15.04.2025, 11:45
Hey,
Ich soll im Rahmen des Referendariats einen Klageentwurf nach einem vorangegangenen selbstständigen Beweisverfahren fertigen.
Muss ich hier etwas Spezielles beachten? Wie stelle ich sicher, dass ebenfalls über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens entschieden wird?
LG
Ich soll im Rahmen des Referendariats einen Klageentwurf nach einem vorangegangenen selbstständigen Beweisverfahren fertigen.
Muss ich hier etwas Spezielles beachten? Wie stelle ich sicher, dass ebenfalls über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens entschieden wird?
LG
15.04.2025, 12:31
Vor allem das eingeholte Gutachten in Bezug nehmen und Beiziehung der H/OH-Akte beantragen. Über die Kosten entscheidet das Gericht von Amts wegen. Es bedarf dafür auch keines besonderen Ausspruchs im Urteil.