• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Obiter dictum - Sonstiges
  5. Wechsel aus GKV in PKV
« 1 2 3
Antworten

 
Wechsel aus GKV in PKV
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.072
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#21
19.07.2025, 15:22
(19.07.2025, 13:18)Egal_ schrieb:  Ich bezweifle, dass es erstrebenswert ist, diesen Eindruck nach außen zu erwecken.

Das scheint mir auch so. Anwälte nehmen da aus guten Gründen Vorschuss. Der Arzt fürchtet sicherlich auch, dem Geld hinterher laufen zu müssen, wenn der Patient nicht versichert ist.
Suchen
Zitieren
WilfulBlindness
Junior Member
**
Beiträge: 25
Themen: 5
Registriert seit: Jul 2023
#22
21.07.2025, 10:16
Danke für Eure Einschätzungen. Die Normen sind furchtbar. Ich dachte erst, es ginge, unter folgenden Voraussetzungen: 

Ich bin freiwillig versichert. Damit kann ich nach §§ 191, 175 Abs. 4 SGB V die gesetzliche Versicherung kündigen. 
Gemäß § 193 Abs. 3 VVG besteht Versicherungspflicht. Daher muss ich nach § 175 Abs. 4 SGB V nachweisen, dass ich anderweitigen Versicherungsschutz habe. 
Und § 193 Abs. 5 S. 1 VVG beschreibt ausdrücklich den Kontrahierungszwang für Personen, die von der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung in den Basistarif wechseln wollen. 

Aber es geht doch nicht.
Ich werde innerhalb der gesetzlichen zu wechseln versuchen oder ggf. mit Gesundheitsprüfung in eine private. Übrigens: Wenn der Begriff "freiwillig" versichert innerhalb eines geschäftlichen Kontextes verwendet würde, wäre eine UWG-Abmahnung wegen Irreführung sehr nahe liegend.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.07.2025, 11:14 von WilfulBlindness. Bearbeitungsgrund: Bessere Einsicht )
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 2 3
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus