16.04.2026, 06:18
(15.04.2026, 23:29)Äfes schrieb:(15.04.2026, 16:17)kumpelanton schrieb: ganz genau, selbst wenn der angestellte das zehnfache seines gehalts an umsatz macht, soll er sich dafür bedanken, dass er arbeiten darf. 100.000 € gehalt gibts ab 1.000.000 € umsatz, alles andere ist frech
Du musst halt mal richtig rechnen. Wenn wir einen Vollzeitanwalt einstellen, dann verdient der wahrscheinlich um die 60k. Das sind dann rund 6k Arbeitgeberbrutto monatlich. Dazu brauchen wir dann eine weitere Refa (bei noch einem weiteren Anwalt dazu würden wir allerdings keine weitere brauchen, dafür ein größeres Büro). Die Refa kostet uns monatlich auch 4-4,5k. Wir sind also alleine wegen der Gehälter bei zusätzlichen Kosten von +10k/Monat. Schreibtische, Stühle, EDV nochmal Einmalkosten von ein paar K. Dazu kommen dann Lizenzen für die RA-Software, beA, Beck, Kammerbeiträge, Fortbildungskosten, etc. Rechne also meinetwegen nur mit 11k zusätzlich pro Monat. Das sind 132k/Jahr, nur damit wir bei 0 rauskommen. Wenn er dann 140k Nettoumsatz direkt in den ersten 12 Monaten garantieren könnte und auch gleichzeitig, dass unsere Umsätze mindestens gleich bleiben - dann wären wir wahrscheinlich sogar mit der Relation von Gehalt zu Umsatz zufrieden.
Das kann aber keiner garantieren. Wir gehen also auch ein finanzielles Risiko ein mit der Anstellung. Dazu haben wir das Akquiserisiko. Und auch das Risiko den Kollegen bei Krankheit weiterhin bezahlen zu müssen. Oder dass wir ihn einarbeiten und er aus Gründen, die nichts mit uns zu tun haben, kurzfristig kündigt und wir auf einmal noch überlasteter sind, als jetzt schon und noch die Refa zusätzlich haben, die wir aus menschlichen Gründen auch nicht einfach wieder kündigen wollen. Und wir stellen den Anwalt in unserem Fall auch nicht ein, um ihm alle unsere guten Mandate zu geben, sondern eher um uns zu entlasten, indem er uns die weniger lukrativen Mandate abnimmt.
Daher ist zumindest in unserem Fall ein Umsatz vom dreifachen Gehalt ein guter Richtwert dafür, dass sich eine Einstellung lohnt bzw. für uns überhaupt Sinn macht.
Und zum Bedanken: Zumindest für einen Berufseinsteiger ist es sehr wichtig, vernünftige Berufserfahrung zu bekommen. Ich habe jedenfalls seinerzeit enorm viel gelernt und bin dadurch überhaupt erst bereit für die Selbstständigkeit geworden. Auch der Fachanwalt (nicht der Kurs, sondern die notwendigen Fälle) war sehr wichtig und der wäre alleine sehr schwer zu erreichen gewesen. Es gibt also neben dem Gehalt sehr viel Nutzen, den man aus einer Anstellung zieht. Und dafür darf man auch ein bisschen dankbar sein. Denn der Arbeitgeber könnte auch einfach sagen, er hat keine Lust auf den Stress mit einem Angestellten und bietet keine Stelle an.
Grundsätzlich stimme ich Dir zu. Zwei Punkte, die mir beim lesen aufgefallen sind:
1) als Richtwert dreifacher Umsatz gewünscht, aber zugleich die weniger lukrativen Mandate abgeben wollen? Passt irgendwie nicht so recht zusammen… oder wird das, wenn das Umsatzziel nicht erreicht wird, auch entsprechend mitberücksichtigt?
2) letzter Satz ist nur eine Seite der Medaille; die andere wäre, dass es eben keine Entlastung gibt und auch kein (potentielles) Wachstum, da man naturgemäß irgendwann ab seine Grenzen stoßen wird.
16.04.2026, 10:19
(16.04.2026, 06:18)LCL schrieb:(15.04.2026, 23:29)Äfes schrieb:(15.04.2026, 16:17)kumpelanton schrieb: ganz genau, selbst wenn der angestellte das zehnfache seines gehalts an umsatz macht, soll er sich dafür bedanken, dass er arbeiten darf. 100.000 € gehalt gibts ab 1.000.000 € umsatz, alles andere ist frech
Du musst halt mal richtig rechnen. Wenn wir einen Vollzeitanwalt einstellen, dann verdient der wahrscheinlich um die 60k. Das sind dann rund 6k Arbeitgeberbrutto monatlich. Dazu brauchen wir dann eine weitere Refa (bei noch einem weiteren Anwalt dazu würden wir allerdings keine weitere brauchen, dafür ein größeres Büro). Die Refa kostet uns monatlich auch 4-4,5k. Wir sind also alleine wegen der Gehälter bei zusätzlichen Kosten von +10k/Monat. Schreibtische, Stühle, EDV nochmal Einmalkosten von ein paar K. Dazu kommen dann Lizenzen für die RA-Software, beA, Beck, Kammerbeiträge, Fortbildungskosten, etc. Rechne also meinetwegen nur mit 11k zusätzlich pro Monat. Das sind 132k/Jahr, nur damit wir bei 0 rauskommen. Wenn er dann 140k Nettoumsatz direkt in den ersten 12 Monaten garantieren könnte und auch gleichzeitig, dass unsere Umsätze mindestens gleich bleiben - dann wären wir wahrscheinlich sogar mit der Relation von Gehalt zu Umsatz zufrieden.
Das kann aber keiner garantieren. Wir gehen also auch ein finanzielles Risiko ein mit der Anstellung. Dazu haben wir das Akquiserisiko. Und auch das Risiko den Kollegen bei Krankheit weiterhin bezahlen zu müssen. Oder dass wir ihn einarbeiten und er aus Gründen, die nichts mit uns zu tun haben, kurzfristig kündigt und wir auf einmal noch überlasteter sind, als jetzt schon und noch die Refa zusätzlich haben, die wir aus menschlichen Gründen auch nicht einfach wieder kündigen wollen. Und wir stellen den Anwalt in unserem Fall auch nicht ein, um ihm alle unsere guten Mandate zu geben, sondern eher um uns zu entlasten, indem er uns die weniger lukrativen Mandate abnimmt.
Daher ist zumindest in unserem Fall ein Umsatz vom dreifachen Gehalt ein guter Richtwert dafür, dass sich eine Einstellung lohnt bzw. für uns überhaupt Sinn macht.
Und zum Bedanken: Zumindest für einen Berufseinsteiger ist es sehr wichtig, vernünftige Berufserfahrung zu bekommen. Ich habe jedenfalls seinerzeit enorm viel gelernt und bin dadurch überhaupt erst bereit für die Selbstständigkeit geworden. Auch der Fachanwalt (nicht der Kurs, sondern die notwendigen Fälle) war sehr wichtig und der wäre alleine sehr schwer zu erreichen gewesen. Es gibt also neben dem Gehalt sehr viel Nutzen, den man aus einer Anstellung zieht. Und dafür darf man auch ein bisschen dankbar sein. Denn der Arbeitgeber könnte auch einfach sagen, er hat keine Lust auf den Stress mit einem Angestellten und bietet keine Stelle an.
Grundsätzlich stimme ich Dir zu. Zwei Punkte, die mir beim lesen aufgefallen sind:
1) als Richtwert dreifacher Umsatz gewünscht, aber zugleich die weniger lukrativen Mandate abgeben wollen? Passt irgendwie nicht so recht zusammen… oder wird das, wenn das Umsatzziel nicht erreicht wird, auch entsprechend mitberücksichtigt?
2) letzter Satz ist nur eine Seite der Medaille; die andere wäre, dass es eben keine Entlastung gibt und auch kein (potentielles) Wachstum, da man naturgemäß irgendwann ab seine Grenzen stoßen wird.
1. Wenn das Umsatzziel nicht erreicht wird, wird das dadurch berücksichtigt, dass der Angestellte trotzdem sein Gehalt bekommt. Das ist ja das Risiko, das wir als Arbeitgeber haben. Aber Du hast da schon den Punkt gefunden, der es ein bisschen schwierig macht. Ich wollte bspw. als Angestellter immer eine Umsatzbeteiligung ab einem bestimmten Umsatz und finde das eigentlich auch als Arbeitgeber gut. Birgt aber natürlich das Risiko, dass der Angestellte sich ausschließlich auf die lukrativen Mandate konzentriert und die weniger lukrativen, die er ja für uns auch bearbeiten soll, nicht oder nur halbherzig bearbeitet.
2. Richtig. Es geht ja auch nicht darum, dass die Anstellung ein philanthropischer Akt des Arbeitgebers ist. Aber genausowenig ist es ein philanthropischer Akt des Arbeitnehmers, zu arbeiten. Es profitieren im Normalfall natürlich beide. Und so wie der Arbeitnehmer dankbar sein kann, bin ich selbst auch dankbar für die Arbeit, die unsere Angestellten machen. Die machen mir das Leben nämlich wesentlich leichter.
17.04.2026, 09:20
Es ist im Übrigen ein Mythos, dass man pro Anwalt oder auch pro zwei neuen Anwälten eine neue ReFa einstellen müsste.
Man braucht ein gutes ReFa Team und die Bereitschaft gewisse Dinge auch moderner zu lösen (Software, KI Unterstützung etc)
Das kapieren Entscheidungsträger in größeren Einheiten nur leider noch zu selten auch weil es meist Leute "vom alten Schlag" sind, die da mitentscheiden
Man braucht ein gutes ReFa Team und die Bereitschaft gewisse Dinge auch moderner zu lösen (Software, KI Unterstützung etc)
Das kapieren Entscheidungsträger in größeren Einheiten nur leider noch zu selten auch weil es meist Leute "vom alten Schlag" sind, die da mitentscheiden
18.04.2026, 14:43
Den Umsatz würde der Anwalt meistens als Einzelanwalt nicht machen, sondern nur über den Namen der Kanzlei. Darum ist natürlich gerechtfertigt dass nicht (annähernd) voll ausgezahlt wird, solange der Angestellte nicht die Option hat selbst mehr zu machen.
18.04.2026, 15:47
18.04.2026, 18:07
(18.04.2026, 15:47)kumpelanton schrieb:(17.04.2026, 09:20)BavarianLawyer schrieb: Es ist im Übrigen ein Mythos, dass man pro Anwalt oder auch pro zwei neuen Anwälten eine neue ReFa einstellen müsste.
so siehts aus. aber kollegen suggerieren hier, dass alle kosten mit jedem anwalt mindestens linear steigen
So war es halt früher, als jeder noch diktieren musste und die Refas mit fast nichts anderem als tippen den ganzen Tag beschäftigt waren

Solche Kanzleien habe ich im Studium auch noch kennengelernt und fand sie damals schon abschreckend und altbacken. "Meine" Refa, als ich noch in einer WPG gearbeitet habe, war neben mir noch für mehrere weitere Anwälte und Steuerberater zuständig. Hat auch funktioniert, denn die Unselbständigkeit und Abhängigkeit mancher älterer Anwälte von ihrer Refa, die alles für sie erledigt, habe ich mir noch nie zum Vorbild nehmen wollen.
Im Ernst, ich finde daran erkennt man, wie modern die Kanzlei ist und arbeitet. Ausnahme vielleicht Kanzleien, die viel Zwangsvollstreckung machen.
18.04.2026, 19:35
(18.04.2026, 15:47)kumpelanton schrieb:(17.04.2026, 09:20)BavarianLawyer schrieb: Es ist im Übrigen ein Mythos, dass man pro Anwalt oder auch pro zwei neuen Anwälten eine neue ReFa einstellen müsste.
so siehts aus. aber kollegen suggerieren hier, dass alle kosten mit jedem anwalt mindestens linear steigen
Hab ja geschrieben, dass wir für den nächsten eine bräuchten, wenn danach noch einer käme, aber keine weitere.
Ihr könnt Eure Kanzleien natürlich führen, wie Ihr wollt. Ihr werdet ja auch alle krass niedrige Kostenquoten haben, so wenig ReFas wie Ihr braucht. Und die angestellten Anwälte rennen Euch auch die Bude ein, so viel wie Ihr zahlt. Aber solange Ihr angestellt seid, ist das wie ein Zuschauer nach dem Spiel, der einem Spieler sagt, wie er viel besser hätte spielen können.
19.04.2026, 11:11
(18.04.2026, 19:35)Äfes schrieb:(18.04.2026, 15:47)kumpelanton schrieb:(17.04.2026, 09:20)BavarianLawyer schrieb: Es ist im Übrigen ein Mythos, dass man pro Anwalt oder auch pro zwei neuen Anwälten eine neue ReFa einstellen müsste.
so siehts aus. aber kollegen suggerieren hier, dass alle kosten mit jedem anwalt mindestens linear steigen
Hab ja geschrieben, dass wir für den nächsten eine bräuchten, wenn danach noch einer käme, aber keine weitere.
Ihr könnt Eure Kanzleien natürlich führen, wie Ihr wollt. Ihr werdet ja auch alle krass niedrige Kostenquoten haben, so wenig ReFas wie Ihr braucht. Und die angestellten Anwälte rennen Euch auch die Bude ein, so viel wie Ihr zahlt. Aber solange Ihr angestellt seid, ist das wie ein Zuschauer nach dem Spiel, der einem Spieler sagt, wie er viel besser hätte spielen können.
Danke, genau so ist es. Die Perspektive ist schlicht eine Andere, sobald man auf Arbeitgeberseite wechselt.









so siehts aus. aber kollegen suggerieren hier, dass alle kosten mit jedem anwalt mindestens linear steigen