19.07.2025, 15:22
21.07.2025, 10:16
Danke für Eure Einschätzungen. Die Normen sind furchtbar. Ich dachte erst, es ginge, unter folgenden Voraussetzungen:
Ich bin freiwillig versichert. Damit kann ich nach §§ 191, 175 Abs. 4 SGB V die gesetzliche Versicherung kündigen.
Gemäß § 193 Abs. 3 VVG besteht Versicherungspflicht. Daher muss ich nach § 175 Abs. 4 SGB V nachweisen, dass ich anderweitigen Versicherungsschutz habe.
Und § 193 Abs. 5 S. 1 VVG beschreibt ausdrücklich den Kontrahierungszwang für Personen, die von der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung in den Basistarif wechseln wollen.
Aber es geht doch nicht.
Ich werde innerhalb der gesetzlichen zu wechseln versuchen oder ggf. mit Gesundheitsprüfung in eine private. Übrigens: Wenn der Begriff "freiwillig" versichert innerhalb eines geschäftlichen Kontextes verwendet würde, wäre eine UWG-Abmahnung wegen Irreführung sehr nahe liegend.
Ich bin freiwillig versichert. Damit kann ich nach §§ 191, 175 Abs. 4 SGB V die gesetzliche Versicherung kündigen.
Gemäß § 193 Abs. 3 VVG besteht Versicherungspflicht. Daher muss ich nach § 175 Abs. 4 SGB V nachweisen, dass ich anderweitigen Versicherungsschutz habe.
Und § 193 Abs. 5 S. 1 VVG beschreibt ausdrücklich den Kontrahierungszwang für Personen, die von der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung in den Basistarif wechseln wollen.
Aber es geht doch nicht.
Ich werde innerhalb der gesetzlichen zu wechseln versuchen oder ggf. mit Gesundheitsprüfung in eine private. Übrigens: Wenn der Begriff "freiwillig" versichert innerhalb eines geschäftlichen Kontextes verwendet würde, wäre eine UWG-Abmahnung wegen Irreführung sehr nahe liegend.