21.12.2025, 21:41
Hallo zusammen,
ich interessiere mich für den Justizdienst in einem Bundesland, in dem man während der Probezeit sowohl bei Gericht als auch bei der Staatsanwaltschaft eingesetzt wird. Als Richter wird man nur einmal am Amtsgericht oder am Landgericht tätig.
Weiß jemand, wie sich diese erste Zuweisung auf die spätere Verplanung auswirkt? Kann man davon ausgehen, dass man dann dauerhaft auf der zugewiesenen Gerichtsebene bleibt oder sind spätere Wechsel üblich und möglich?
Wenn man als Proberichter beispielsweise am Amtsgericht tätig war, frage ich mich, ob man später auch für eine Position am Landgericht ernsthaft berücksichtigt werden könnte, da man ja nur Erfahrungen aus der Amtsgerichtsbarkeit hat.
Danke und viele Grüße.
ich interessiere mich für den Justizdienst in einem Bundesland, in dem man während der Probezeit sowohl bei Gericht als auch bei der Staatsanwaltschaft eingesetzt wird. Als Richter wird man nur einmal am Amtsgericht oder am Landgericht tätig.
Weiß jemand, wie sich diese erste Zuweisung auf die spätere Verplanung auswirkt? Kann man davon ausgehen, dass man dann dauerhaft auf der zugewiesenen Gerichtsebene bleibt oder sind spätere Wechsel üblich und möglich?
Wenn man als Proberichter beispielsweise am Amtsgericht tätig war, frage ich mich, ob man später auch für eine Position am Landgericht ernsthaft berücksichtigt werden könnte, da man ja nur Erfahrungen aus der Amtsgerichtsbarkeit hat.
Danke und viele Grüße.
22.12.2025, 06:28
Im NRW spielt es keine Rolle. Unser P1 achtet allerdings auch darauf, dass man sowohl eine Zeit am AG, als auch eine Zeit am LG war, ehe die Verplanung ansteht. Die letzte Verwendung ist dann idR an dem Gericht, an dem man seine Planstelle erhält. In anderen LG-Bezirken (bin selber Bezirkswechsler) ist das nicht immer der Fall. Hängt letztlich auch davon ab, wie beharrlich man seinen Planstellenwunsch vertritt. Ich habe selber drei Angebote abgelehnt, ehe ich am Wunschort verplant wurde.


