Vor 9 Stunden
(Gestern, 15:00)Goodfella schrieb: An die Nachteilsausgleichschreiber: Prüft mal eure ZR I Klausur (elektronische Einsicht bei GPA per Mail beantragen). Anscheinend gabs n technischen Fehler, dass die letzten Seiten fehlen.
Das ist aber doch – im Bestehensfalle – erst nach der mündlichen Prüfung möglich, oder?
Vor 8 Stunden
(Vor 9 Stunden)skye schrieb:(Gestern, 15:00)Goodfella schrieb: An die Nachteilsausgleichschreiber: Prüft mal eure ZR I Klausur (elektronische Einsicht bei GPA per Mail beantragen). Anscheinend gabs n technischen Fehler, dass die letzten Seiten fehlen.
Das ist aber doch – im Bestehensfalle – erst nach der mündlichen Prüfung möglich, oder?
Das behaupten für Berlin zwar Kammergericht und GJPA, ist aber mE klar falsch, jedenfalls wenn man sich auf Art. 15 DSGVO als Anspruchsgrundlage stützt. Art. 15 III iVm Art. 12 III DSGVO verpflichten die Prüfungsämter, die Klausuren „unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags“ herauszugeben. Es gibt mE keinerlei Grundlage dafür, dass die Behörde den Zeitpunkt einseitig nach hinten verschieben könnte.
Vor 4 Stunden
BW-ler... wie lief es bei Euch? Ich bin ziemlich enttäuscht... habe aber den Brief noch nicht, weiß also nicht, an welchen Klausuren es lag...
Hat jemand schon Durschnitte ausgerechnet?
Hat jemand schon Durschnitte ausgerechnet?
Vor 3 Stunden
Laut ChatGPT 6,51 und ca 7% durchgefallen
Vor 3 Stunden
Vor 3 Stunden
In BW?
Vor 3 Stunden


