02.07.2025, 14:49
an die Hamburger, die zumindest für ein weiteres Gespräch nach einer Bewerbung für die Justiz (Richteramt, nicht StA) eingeladen worden sind: welche Notengrenzen sind tatsächlich Voraussetzung? Offiziell heißt es, ein VB und ein "gehobenes befriedigend". Ist eine Einladung mit 9,6+ im 1. Examen, 7,72 im 2. Examen und sehr guten Stationszeugnissen samt Empfehlung für die Justiz realistisch? Merci!
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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02.07.2025, 15:14
Hey, ich hatte mich zuletzt auch sehr intensiv mit der Frage beschäftigt und über verschiedene Kanäle informiert. Für den Richterdienst braucht es in Hamburg derzeit mind. ein vb in dem einen Examen und mind. 8 Punkte in dem anderen. Wenn man ein vb in dem einen und unter 8 Punkte in dem anderen Examen hat, sei es derzeit wirklich aussichtslos. Mir geht es genauso und hat mich auch sehr frustriert.
Tut mir leid! Vielleicht haben wir Glück und es ändert sich etwas in den kommenden Jahren...
