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In der Anwaltsstation erst im 3. Monat anfangen möglich?
Philosophenchiller
Junior Member
**
Beiträge: 22
Themen: 2
Registriert seit: Jan 2025
#1
22.03.2026, 11:25
Hallo,

üblich ist es ja, innerhalb der Anwaltsstation am Anfang die AG zu machen, dann Zeitraum X vor Ort zu arbeiten und dann am Ende Zeitraum y zu schnorcheln im Urlaub.

Aber spricht eigentlich etwas dagegen, die Schnorchelzeit am Anfang zu nehmen? Sprich, statt bspw. 4/5 halt 2/4/3?
Da ich nicht zu den Leuten gehöre, die externen Druck zum Lernen brauchen, ist mir das eigentlich eh egal.

Hintergrund ist bei mir, dass ich einfach recht spät dran bin und in einer sehr beliebten Stadt - HH - jetzt nur noch etwas mehr als 3 Monate habe bis zum Beginn. Da ich aber tatsächlich Anwalt werden will, möchte ich auch etwas passendes finden und nicht einfach nur irgendetwas.

Bei einer Absage habe ich also keine Ahnung, ob es an meiner Papierform liegt oder am zu kurzen Zeitraum. Damit kann ich auch nicht einschätzen, ob ich bestimmte Präferenzen etwa beim Rechtsgebiet angeben kann, oder ob ich es eher breiter streuen sollte, um überhaupt einen Platz zu kriegen.

Daher die Erwägung, sich einfach für z.B. in 5 Monaten zu bewerben und dann den Rest vor Ort zu klären.

Hat dazu jemand Erfahrungen? Sonstige Tipps?
Weiß z.B. jemand, ob die Kanzleien sich "Puffer" an Plätzen bereithalten oder ob sie die Plätze einfach first come first serve für alles, was einigermaßen passt, vergeben?
Hinzukommt, dass meine Station in den Sommer fällt. Da kommt noch das Problem etwaiger Praktikanten-Sommer-Programme hinzu.
Blöd gelaufen :/.


Danke!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.03.2026, 11:28 von Philosophenchiller.)
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GesRNRW
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2023
#2
22.03.2026, 12:31
Ich bin ein wenig verwirrt, das mag aber am Bundesland liegen (wie der Name sagt bei mir NRW). Ob die Kanzleien das machen, kann ich nicht sagen, theoretisch dürfte wohl nichts dagegen sprechen. 

Problematisch sehe ich, dass - jedenfalls in NRW - zwei Monate vor Beginn der Anwaltsstation die Ausbildungsstelle angegeben werden muss, mit Zusage des Ausbilders (unterschrieben). Wie du dich also auf eine Stelle in 5 Monaten bewerben willst, wenn die Station schon in 3 Monaten anfängt, verstehe ich irgendwie nicht ganz? Ich gehe doch davon aus, dass auch in Hamburg allerspätestens zum Beginn der Station eine Ausbildungskanzlei vorliegen muss?

Edit: In Hamburg sind es 6 Wochen, 44 I 1 HmbJAG.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.03.2026, 12:38 von GesRNRW. Bearbeitungsgrund: Ergänzung )
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Philosophenchiller
Junior Member
**
Beiträge: 22
Themen: 2
Registriert seit: Jan 2025
#3
22.03.2026, 12:42
(22.03.2026, 12:31)GesRNRW schrieb:  [...]
Problematisch sehe ich, dass - jedenfalls in NRW - zwei Monate vor Beginn der Anwaltsstation die Ausbildungsstelle angegeben werden muss, mit Zusage des Ausbilders (unterschrieben). Wie du dich also auf eine Stelle in 5 Monaten bewerben willst, wenn die Station schon in 3 Monaten anfängt, verstehe ich irgendwie nicht ganz? Ich gehe doch davon aus, dass auch in Hamburg allerspätestens zum Beginn der Station eine Ausbildungskanzlei vorliegen muss?

Edit: In Hamburg sind es 6 Wochen, 44 I 1 HmbJAG.

Um das aufzuklären, ich will mich ja schon jetzt bewerben, sodass die Ausbildungsstelle dann auch zeitnah feststehen würde.

Es geht mir ausschließlich darum, in die Zeiträume bei den Kanzleien reinzukommen, die noch nicht besetzt sind. Sprich die fiktive Kanzlei X hat in 3 Monaten schon alle Büros/Plätze besetzt, aber für in 5 Monaten wieder Kapazitäten, auf die ich mich jetzt bewerben würde.

Letztlich werde ich wohl aber bei den HR-Abteilungen anrufen müssen, um sowas zu erfragen.

oh und danke für die Rechtsrecherche. Was ist dein Stundensatz? ;).
Lass dich auf ein virtuelles alkoholfreies Bier einladen. Prost
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.03.2026, 12:45 von Philosophenchiller.)
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