02.04.2026, 13:34
Hallo, ich habe von meinem Ausbilder die Aufgabe bekommen ein Relationsgutachten zu erstellen und gleichzeitig einen Urteilsentwurf. Die Besonderheit hierbei ist, dass die Sache entscheidungsreif ist und keine Beweisaufnahme stattgefunden hat. Der Anspruch des Klägers scheitert durch das Vorbringen des Beklagten. Dieses ist nicht unstreitig aber korrekt. Was schreibe ich dann noch in die Beweisstation rein??? Danke für eure Hilfe im Voraus!
02.04.2026, 16:05
Was heißt denn "nicht unstreitig aber korrekt"?
Und warum scheitert es ohne Beweisaufnahme? Weil der Kläger keinen Beweis angeboten hat?
Und warum scheitert es ohne Beweisaufnahme? Weil der Kläger keinen Beweis angeboten hat?
02.04.2026, 16:10
02.04.2026, 18:29
Gilt das in voller Höhe? Ist also ein Mehrbetrag eingeklagt, der schon nach der eigenen Rechnung nicht besteht?
Dann scheitert es aber doch nicht wegen des Beklagtenvorbringens, sondern weil der Klägervortrag unschlüssig ist!
Du müsstest, wenn Du Hilfe finden willst, den Fall ein bisschen besser darstellen. Auch im Hinblick auf Rechtsgespräche in der Station und den Aktenvortrag...
Dann scheitert es aber doch nicht wegen des Beklagtenvorbringens, sondern weil der Klägervortrag unschlüssig ist!
Du müsstest, wenn Du Hilfe finden willst, den Fall ein bisschen besser darstellen. Auch im Hinblick auf Rechtsgespräche in der Station und den Aktenvortrag...


