28.03.2026, 18:19
Hey!
Ich stehe vor der Entscheidung, ob ich mich bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit oder den ordentlichen Gerichten bewerben soll.
Ich würde mich freuen, eure „Schwarmintelligenz“ zu nutzen, was für das eine und was für das andere spricht und idealerweise finden sich hier ja Leute, die vor der gleichen Entscheidung standen und einen Einblick in ihre Gedanken geben können und wie sie darauf zurückblicken :)
Ich stehe vor der Entscheidung, ob ich mich bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit oder den ordentlichen Gerichten bewerben soll.
Ich würde mich freuen, eure „Schwarmintelligenz“ zu nutzen, was für das eine und was für das andere spricht und idealerweise finden sich hier ja Leute, die vor der gleichen Entscheidung standen und einen Einblick in ihre Gedanken geben können und wie sie darauf zurückblicken :)
28.03.2026, 23:40
Das sind zwei komplett unterschiedliche Milieus. Wenn Du eher schnell, zupackend und auch mal hemdsärmelig bist, dann lieber Ordentliche ;) Ich habe mich damals gegen das VG entschieden und immer, wenn ich von dort Akten beigezogen habe, wusste ich, dass es die richtige Entscheidung war...
29.03.2026, 10:00
@ Praktiker:
Das kann ich bestätigen. Immer wenn ein Richter aus der Ordentlichen zu uns abgeordnet wurde, merkte man sofort den Unterschied. Der Verwaltungsrichter neigt zumindest intern eher zum Beamtentum und weniger zum Richter. Wobei ich in der Verwaltung viele Beamte getroffen habe, die weniger stromlinienförmig unterwegs waren. Mir ging diese Überangepasstheit mit den Jahren zunehmend gegen den Strich, zumal sich das Richteramt nicht zuletzt über die innere Unabhängigkeit definiert. Die wenigen Unangepassten sind übrigens mit den Jahren fast alle wieder gegangen.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist auch seit 2015/2016 nicht mehr das Work-Life-Balance-Paradies, als das sie vor der Asylwelle mal gegolten hat. Eine zu uns vom LG abgeordnete Richterin meinte mal, sie hätte sich eigentlich auf eine ruhige Kugel gefreut, aber bei uns deutlich mehr Stress gehabt als am LG.
Gleichzeitig bildet man sich immer noch unheimlich viel auf seine besondere Stellung als Fachgerichtsbarkeit ein…
Das kann ich bestätigen. Immer wenn ein Richter aus der Ordentlichen zu uns abgeordnet wurde, merkte man sofort den Unterschied. Der Verwaltungsrichter neigt zumindest intern eher zum Beamtentum und weniger zum Richter. Wobei ich in der Verwaltung viele Beamte getroffen habe, die weniger stromlinienförmig unterwegs waren. Mir ging diese Überangepasstheit mit den Jahren zunehmend gegen den Strich, zumal sich das Richteramt nicht zuletzt über die innere Unabhängigkeit definiert. Die wenigen Unangepassten sind übrigens mit den Jahren fast alle wieder gegangen.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist auch seit 2015/2016 nicht mehr das Work-Life-Balance-Paradies, als das sie vor der Asylwelle mal gegolten hat. Eine zu uns vom LG abgeordnete Richterin meinte mal, sie hätte sich eigentlich auf eine ruhige Kugel gefreut, aber bei uns deutlich mehr Stress gehabt als am LG.
Gleichzeitig bildet man sich immer noch unheimlich viel auf seine besondere Stellung als Fachgerichtsbarkeit ein…
30.03.2026, 21:54
Ich bin seit ca. zweieinhalb Jahren Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und im Allgemeinen sehr zufrieden mit meiner Wahl. Wenn man einen Vergleich zur ordentlichen Gerichtsbarkeit ziehen will, gibt es natürlich im Prinzip erst einmal sehr viele Gemeinsamkeiten. Die richterliche Arbeitsweise ist in der Grundstruktur die gleiche.
Es gab dennoch einige Faktoren, die mich beim Einstieg bewogen haben, lieber in die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu gehen. Zunächst einmal finde ich öffentliches Recht insgesamt am interessantesten. Ich denke, wenn man die Wahl hat, sollte man grundsätzlich das Rechtsgebiet nehmen, das einem mehr Freude macht.
Weitere Punkte, die für die Verwaltungsgerichtsbarkeit sprachen: In der ordentlichen Gerichtsbarkeit wird man in der Probezeit oft zwischen verschiedenen Standorten umhergeschickt und dann gerade in Flächenländern auch mal an Gerichtssitzen platziert, die sehr abgelegen oder schwer zu erreichen sind. Hinzu kommt, dass in einigen Ländern der Einsatz bei der Staatsanwaltschaft obligatorisch ist. Viele Kolleginnen und Kollegen müssen deutlich länger als drei Jahre auf die Verplanung warten. Ich habe schon von einigen Kolleginnen und Kollegen aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit gehört, dass die Stimmung an vielen Standorten nicht so gut ist, insbesondere in der Staatsanwaltschaft. Das ist sicher auch bis zu einem gewissen Grad Glückssache, aber eine negative Atmosphäre am Arbeitsplatz kann einem sehr viel Freude am Beruf nehmen.
Jedenfalls in meinem Bundesland versendet die Verwaltungsgerichtsbarkeit ihre Proberichter nicht von Ort zu Ort. Du kannst darauf bauen, erstmal an deinem Standort zu bleiben. Außerdem war es bisher relativ sicher, dass nach drei Jahren die Ernennung auf Lebenszeit erfolgt.
Ansonsten ist ein wichtiger Unterschied sicher das Kammerprinzip, wie es in der Verwaltungsgerichtsbarkeit existiert. Wenn man Pech mit den Kollegen hat, kann das auch Stress bedeuten. Ich hatte das Glück, in meinen bisherigen Kammern immer an sehr angenehme Zeitgenossen zu geraten. In diesem Fall ist die Zusammenarbeit in der Kammer bei gleichzeitiger Möglichkeit der Einzelrichterübertragung meiner Meinung nach ein großes Plus. Man hat genug Freiheit, um vieles alleine zu entscheiden und seine eigene Ansicht zur Geltung zu bringen. Zugleich hat man immer Kollegen in der Nähe, die man um Rat fragen und mit denen man Rechtsfragen und Fälle diskutieren oder auch einfach nur plaudern kann. Insgesamt finde ich, dass diese diskursive Kultur und das kollegiale Miteinander große Stärken der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind. Als Richter am Amtsgericht ist man natürlich in der Regel noch „ungestörter“, allerdings habe ich von einigen Proberichterkollegen auch schon gehört, dass sie sich gerade an kleinen Gerichten anfangs oft etwas allein gelassen fühlten und Schwierigkeiten hatten, sich so in die Arbeit hineinzufinden.
Hinsichtlich der Verfahrensführung habe ich den Eindruck, dass in der ordentlichen Gerichtsbarkeit mehr Wert auf Quantität gelegt wird und Entscheidungen gerade in der Eingangsinstanz häufig nicht in der gleichen Tiefe begründet werden wie bei uns, wobei auch da sicher Ausnahmen existieren. Dafür sind wir eben in vielen Fällen viel zu langsam, auch wenn in die einzelnen Entscheidungen oft viel Arbeit gesteckt wird. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit finden im Allgemeinen deutlich häufiger Verhandlungen statt, während ein Einzelrichter am Verwaltungsgericht meistens nur ein paar Verhandlungstage im Monat hat und auch viele Sachen im schriftlichen Verfahren erledigt.
Insgesamt würde ich sagen, dass der Druck, der auf unseren Kolleginnen und Kollegen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit lastet, in der Regel deutlich höher ist. Bei uns ist zwar auch bei weitem nicht alles perfekt, aber man hat manchmal dann doch das Gefühl, die Verwaltungsgerichtsbarkeit sei im Vergleich eine „Insel der Seligen“.
Es gab dennoch einige Faktoren, die mich beim Einstieg bewogen haben, lieber in die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu gehen. Zunächst einmal finde ich öffentliches Recht insgesamt am interessantesten. Ich denke, wenn man die Wahl hat, sollte man grundsätzlich das Rechtsgebiet nehmen, das einem mehr Freude macht.
Weitere Punkte, die für die Verwaltungsgerichtsbarkeit sprachen: In der ordentlichen Gerichtsbarkeit wird man in der Probezeit oft zwischen verschiedenen Standorten umhergeschickt und dann gerade in Flächenländern auch mal an Gerichtssitzen platziert, die sehr abgelegen oder schwer zu erreichen sind. Hinzu kommt, dass in einigen Ländern der Einsatz bei der Staatsanwaltschaft obligatorisch ist. Viele Kolleginnen und Kollegen müssen deutlich länger als drei Jahre auf die Verplanung warten. Ich habe schon von einigen Kolleginnen und Kollegen aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit gehört, dass die Stimmung an vielen Standorten nicht so gut ist, insbesondere in der Staatsanwaltschaft. Das ist sicher auch bis zu einem gewissen Grad Glückssache, aber eine negative Atmosphäre am Arbeitsplatz kann einem sehr viel Freude am Beruf nehmen.
Jedenfalls in meinem Bundesland versendet die Verwaltungsgerichtsbarkeit ihre Proberichter nicht von Ort zu Ort. Du kannst darauf bauen, erstmal an deinem Standort zu bleiben. Außerdem war es bisher relativ sicher, dass nach drei Jahren die Ernennung auf Lebenszeit erfolgt.
Ansonsten ist ein wichtiger Unterschied sicher das Kammerprinzip, wie es in der Verwaltungsgerichtsbarkeit existiert. Wenn man Pech mit den Kollegen hat, kann das auch Stress bedeuten. Ich hatte das Glück, in meinen bisherigen Kammern immer an sehr angenehme Zeitgenossen zu geraten. In diesem Fall ist die Zusammenarbeit in der Kammer bei gleichzeitiger Möglichkeit der Einzelrichterübertragung meiner Meinung nach ein großes Plus. Man hat genug Freiheit, um vieles alleine zu entscheiden und seine eigene Ansicht zur Geltung zu bringen. Zugleich hat man immer Kollegen in der Nähe, die man um Rat fragen und mit denen man Rechtsfragen und Fälle diskutieren oder auch einfach nur plaudern kann. Insgesamt finde ich, dass diese diskursive Kultur und das kollegiale Miteinander große Stärken der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind. Als Richter am Amtsgericht ist man natürlich in der Regel noch „ungestörter“, allerdings habe ich von einigen Proberichterkollegen auch schon gehört, dass sie sich gerade an kleinen Gerichten anfangs oft etwas allein gelassen fühlten und Schwierigkeiten hatten, sich so in die Arbeit hineinzufinden.
Hinsichtlich der Verfahrensführung habe ich den Eindruck, dass in der ordentlichen Gerichtsbarkeit mehr Wert auf Quantität gelegt wird und Entscheidungen gerade in der Eingangsinstanz häufig nicht in der gleichen Tiefe begründet werden wie bei uns, wobei auch da sicher Ausnahmen existieren. Dafür sind wir eben in vielen Fällen viel zu langsam, auch wenn in die einzelnen Entscheidungen oft viel Arbeit gesteckt wird. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit finden im Allgemeinen deutlich häufiger Verhandlungen statt, während ein Einzelrichter am Verwaltungsgericht meistens nur ein paar Verhandlungstage im Monat hat und auch viele Sachen im schriftlichen Verfahren erledigt.
Insgesamt würde ich sagen, dass der Druck, der auf unseren Kolleginnen und Kollegen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit lastet, in der Regel deutlich höher ist. Bei uns ist zwar auch bei weitem nicht alles perfekt, aber man hat manchmal dann doch das Gefühl, die Verwaltungsgerichtsbarkeit sei im Vergleich eine „Insel der Seligen“.
30.03.2026, 22:12
(30.03.2026, 21:54)Fröhlicher Richter schrieb: Ich bin seit ca. zweieinhalb Jahren Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und im Allgemeinen sehr zufrieden mit meiner Wahl. Wenn man einen Vergleich zur ordentlichen Gerichtsbarkeit ziehen will, gibt es natürlich im Prinzip erst einmal sehr viele Gemeinsamkeiten. Die richterliche Arbeitsweise ist in der Grundstruktur die gleiche.
Es gab dennoch einige Faktoren, die mich beim Einstieg bewogen haben, lieber in die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu gehen. Zunächst einmal finde ich öffentliches Recht insgesamt am interessantesten. Ich denke, wenn man die Wahl hat, sollte man grundsätzlich das Rechtsgebiet nehmen, das einem mehr Freude macht.
Weitere Punkte, die für die Verwaltungsgerichtsbarkeit sprachen: In der ordentlichen Gerichtsbarkeit wird man in der Probezeit oft zwischen verschiedenen Standorten umhergeschickt und dann gerade in Flächenländern auch mal an Gerichtssitzen platziert, die sehr abgelegen oder schwer zu erreichen sind. Hinzu kommt, dass in einigen Ländern der Einsatz bei der Staatsanwaltschaft obligatorisch ist. Viele Kolleginnen und Kollegen müssen deutlich länger als drei Jahre auf die Verplanung warten. Ich habe schon von einigen Kolleginnen und Kollegen aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit gehört, dass die Stimmung an vielen Standorten nicht so gut ist, insbesondere in der Staatsanwaltschaft. Das ist sicher auch bis zu einem gewissen Grad Glückssache, aber eine negative Atmosphäre am Arbeitsplatz kann einem sehr viel Freude am Beruf nehmen.
Jedenfalls in meinem Bundesland versendet die Verwaltungsgerichtsbarkeit ihre Proberichter nicht von Ort zu Ort. Du kannst darauf bauen, erstmal an deinem Standort zu bleiben. Außerdem war es bisher relativ sicher, dass nach drei Jahren die Ernennung auf Lebenszeit erfolgt.
Ansonsten ist ein wichtiger Unterschied sicher das Kammerprinzip, wie es in der Verwaltungsgerichtsbarkeit existiert. Wenn man Pech mit den Kollegen hat, kann das auch Stress bedeuten. Ich hatte das Glück, in meinen bisherigen Kammern immer an sehr angenehme Zeitgenossen zu geraten. In diesem Fall ist die Zusammenarbeit in der Kammer bei gleichzeitiger Möglichkeit der Einzelrichterübertragung meiner Meinung nach ein großes Plus. Man hat genug Freiheit, um vieles alleine zu entscheiden und seine eigene Ansicht zur Geltung zu bringen. Zugleich hat man immer Kollegen in der Nähe, die man um Rat fragen und mit denen man Rechtsfragen und Fälle diskutieren oder auch einfach nur plaudern kann. Insgesamt finde ich, dass diese diskursive Kultur und das kollegiale Miteinander große Stärken der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind. Als Richter am Amtsgericht ist man natürlich in der Regel noch „ungestörter“, allerdings habe ich von einigen Proberichterkollegen auch schon gehört, dass sie sich gerade an kleinen Gerichten anfangs oft etwas allein gelassen fühlten und Schwierigkeiten hatten, sich so in die Arbeit hineinzufinden.
Hinsichtlich der Verfahrensführung habe ich den Eindruck, dass in der ordentlichen Gerichtsbarkeit mehr Wert auf Quantität gelegt wird und Entscheidungen gerade in der Eingangsinstanz häufig nicht in der gleichen Tiefe begründet werden wie bei uns, wobei auch da sicher Ausnahmen existieren. Dafür sind wir eben in vielen Fällen viel zu langsam, auch wenn in die einzelnen Entscheidungen oft viel Arbeit gesteckt wird. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit finden im Allgemeinen deutlich häufiger Verhandlungen statt, während ein Einzelrichter am Verwaltungsgericht meistens nur ein paar Verhandlungstage im Monat hat und auch viele Sachen im schriftlichen Verfahren erledigt.
Insgesamt würde ich sagen, dass der Druck, der auf unseren Kolleginnen und Kollegen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit lastet, in der Regel deutlich höher ist. Bei uns ist zwar auch bei weitem nicht alles perfekt, aber man hat manchmal dann doch das Gefühl, die Verwaltungsgerichtsbarkeit sei im Vergleich eine „Insel der Seligen“.
Wird in den VG-Kammern eigentlich auch "allgemeines" Verwaltungsrecht behandelt das bei jeder Kammer landen kann oder bleibt es am Ende bei der speziellen Kammerzuständigkeit?
31.03.2026, 15:52
Was meinst du konkret mit "allgemeines Verwaltungsrecht behandelt"?
Überwiegend werden den Kammern in den jeweiligen Geschäftsverteilungsplänen Sachmaterien zugewiesen, die sie dann (meist ausschließlich) bearbeiten. An manchen VGs wird nicht nach Materie, sondern nach Örtlichkeiten verteilt. Da bearbeitet dann eine Kammer etwa alle Verwaltungsrechtsstreitigkeiten aus dem Gebiet der Gemeinde X und eine Kammer alle aus dem Gebiet der Gemeinde Y. Es gibt aber nach beiden Modellen keine Kammern, die nur "allgemeines Verwaltungsrecht" iSv Verwaltungsrecht AT bearbeiten würden.
Überwiegend werden den Kammern in den jeweiligen Geschäftsverteilungsplänen Sachmaterien zugewiesen, die sie dann (meist ausschließlich) bearbeiten. An manchen VGs wird nicht nach Materie, sondern nach Örtlichkeiten verteilt. Da bearbeitet dann eine Kammer etwa alle Verwaltungsrechtsstreitigkeiten aus dem Gebiet der Gemeinde X und eine Kammer alle aus dem Gebiet der Gemeinde Y. Es gibt aber nach beiden Modellen keine Kammern, die nur "allgemeines Verwaltungsrecht" iSv Verwaltungsrecht AT bearbeiten würden.
31.03.2026, 16:01
Und zur Ausgangsfrage:
Ich stand bei meinem Berufseinstieg vor der gleichen Frage und habe mich für das VG entschieden. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit hätte ich gerne Strafsachen gemacht, hatte auf Zivilrecht aber keine große Lust. Außerdem fand damals noch fleißig Kinderlandverschickung statt. Man konnte sich also - etwas übertrieben - morgens im Büro einfinden, um gesagt zu bekommen, dass man ab nächster Woche am anderen Ende des Bundeslandes eingesetzt würde. Darauf hatte ich überhaupt keine Lust. Beim VG war klar, man bleibt, wo man ist, und wird grds. genau drei Jahre nach Beginn verplant.
Im Gegensatz zu manch anderen Kollegen hier im Forum habe ich meine Wahl bislang nie bereut. Ich hatte in meinen Spruchkörpern immer nette und aufgeschlossene Kolleginnen und Kollegen, die alle keine "Beamtenmentalität" hatten. Im Gegenteil, viele waren ziemlich locker und würden auf der Straße sicherlich für vieles, nicht aber für Verwaltungsrichter gehalten. Es kann aber natürlich - wie überall im Berufsleben - auch anders kommen. Auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt es natürlich Erbsenzähler und Sesselfurzer. Die habe ich aber auch zuvor in der GK erlebt. Im Übrigen muss man für seine eigene Unabhängigkeit im Spruchkörper, gegenüber den Beteiligten und der Behördenleitung natürlich auch einstehen, d.h. fachlich gut arbeiten und in eigenen Angelegenheiten auch mal den Rücken gerade machen. Das wird man von einem Richter mMn aber auch erwarten dürfen.
Ich stand bei meinem Berufseinstieg vor der gleichen Frage und habe mich für das VG entschieden. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit hätte ich gerne Strafsachen gemacht, hatte auf Zivilrecht aber keine große Lust. Außerdem fand damals noch fleißig Kinderlandverschickung statt. Man konnte sich also - etwas übertrieben - morgens im Büro einfinden, um gesagt zu bekommen, dass man ab nächster Woche am anderen Ende des Bundeslandes eingesetzt würde. Darauf hatte ich überhaupt keine Lust. Beim VG war klar, man bleibt, wo man ist, und wird grds. genau drei Jahre nach Beginn verplant.
Im Gegensatz zu manch anderen Kollegen hier im Forum habe ich meine Wahl bislang nie bereut. Ich hatte in meinen Spruchkörpern immer nette und aufgeschlossene Kolleginnen und Kollegen, die alle keine "Beamtenmentalität" hatten. Im Gegenteil, viele waren ziemlich locker und würden auf der Straße sicherlich für vieles, nicht aber für Verwaltungsrichter gehalten. Es kann aber natürlich - wie überall im Berufsleben - auch anders kommen. Auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt es natürlich Erbsenzähler und Sesselfurzer. Die habe ich aber auch zuvor in der GK erlebt. Im Übrigen muss man für seine eigene Unabhängigkeit im Spruchkörper, gegenüber den Beteiligten und der Behördenleitung natürlich auch einstehen, d.h. fachlich gut arbeiten und in eigenen Angelegenheiten auch mal den Rücken gerade machen. Das wird man von einem Richter mMn aber auch erwarten dürfen.
31.03.2026, 16:07
(30.03.2026, 22:12)BetterLearnAll25 schrieb:(30.03.2026, 21:54)Fröhlicher Richter schrieb: Ich bin seit ca. zweieinhalb Jahren Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und im Allgemeinen sehr zufrieden mit meiner Wahl. Wenn man einen Vergleich zur ordentlichen Gerichtsbarkeit ziehen will, gibt es natürlich im Prinzip erst einmal sehr viele Gemeinsamkeiten. Die richterliche Arbeitsweise ist in der Grundstruktur die gleiche.
Es gab dennoch einige Faktoren, die mich beim Einstieg bewogen haben, lieber in die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu gehen. Zunächst einmal finde ich öffentliches Recht insgesamt am interessantesten. Ich denke, wenn man die Wahl hat, sollte man grundsätzlich das Rechtsgebiet nehmen, das einem mehr Freude macht.
Weitere Punkte, die für die Verwaltungsgerichtsbarkeit sprachen: In der ordentlichen Gerichtsbarkeit wird man in der Probezeit oft zwischen verschiedenen Standorten umhergeschickt und dann gerade in Flächenländern auch mal an Gerichtssitzen platziert, die sehr abgelegen oder schwer zu erreichen sind. Hinzu kommt, dass in einigen Ländern der Einsatz bei der Staatsanwaltschaft obligatorisch ist. Viele Kolleginnen und Kollegen müssen deutlich länger als drei Jahre auf die Verplanung warten. Ich habe schon von einigen Kolleginnen und Kollegen aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit gehört, dass die Stimmung an vielen Standorten nicht so gut ist, insbesondere in der Staatsanwaltschaft. Das ist sicher auch bis zu einem gewissen Grad Glückssache, aber eine negative Atmosphäre am Arbeitsplatz kann einem sehr viel Freude am Beruf nehmen.
Jedenfalls in meinem Bundesland versendet die Verwaltungsgerichtsbarkeit ihre Proberichter nicht von Ort zu Ort. Du kannst darauf bauen, erstmal an deinem Standort zu bleiben. Außerdem war es bisher relativ sicher, dass nach drei Jahren die Ernennung auf Lebenszeit erfolgt.
Ansonsten ist ein wichtiger Unterschied sicher das Kammerprinzip, wie es in der Verwaltungsgerichtsbarkeit existiert. Wenn man Pech mit den Kollegen hat, kann das auch Stress bedeuten. Ich hatte das Glück, in meinen bisherigen Kammern immer an sehr angenehme Zeitgenossen zu geraten. In diesem Fall ist die Zusammenarbeit in der Kammer bei gleichzeitiger Möglichkeit der Einzelrichterübertragung meiner Meinung nach ein großes Plus. Man hat genug Freiheit, um vieles alleine zu entscheiden und seine eigene Ansicht zur Geltung zu bringen. Zugleich hat man immer Kollegen in der Nähe, die man um Rat fragen und mit denen man Rechtsfragen und Fälle diskutieren oder auch einfach nur plaudern kann. Insgesamt finde ich, dass diese diskursive Kultur und das kollegiale Miteinander große Stärken der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind. Als Richter am Amtsgericht ist man natürlich in der Regel noch „ungestörter“, allerdings habe ich von einigen Proberichterkollegen auch schon gehört, dass sie sich gerade an kleinen Gerichten anfangs oft etwas allein gelassen fühlten und Schwierigkeiten hatten, sich so in die Arbeit hineinzufinden.
Hinsichtlich der Verfahrensführung habe ich den Eindruck, dass in der ordentlichen Gerichtsbarkeit mehr Wert auf Quantität gelegt wird und Entscheidungen gerade in der Eingangsinstanz häufig nicht in der gleichen Tiefe begründet werden wie bei uns, wobei auch da sicher Ausnahmen existieren. Dafür sind wir eben in vielen Fällen viel zu langsam, auch wenn in die einzelnen Entscheidungen oft viel Arbeit gesteckt wird. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit finden im Allgemeinen deutlich häufiger Verhandlungen statt, während ein Einzelrichter am Verwaltungsgericht meistens nur ein paar Verhandlungstage im Monat hat und auch viele Sachen im schriftlichen Verfahren erledigt.
Insgesamt würde ich sagen, dass der Druck, der auf unseren Kolleginnen und Kollegen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit lastet, in der Regel deutlich höher ist. Bei uns ist zwar auch bei weitem nicht alles perfekt, aber man hat manchmal dann doch das Gefühl, die Verwaltungsgerichtsbarkeit sei im Vergleich eine „Insel der Seligen“.
Wird in den VG-Kammern eigentlich auch "allgemeines" Verwaltungsrecht behandelt das bei jeder Kammer landen kann oder bleibt es am Ende bei der speziellen Kammerzuständigkeit?
Das hängt davon ab, wie die Geschäftsverteilung bei dem jeweiligen Verwaltungsgericht organisiert ist. Soweit ich weiß, gibt es z. B. in Baden-Württemberg Gerichte, die Eingänge schlicht nach Turnus auf die Kammern verteilen und keine spezifischen Kammerzuständigkeiten kennen. Das kann also auch funktionieren.
Dort, wo ich arbeite, haben alle Kammern durch den Geschäftsverteilungsplan spezifisch zugewiesene Rechtsgebiete. Es gibt also keine Rechtsgebiete, die unter allen Kammern verteilt werden. So ist es, glaube ich, an den meisten Verwaltungsgerichten.



