15.05.2026, 07:40
(14.05.2026, 15:42)Praktiker schrieb: Wie oft hier werden leider nur sehr wenige Informationen geliefert: was für eine Entscheidung ist ergangen? Kommt es danach auf die Dokumente bzw. ihren Inhalt an? Ist sie inhaltlich richtig?Hier nochmal der Sachverhalt:
ja da hast du Recht. Ich bin nur stark verwundert über die Handhabe des Gerichts. Erstinstanzlich ist ein VU zulasten meines Mandanten ergangen. Der Antrag lautet auf einen hohen fünfstelligen Betrag. Alle Zustellungen in diese besagten Verfahren wurden durch öffentliche Zustellung bewirkt. Ich habe dann Einspruch in das Versäumnisurteil verbunden mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, eingelegt. Am 28.4.2026 schreibt der Richter ich soll Unterlagen vorlegen in denen sich die an- und Ummeldung vom jeweiligen Wohnsitz des Mandanten ergibt. Ich schicke ihn los um zu den Bürgerbüros zu Tigern und nehme an, ich kann bis zum 13.5.2026 vortragen. Das EB für die Zusendung vom 28.4.2026 war ja vom 29.4.
Nun sitze ich an meinem Platz und schreibe meine Stellungnahme am 13.05, da legt mir das Büro das Urteil vom 12.5. vor, dass meinen Einspruch als unzulässig verwirft.
15.05.2026, 07:44
Das ist doppelt seltsam. Selbst wenn das Gericht ab Di 28.4. rechnen würde, müsste es Di 12.5. noch abwarten.
15.05.2026, 08:51
(15.05.2026, 07:44)Praktiker schrieb: Das ist doppelt seltsam. Selbst wenn das Gericht ab Di 28.4. rechnen würde, müsste es Di 12.5. noch abwarten.Japp!
Das habe ich auch sofort gedacht. Naja jedenfalls finde ich es ziemlich überraschend und daher durchaus auch kurios, dass ein Gericht solch eine Sache so fehlerbehaftet durchentscheidet. Für meinen Mandanten geht es um einen sehr hohen Betrag.
15.05.2026, 09:51
Also ich würde nochmal genau prüfen, ob das wirklich so gelaufen ist. Es würde mich stark wundern, wenn - wie du schilderst - das Gericht eine Verfügung tatsächlich an einem Mittwoch Abend um 22 Uhr versandt hätte. Um die Uhrzeit wird in den Serviceeinheiten ganz sicher niemand mehr arbeiten und ich kenne keinen Kollegen, der seine Verfügungen selbst zustellen würde bzw. dies technisch überhaupt könnte.
15.05.2026, 10:51
(15.05.2026, 09:51)Pontifex Maximus schrieb: Also ich würde nochmal genau prüfen, ob das wirklich so gelaufen ist. Es würde mich stark wundern, wenn - wie du schilderst - das Gericht eine Verfügung tatsächlich an einem Mittwoch Abend um 22 Uhr versandt hätte. Um die Uhrzeit wird in den Serviceeinheiten ganz sicher niemand mehr arbeiten und ich kenne keinen Kollegen, der seine Verfügungen selbst zustellen würde bzw. dies technisch überhaupt könnte.
Das Schreiben vom 28.4.2024 ist bei uns um 21.17 Uhr eingegangen. Ich fand es auch kurios. Die entsprechende E-Mail von BeA auf meine E-Mail hab ich eben auch noch aufgefunden. Ich bin überfragt, wieso das Ganze so läuft.
15.05.2026, 10:55
(15.05.2026, 10:51)Brunette.Godess schrieb:(15.05.2026, 09:51)Pontifex Maximus schrieb: Also ich würde nochmal genau prüfen, ob das wirklich so gelaufen ist. Es würde mich stark wundern, wenn - wie du schilderst - das Gericht eine Verfügung tatsächlich an einem Mittwoch Abend um 22 Uhr versandt hätte. Um die Uhrzeit wird in den Serviceeinheiten ganz sicher niemand mehr arbeiten und ich kenne keinen Kollegen, der seine Verfügungen selbst zustellen würde bzw. dies technisch überhaupt könnte.
Das Schreiben vom 28.4.2024 ist bei uns um 21.17 Uhr eingegangen. Ich fand es auch kurios. Die entsprechende E-Mail von BeA auf meine E-Mail hab ich eben auch noch aufgefunden. Ich bin überfragt, wieso das Ganze so läuft.
Gerade bei Richtern bin ich zunächst gedanklich immer der Meinung, dass die Verfügungen, Fristverechnungen etc. ihre Richtigkeit haben werden und prüfte den ganzen Sachverhalt extrem genau. Ich kam nur Mutmaßungen darüber treffen, was mit dem entscheidenden Richter los war, als er entsprechend handelte. Vielleicht sollte ich Befangenheitsgründe prüfen.
15.05.2026, 19:53
(15.05.2026, 10:55)Brunette.Godess schrieb:(15.05.2026, 10:51)Brunette.Godess schrieb:(15.05.2026, 09:51)Pontifex Maximus schrieb: Also ich würde nochmal genau prüfen, ob das wirklich so gelaufen ist. Es würde mich stark wundern, wenn - wie du schilderst - das Gericht eine Verfügung tatsächlich an einem Mittwoch Abend um 22 Uhr versandt hätte. Um die Uhrzeit wird in den Serviceeinheiten ganz sicher niemand mehr arbeiten und ich kenne keinen Kollegen, der seine Verfügungen selbst zustellen würde bzw. dies technisch überhaupt könnte.
Das Schreiben vom 28.4.2024 ist bei uns um 21.17 Uhr eingegangen. Ich fand es auch kurios. Die entsprechende E-Mail von BeA auf meine E-Mail hab ich eben auch noch aufgefunden. Ich bin überfragt, wieso das Ganze so läuft.
Gerade bei Richtern bin ich zunächst gedanklich immer der Meinung, dass die Verfügungen, Fristverechnungen etc. ihre Richtigkeit haben werden und prüfte den ganzen Sachverhalt extrem genau. Ich kam nur Mutmaßungen darüber treffen, was mit dem entscheidenden Richter los war, als er entsprechend handelte. Vielleicht sollte ich Befangenheitsgründe prüfen.
Vielleicht eher Berufung? Nach Beendigung der Instanz wirst Du ihn kaum noch ablehnen können. Außerdem würde aus einem Rechenfehler keine Befangenheit folgen. Wenn Du keine Zurückverweisung beantragst, wird der Kollege mit der Sache nichts mehr zu tun haben.
15.05.2026, 20:50
(15.05.2026, 08:51)Brunette.Godess schrieb:Hatte einmal tatsächlich einen ähnlichen Fall. Das Gericht hat eine Verfügung mehrere Tage vor dem eigentlichen Fristablauf getroffen. Wurde dann auf meine Nachfrage richtiggestellt.(15.05.2026, 07:44)Praktiker schrieb: Das ist doppelt seltsam. Selbst wenn das Gericht ab Di 28.4. rechnen würde, müsste es Di 12.5. noch abwarten.Japp!
Das habe ich auch sofort gedacht. Naja jedenfalls finde ich es ziemlich überraschend und daher durchaus auch kurios, dass ein Gericht solch eine Sache so fehlerbehaftet durchentscheidet. Für meinen Mandanten geht es um einen sehr hohen Betrag.
Kann es mir nur damit erklären, dass die Geschäftsstelle die Frist falsch eingetragen hatte und das Gericht das nicht noch einmal überprüft hat. Aber ich weiß nicht, wer in der Praxis in den Gerichten die Fristen einträgt und überwacht. Vielleicht kann dazu jemand anderes Näheres berichten.
Aber beA-Eingang um 22 Uhr von einem Gericht ist sehr ungewöhnlich. Kann mir das nur mit einem technischen Fehler im beA erklären, sodass die Nachricht eigentlich früher rausging, aber - aus welchen Gründen auch immer - erst später bei dir einging. Technische Probleme sollen ja bei beA ab und an mal vorkommen...


