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  5. Verbeamtung trotz Therapie
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Verbeamtung trotz Therapie
Mecklenburgerin26
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2026
#1
03.01.2026, 23:49
Ein heikles Thema, aber ich hoffe auf ein paar Erfahrungen.

Ich habe vor kurzem die Ergebnisse meiner schriftlichen Prüfung bekommen. Ich habe schriftlich die erforderliche Punktzahl für den eine Einstellung als Richterin erreicht.

Ich habe in meinem Leben therapeutische Unterstützung erhalten über einen längeren Zeitraum. 

Ich will den gesamten Umfang und die Diagnosen wahrheitsgemäß offen legen. Auch mit einem Befund und Bericht. 

Ich will aber keinen Einblick in meine Patientenakte gewähren. Die Gesprächsprotokolle sind mein tiefstes Privates.

Weiß jemand,  ob man einem solchen Einblick zustimmen muss? Und ich habe gehört, es kann Probleme mit der privaten Krankenversicherung geben. 

Was genau sind diese Probleme? Und was ist, wenn man in keine aufgenommen wird?

Richterin werden war schon immer mein Traum. Jetzt habe ich Angst dass es doch nichts wird...
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RRalf
Junior Member
**
Beiträge: 25
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2025
#2
04.01.2026, 00:25
Dein Post ist zu vage.

Gerade bei einer Psychotherapie spielen der Zeitpunkt, die spezifische Diagnose und die Zukunftsprognose für die Bewertung eine große Rolle. 

PKV ist kein größeres Problem, du kannst von der Öffnungsaktion für Beamte bzw. Richter profitieren, sodass du mit maximal 30% Aufschlag genommen werden musst. Die Öffnungsaktion bindet allerdings nur den ersten angefragten Versicherer, es bietet sich daher an, das anonymisiert über einen Makler zu machen. So kannst du trotzdem vergleichen und evtl. sogar bei einer Versicherung ohne oder mit geringerem Aufschlag reinrutschen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.01.2026, 00:26 von RRalf.)
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.059
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#3
04.01.2026, 13:18
Wichtig ist vor allem, wie lange das her ist und ob eine Krankheit zurückgeblieben ist. Man muss nicht unbegrenzt in die Vergangenheit Angaben machen.

Ob die Gesprächsprotokolle freigegeben werden müssten, ist eine gute Frage. Die sind ja nicht Teil der Diagnose, sondern quasi Befunde bzw. Therapie. Die Frage wird vermutlich sein, ob der Dienstherr auf sie angewiesen ist, um Deinen Gesundheitszustand beurteilen zu können. Ohnehin dürfte sie aber erst einmal nur ein Arzt sehen.
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Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 448
Themen: 5
Registriert seit: Apr 2023
#4
04.01.2026, 13:51
(04.01.2026, 13:18)Praktiker schrieb:  Wichtig ist vor allem, wie lange das her ist und ob eine Krankheit zurückgeblieben ist. Man muss nicht unbegrenzt in die Vergangenheit Angaben machen.

Ob die Gesprächsprotokolle freigegeben werden müssten, ist eine gute Frage. Die sind ja nicht Teil der Diagnose, sondern quasi Befunde bzw. Therapie. Die Frage wird vermutlich sein, ob der Dienstherr auf sie angewiesen ist, um Deinen Gesundheitszustand beurteilen zu können. Ohnehin dürfte sie aber erst einmal nur ein Arzt sehen.

So ist es. Hier unterscheidet sich der relevante Zeitraum je nach Versicherung, man sollte also die Bedingungen vorher mal lesen und schauen ob man drum rum kommt. Ansonsten wurde hier ja schon auf die Aufnahmepflicht bzw Öffnungsaktion verwiesen. D.h. die Versicherung muss dich aufnehmen, kann aber einen Risikozuschlag von max. 30% verlangen. 
Je nach BL ist ja auch die GKV möglich (Hamburger Modell). Da dürften sich dann gar keine Probleme stellen.

Deine Akte wird richtigerweise nur der Arzt sehen, der dann eine Entscheidung über die gesundheitliche Eignung trifft und diese an den Dienstherrn schickt. Ggf. kann dieser Rückschlüsse ziehen, zB wenn der AA ein Ergänzungsgutachten eines Facharzts einholen lässt. Bei einem Psychologen / Psychiater liegt ein Rückschluss auf eine psychische Erkrankung natürliche nahe. 

Ob du gesundheitlich geeignet bist, erfordert einen detaillierten SV. Denke, dass kannst du als potentielle Richterin aber auch selbst beurteilen (wenn du das hier aus nachvollziehbaren Gründen nicht beschreiben kannst.

Ansonsten weiß ich, dass bei uns im Haus eine Therapie erstmal kein generelles Problem ist, sofern die Diagnose "geheilt" am Ende steht, ist das nicht der Rede wert. Lieber jemanden der sich hat behandeln lassen und nunmehr gesund ist, als jemanden, der aus Angst vorm AA eine Depression etc zu lange unbehandelt lässt.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.01.2026, 13:55 von Homer S..)
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Mecklenburgerin26
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2026
#5
06.01.2026, 22:10
Danke euch für die zahlreichen Antworten.


Wisst ihr, ob die PKV Patientenakteneinsicht will? Oder genügt denen ein Bericht des Therapeuten?
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