15.06.2026, 16:14
Hallo zusammen!
Da mir die Frage echt Kopfzerbrechen bereitet und ich im näheren Umfeld keine Juristen habe, welche in einer ähnlichen Situation sind/waren hier meine Frage bzgl. des Berufseinstiegs:
Ich habe im Mai meinen Verbesserungsversuch geschrieben, nachdem ich im 2. StEx "nur" mit einer 6,6 rausgekommen bin. Ich habe beim jetzigen Durchgang ein deutlich besseres Gefühl (was natürlich auch täuschen kann
). Meine sonstigen Noten liegen bei knapp 9,5 im 1. (nur staatlich, SPB mit 9 glatt abgeschlossen, kein Dr. oder LLM), zudem gute und sehr gute Bewertungen iRd Stationszeugnisse, klare "rote Linie" bei den Rechtsgebieten aufgrund Schwerpunkt und Stationen.
Hat hier einer Erfahrungen damit, den Berufseinstieg bis zum Abschluss des Verbesserungsversuches zu verzögern, um sich bei ggf. besserem Ausfall der Prüfungsergebnisse im September mehr Möglichkeiten zum Einstieg offen zu halten? Mein Ziel ist vorzugsweise die GK, könnte mich je nach Deal jedoch auch mit einer Mittelgroßen Kanzlei mit Wirtschaftsbezügen anfreunden.
Oder einfach jetzt unmittelbar überall bewerben, um mich dann ggf. bei besseren Ergebnissen nochmal bei den Kanzleien zu bewerben, welche mich mit den jetzigen Schnitten abgewiesen haben?
Danke für Euren Input!
Da mir die Frage echt Kopfzerbrechen bereitet und ich im näheren Umfeld keine Juristen habe, welche in einer ähnlichen Situation sind/waren hier meine Frage bzgl. des Berufseinstiegs:
Ich habe im Mai meinen Verbesserungsversuch geschrieben, nachdem ich im 2. StEx "nur" mit einer 6,6 rausgekommen bin. Ich habe beim jetzigen Durchgang ein deutlich besseres Gefühl (was natürlich auch täuschen kann
). Meine sonstigen Noten liegen bei knapp 9,5 im 1. (nur staatlich, SPB mit 9 glatt abgeschlossen, kein Dr. oder LLM), zudem gute und sehr gute Bewertungen iRd Stationszeugnisse, klare "rote Linie" bei den Rechtsgebieten aufgrund Schwerpunkt und Stationen. Hat hier einer Erfahrungen damit, den Berufseinstieg bis zum Abschluss des Verbesserungsversuches zu verzögern, um sich bei ggf. besserem Ausfall der Prüfungsergebnisse im September mehr Möglichkeiten zum Einstieg offen zu halten? Mein Ziel ist vorzugsweise die GK, könnte mich je nach Deal jedoch auch mit einer Mittelgroßen Kanzlei mit Wirtschaftsbezügen anfreunden.
Oder einfach jetzt unmittelbar überall bewerben, um mich dann ggf. bei besseren Ergebnissen nochmal bei den Kanzleien zu bewerben, welche mich mit den jetzigen Schnitten abgewiesen haben?
Danke für Euren Input!
15.06.2026, 16:30
Ich würde definitiv warten. Dein Gefühl sagt ja, dass es deutlich besser wird (werden kann). Wird schon (bisschen) was dran sein. Wieso also jetzt mit dem "Makel" bewerben?
Wenn du dich jetzt schon bewirbst, wirst du bei vielen GK's mit hoher Wahrscheinlichkeit direkt eine Absage bekommen. Landest in der Praxis bei der HR dann auf dem Stapel "zu schwach, nicht interessant". Flattert erneut eine Bewerbung von dir rein, kann es mE durchaus möglich sein, dass du einfach wieder auf dem Stapel landest, ohne dass dein verbessertes Examen überhaupt bewusst bemerkt wird.
Die wenigen Wochen/Monaten kann man mE definitiv warten, wenn man dann ggf. mit 2x VB direkt bei den Kanzleien aufschlägt.
Wenn du dich jetzt schon bewirbst, wirst du bei vielen GK's mit hoher Wahrscheinlichkeit direkt eine Absage bekommen. Landest in der Praxis bei der HR dann auf dem Stapel "zu schwach, nicht interessant". Flattert erneut eine Bewerbung von dir rein, kann es mE durchaus möglich sein, dass du einfach wieder auf dem Stapel landest, ohne dass dein verbessertes Examen überhaupt bewusst bemerkt wird.
Die wenigen Wochen/Monaten kann man mE definitiv warten, wenn man dann ggf. mit 2x VB direkt bei den Kanzleien aufschlägt.
15.06.2026, 17:29
(15.06.2026, 16:14)law991 schrieb: Hallo zusammen!
Da mir die Frage echt Kopfzerbrechen bereitet und ich im näheren Umfeld keine Juristen habe, welche in einer ähnlichen Situation sind/waren hier meine Frage bzgl. des Berufseinstiegs:
Ich habe im Mai meinen Verbesserungsversuch geschrieben, nachdem ich im 2. StEx "nur" mit einer 6,6 rausgekommen bin. Ich habe beim jetzigen Durchgang ein deutlich besseres Gefühl (was natürlich auch täuschen kann). Meine sonstigen Noten liegen bei knapp 9,5 im 1. (nur staatlich, SPB mit 9 glatt abgeschlossen, kein Dr. oder LLM), zudem gute und sehr gute Bewertungen iRd Stationszeugnisse, klare "rote Linie" bei den Rechtsgebieten aufgrund Schwerpunkt und Stationen.
Hat hier einer Erfahrungen damit, den Berufseinstieg bis zum Abschluss des Verbesserungsversuches zu verzögern, um sich bei ggf. besserem Ausfall der Prüfungsergebnisse im September mehr Möglichkeiten zum Einstieg offen zu halten? Mein Ziel ist vorzugsweise die GK, könnte mich je nach Deal jedoch auch mit einer Mittelgroßen Kanzlei mit Wirtschaftsbezügen anfreunden.
Oder einfach jetzt unmittelbar überall bewerben, um mich dann ggf. bei besseren Ergebnissen nochmal bei den Kanzleien zu bewerben, welche mich mit den jetzigen Schnitten abgewiesen haben?
Danke für Euren Input!
Also ich habe mich jetzt überall beworben und beginne eine Stelle auch voraussichtlich im Juli. Mündliches wäre im August. Ergebnisse müsste ich in dem Monat noch bekommen. Noch den Verbesserungsversuch abzuwarten war mir zu gefährlich, weil ja dann 1 Jahr ALG 1 ist rum ist bis dahin und ich nicht ins Bürgergeld rutschen will. Weg bewerben kann ich mich immer noch
15.06.2026, 17:30
(15.06.2026, 16:14)law991 schrieb: Hallo zusammen!Aber bei mir sieht die Sache etwas anders aus als bei dir. Ganz vergessen zu erwähnen. Bei mir lohnt sich der VV erst ab Prädikat und daher fraglich ob der VV überhaupt eine Verbesserung in Aussicht stellt 😅
Da mir die Frage echt Kopfzerbrechen bereitet und ich im näheren Umfeld keine Juristen habe, welche in einer ähnlichen Situation sind/waren hier meine Frage bzgl. des Berufseinstiegs:
Ich habe im Mai meinen Verbesserungsversuch geschrieben, nachdem ich im 2. StEx "nur" mit einer 6,6 rausgekommen bin. Ich habe beim jetzigen Durchgang ein deutlich besseres Gefühl (was natürlich auch täuschen kann). Meine sonstigen Noten liegen bei knapp 9,5 im 1. (nur staatlich, SPB mit 9 glatt abgeschlossen, kein Dr. oder LLM), zudem gute und sehr gute Bewertungen iRd Stationszeugnisse, klare "rote Linie" bei den Rechtsgebieten aufgrund Schwerpunkt und Stationen.
Hat hier einer Erfahrungen damit, den Berufseinstieg bis zum Abschluss des Verbesserungsversuches zu verzögern, um sich bei ggf. besserem Ausfall der Prüfungsergebnisse im September mehr Möglichkeiten zum Einstieg offen zu halten? Mein Ziel ist vorzugsweise die GK, könnte mich je nach Deal jedoch auch mit einer Mittelgroßen Kanzlei mit Wirtschaftsbezügen anfreunden.
Oder einfach jetzt unmittelbar überall bewerben, um mich dann ggf. bei besseren Ergebnissen nochmal bei den Kanzleien zu bewerben, welche mich mit den jetzigen Schnitten abgewiesen haben?
Danke für Euren Input!
15.06.2026, 17:33
Ich bin quasi gerade in derselben Situation, nur mit dem Unterschied, dass ich gern in die Justiz möchte. Also ich habe es jetzt so gehandhabt, dass ich mich trotzdem beworben habe, einfach weil ich Angst habe, dass die Notenanforderungen in naher Zukunft noch weiter steigen werden und ich gerade so auf der Grenze bin. Wenn es jetzt schon klappt -super. Wenn nicht, dann bewerbe ich mit (hoffentlich) besserem Zeugnis nochmal. Wenn du aber Bedenken ist, dass deine Bewerbung dann quasi "verbrannt" ist, wäre die Möglichkeit der wissenschaftlichen Mitarbeit nicht was für dich?
15.06.2026, 17:59
Ich bin aktuell in einer ähnlichen Situation. Ich bin mit 7,4 Punkten aus dem Zweiten Examen gegangen (erstes Examen: 8,94) und hatte mich bei der derzeitigen Bewerberlage eigentlich schon damit abgefunden, noch einmal zu schreiben.
Andererseits denke ich mir: Wenn man sich gar nicht erst bewirbt, wird man nie erfahren, ob es vielleicht doch gereicht hätte. Gleichzeitig habe ich die Sorge, eine Bewerbung dadurch „zu verbrauchen“. Ich habe überhaupt kein Gefühl dafür, wie Kanzleien damit umgehen, wenn sich jemand acht Monate später erneut bewirbt. Erinnert sich dort überhaupt noch jemand an die erste Bewerbung? Haftet einem die damalige Note – selbst bei einer Verbesserung – weiterhin an? Oder spielt das in der Praxis kaum eine Rolle? Vielleicht hat ja jemand hier Recruiting-Erfahrung und kann ein wenig aus dem Nähkästchen plaudern.
Da du die Klausuren ohnehin schon geschrieben hast, würde ich die Note jedenfalls definitiv abwarten. Wie juleswinnfield schon meinte: Warum sich mit dem Makel der alten Note bewerben, wenn du das Gefühl hast, dass es diesmal besser gelaufen ist?
Andererseits denke ich mir: Wenn man sich gar nicht erst bewirbt, wird man nie erfahren, ob es vielleicht doch gereicht hätte. Gleichzeitig habe ich die Sorge, eine Bewerbung dadurch „zu verbrauchen“. Ich habe überhaupt kein Gefühl dafür, wie Kanzleien damit umgehen, wenn sich jemand acht Monate später erneut bewirbt. Erinnert sich dort überhaupt noch jemand an die erste Bewerbung? Haftet einem die damalige Note – selbst bei einer Verbesserung – weiterhin an? Oder spielt das in der Praxis kaum eine Rolle? Vielleicht hat ja jemand hier Recruiting-Erfahrung und kann ein wenig aus dem Nähkästchen plaudern.
Da du die Klausuren ohnehin schon geschrieben hast, würde ich die Note jedenfalls definitiv abwarten. Wie juleswinnfield schon meinte: Warum sich mit dem Makel der alten Note bewerben, wenn du das Gefühl hast, dass es diesmal besser gelaufen ist?
15.06.2026, 21:39
Habe eine ähnliche Ausgangslage und habe nach den Klausuren im VV erstmal eine Stelle als RA bei einer internationalen Sozietät, befristet auf ein Jahr, angetreten. Die Entscheidung bereue ich absolut nicht, man sammelt schonmal wertvolle Berufserfahrung und kann dann in Ruhe nach dem VV schauen, wie es weiter geht. :) Zudem hat man dann keine all zu große Lücke im Lebenslauf.
16.06.2026, 08:33
eigentlich hat es nichts mit pokern zu tun.
Aus deinem Lebenslauf wird eh ersichtlich, dass du einen Verbesserungsversuch gemacht hast. Das wird kein AG negativ sehen. Es wird auch keinen AG stören, wenn du dich zuerst mit Versuch 1 und dann mit Versuch 2 erneut bewirbst.
Die Frage ist eher: willst du ohne Einkommen den Zeitraum X überbringen oder hast du Skrupel den Job nach dem Verbesserungsversuch zu kündigen, wenn sich was anderes (besseres) ergibt
Aus deinem Lebenslauf wird eh ersichtlich, dass du einen Verbesserungsversuch gemacht hast. Das wird kein AG negativ sehen. Es wird auch keinen AG stören, wenn du dich zuerst mit Versuch 1 und dann mit Versuch 2 erneut bewirbst.
Die Frage ist eher: willst du ohne Einkommen den Zeitraum X überbringen oder hast du Skrupel den Job nach dem Verbesserungsversuch zu kündigen, wenn sich was anderes (besseres) ergibt
18.06.2026, 21:25
(15.06.2026, 17:59)Myxomatosis schrieb: Ich bin aktuell in einer ähnlichen Situation. Ich bin mit 7,4 Punkten aus dem Zweiten Examen gegangen (erstes Examen: 8,94) und hatte mich bei der derzeitigen Bewerberlage eigentlich schon damit abgefunden, noch einmal zu schreiben.
Andererseits denke ich mir: Wenn man sich gar nicht erst bewirbt, wird man nie erfahren, ob es vielleicht doch gereicht hätte. Gleichzeitig habe ich die Sorge, eine Bewerbung dadurch „zu verbrauchen“. Ich habe überhaupt kein Gefühl dafür, wie Kanzleien damit umgehen, wenn sich jemand acht Monate später erneut bewirbt. Erinnert sich dort überhaupt noch jemand an die erste Bewerbung? Haftet einem die damalige Note – selbst bei einer Verbesserung – weiterhin an? Oder spielt das in der Praxis kaum eine Rolle? Vielleicht hat ja jemand hier Recruiting-Erfahrung und kann ein wenig aus dem Nähkästchen plaudern.
Da du die Klausuren ohnehin schon geschrieben hast, würde ich die Note jedenfalls definitiv abwarten. Wie juleswinnfield schon meinte: Warum sich mit dem Makel der alten Note bewerben, wenn du das Gefühl hast, dass es diesmal besser gelaufen ist?
Habe mich unter anderem genau zu dieser Frage mit diversen Personalern auf Jobmessen unterhalten (ca. 15 Kanzleien und Unternehmen). Antwort durch die Bank: Wir schauen uns die Bewerbung auch beim 2. oder 3. mal nochmal an, egal wie oft Sie sich vorher beworben haben. Macht ja auch durchaus Sinn, denn die Konkurrenzsituation ist ja jedesmal eine andere.










