19.01.2026, 00:19
Hallo wisst ihr, wie es sich mit der Anwensenheit und § 43f BRAO verhält.
Wie viele von den 10 Tagen darf man wohl fehlen, um trotzdem eine Bescheinigung zu erhalten?
Und: wie viele der 10 Stunden können durch die Bescheinigung der Teilnahme im Ref ersetzt werden?
In Berlin ersetzt die Teilnahme am Lehrgang im Ref wohl nur 4 Stunden: https://www.rak-berlin.de/aktuelles/mitg...ldung_43f/
Wie sind eure Erfahrungswerte?
Wie viele von den 10 Tagen darf man wohl fehlen, um trotzdem eine Bescheinigung zu erhalten?
Und: wie viele der 10 Stunden können durch die Bescheinigung der Teilnahme im Ref ersetzt werden?
In Berlin ersetzt die Teilnahme am Lehrgang im Ref wohl nur 4 Stunden: https://www.rak-berlin.de/aktuelles/mitg...ldung_43f/
Wie sind eure Erfahrungswerte?
22.01.2026, 16:34
(19.01.2026, 00:19)LaraMueller069 schrieb: Hallo wisst ihr, wie es sich mit der Anwensenheit und § 43f BRAO verhält.In Hessen reicht der Lehrgang aus um sich als Anwalt zuzulassen. Für andere Bundesländer kann ich nicht sprechen. Wie viel man krank sein darf wird einem vorher auch schriftlich mitgeteilt meine ich oder am ersten Tag verkündet...
Wie viele von den 10 Tagen darf man wohl fehlen, um trotzdem eine Bescheinigung zu erhalten?
Und: wie viele der 10 Stunden können durch die Bescheinigung der Teilnahme im Ref ersetzt werden?
In Berlin ersetzt die Teilnahme am Lehrgang im Ref wohl nur 4 Stunden: https://www.rak-berlin.de/aktuelles/mitg...ldung_43f/
Wie sind eure Erfahrungswerte?


