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Examensergebnisse BW - Herbst 2026
BWReferendarTÜ
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2026
#1
16.09.2026, 14:29
Hi ihr Lieben, 

ich habe heute meine schriftlichen Examensergebnisse (BW) erhalten und konnte zumindest aufatmen, dass ich bestanden habe.

Allerdings ist meine Note sehr schlecht:

Z1: 6,5
Z2: 6
Z3: 2
Z4: 8

SR1: 4
SR2: 4

Ö1: 2
Ö2: 2
(Ö3: 2)

sodass ich ein Gesamtergebnis von 4,05 Punkten erzielt habe.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, brauche ich mir bei dieser Note sorgen hinsichtlich der mündlichen Prüfung machen?
Ich habe gehört, dass Prüflinge die zwischen 3,75 - 4,0 P haben abliefern müssen, sodass sie noch auf die 4+ Punkte hochrutschen.

Ich mache mir deshalb Gedanken, da ich mündlich nicht die Beste Kandidatin bin und daher Angst habe, dass ich doch noch unter die 4,0 Punktemarke, bei einem total Ausfall rutschen könnte.

Hat jemand von euch schonmal mitbekommen, dass jemand mit einer schlechten Note eingereicht wurde und durch die mündliche geflogen ist?

Und macht es bei den Noten Sinn sich nochmal ein Jahr zeit zu nehmen um in den Juni Termin 2027 zu gehen für die Notenverbesserung?

Wie ist es mit Arbeitslosengeld, kann man dieses mit Wohngeld oder andere Sozialleistungen aufstocken? Ich habe monatliche Kosten von ca. 1.200 € und das Arbeitslosengeld von 700-800 € würde dabei nicht ausreichen..

Danke für eure Antworten im voraus!

Liebe Grüße, 

Lina Frown
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.09.2026, 14:31 von BWReferendarTÜ.)
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freesyder
Junior Member
**
Beiträge: 9
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2023
#2
16.09.2026, 19:14
Nur Mut! Ich hab noch nie davon gehört, dass jemand mit mehr als 4 Punkten nach der schriftlichen Prüfung in der mündlichen Prüfung noch durchgefallen ist. Bei 4,05 Punkten schriftlich bist du jedenfalls erstmal deutlich über der Bestehensgrenze. Jetzt heißt es vor allem, in der mündlichen Prüfung ruhig zu bleiben und die bestmögliche Leistung abzurufen. 😊
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Srcub
Junior Member
**
Beiträge: 41
Themen: 3
Registriert seit: May 2026
#3
16.09.2026, 22:35
Wer die mündliche im Ersten schafft, der schafft auch die mündliche im Zweiten.

Auch hier stehen einem max. 15min Prüfungszeit pro Rechtsgebiet zu. Also im Großen und Ganzen reine Basics die abgefragt werden (wer ist denn zuständig? Welche Anspruchsgrundlage? Gibt es hier nicht ein Problem?).

Referendare werden mittlerweile ja "fürstlich" für den Vorbereitungsdienst entlohnt. Das ganze Geld will der Staat nicht umstonst investiert haben. Wenn es hart auf hart kommt, zieht die Kommission noch jeden über die 4P Grenze, soweit es denn vertretbar ist.
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