauf, Persönlichkeit etc. punkten
Ich habe auf dem gleichen Berufsbild von Wirtschaftsjurist bis 2mal VB alles sitzen.
Trotzdem würde ich jedem raten das 2. Examen zu machen. Es kann nämlich beim Berufseinstieg zwischen 2 guten Bewerbern den Unterschied machen. Dem Volljuristen schreibt man sicher eher zu, dass er/sie die Zähne zusammengebissen und durchgezogen hat. Außerdem lernt man auch für den Unternehmenskontext durchaus wichtige Sache im Ref.
19.06.2026, 09:51
Bei uns im Unternehmen wird jedenfalls in der Rechtsabteilung sehr stark darauf geachtet, dass das zweite Examen abgeschlossen wurde und das wird sich auch zukünftig bei uns bestimmt nicht ändern. Aber auch außerhalb der Rechtsabteilung werden die Schlüsselpositionen mit juristischen Schnittpunkten ausschließlich mit Volljuristen besetzt. Ich glaube nicht, dass man z.B. in absehbarer Zeit bei uns die Chance hätte, mit nur einem Staatsexamen zum Leiter der Personalabteilung aufzusteigen. Dafür konkurriert man dann zu sehr mit den erfahrenen Volljuristen.
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
19.06.2026, 10:24
(19.06.2026, 09:51)advocatus diaboli schrieb: Bei uns im Unternehmen wird jedenfalls in der Rechtsabteilung sehr stark darauf geachtet, dass das zweite Examen abgeschlossen wurde und das wird sich auch zukünftig bei uns bestimmt nicht ändern. Aber auch außerhalb der Rechtsabteilung werden die Schlüsselpositionen mit juristischen Schnittpunkten ausschließlich mit Volljuristen besetzt. Ich glaube nicht, dass man z.B. in absehbarer Zeit bei uns die Chance hätte, mit nur einem Staatsexamen zum Leiter der Personalabteilung aufzusteigen. Dafür konkurriert man dann zu sehr mit den erfahrenen Volljuristen.
Letztlich kommt es immer auf den konkreten AG an. Bei uns arbeiten auch Master Absolventen und machen im Prinzip die gleichen Aufgaben wie ich als Syndikus, da Prozesse (und auch sonst alles was anspruchsvoll sein könnte) ausschließlich extern vergegeben wird an Kanzleien. Kann mir aber vorstellen, dass gute Unternehmen das anders handhaben bzw. welche die mehr Prestige haben und zahlen :D
19.06.2026, 10:55
(19.06.2026, 10:24)ForumBenutzer schrieb:(19.06.2026, 09:51)advocatus diaboli schrieb: Bei uns im Unternehmen wird jedenfalls in der Rechtsabteilung sehr stark darauf geachtet, dass das zweite Examen abgeschlossen wurde und das wird sich auch zukünftig bei uns bestimmt nicht ändern. Aber auch außerhalb der Rechtsabteilung werden die Schlüsselpositionen mit juristischen Schnittpunkten ausschließlich mit Volljuristen besetzt. Ich glaube nicht, dass man z.B. in absehbarer Zeit bei uns die Chance hätte, mit nur einem Staatsexamen zum Leiter der Personalabteilung aufzusteigen. Dafür konkurriert man dann zu sehr mit den erfahrenen Volljuristen.
Letztlich kommt es immer auf den konkreten AG an. Bei uns arbeiten auch Master Absolventen und machen im Prinzip die gleichen Aufgaben wie ich als Syndikus, da Prozesse (und auch sonst alles was anspruchsvoll sein könnte) ausschließlich extern vergegeben wird an Kanzleien. Kann mir aber vorstellen, dass gute Unternehmen das anders handhaben bzw. welche die mehr Prestige haben und zahlen :D
Du hast vollkommen recht. Jeder Arbeitgeber wird das unterschiedlich handhaben. Wenn man auf das zweite Staatsexamen verzichtet, muss einem nur bewusst sein, dass einem bestimmte Positionen bei bestimmten Arbeitgebern verwehrt bleiben. Es gibt eben Arbeitgeber die verlangten einfach für bestimmte Positionen, dass man Volljurist ist.
30.06.2026, 16:01
Hallo,
ich bin auch ins Ref gegangen und endgültig durchgefallen, trotz erstem Examen und ganz passablen Noten während des Refs und EVDs. Das kann halt passieren. Wenn du das Ref nicht zwingend brauchst, würde ich es net machen. Kannst es immernoch mit Mitte 30/40/50 machen falls du dann willst.
Good Luck mit deiner Arbeit
LG
Mo98
ich bin auch ins Ref gegangen und endgültig durchgefallen, trotz erstem Examen und ganz passablen Noten während des Refs und EVDs. Das kann halt passieren. Wenn du das Ref nicht zwingend brauchst, würde ich es net machen. Kannst es immernoch mit Mitte 30/40/50 machen falls du dann willst.
Good Luck mit deiner Arbeit
LG
Mo98









