10.12.2024, 22:09
Hallo,
ich habe folgendes Problem und suche eine Lösung: In meinen Klausuren und Schriftsätzen steht immer wieder, dass ich nicht präzise genug arbeite und viele Flüchtigkeitsfehler (Sachverhalt nicht richtig gelesen, Worte ausgelassen, Argumente zu kurz...) mache. Die Fehler passieren nicht immer zwingend aus Zeitnot, sondern aus Gründen, die ich selber noch nicht so richtig kenne.
Ich kenne dieses Muster aber auch aus meinem privaten Umfeld (Tippfehler im WhatsAppNachrichten, sonstige Ungenauigkeiten). Diese Kritik ist daher vollkommen berechtigt und richtig.
Ich weiß, dass es teilweise auch Veranlagung, Charakter und Sozialisierung ist, trotzdem möchte ich versuchen, besser und präziser zu arbeiten, nur weiß ich leider nicht wie.
Habt ihr Ideen und Tipps wie ich dieses Problem zumindest mal in den Klausuren in den Griff bekommen kann?
Ich würde mich über konstruktive Ideen sehr freuen.
ich habe folgendes Problem und suche eine Lösung: In meinen Klausuren und Schriftsätzen steht immer wieder, dass ich nicht präzise genug arbeite und viele Flüchtigkeitsfehler (Sachverhalt nicht richtig gelesen, Worte ausgelassen, Argumente zu kurz...) mache. Die Fehler passieren nicht immer zwingend aus Zeitnot, sondern aus Gründen, die ich selber noch nicht so richtig kenne.
Ich kenne dieses Muster aber auch aus meinem privaten Umfeld (Tippfehler im WhatsAppNachrichten, sonstige Ungenauigkeiten). Diese Kritik ist daher vollkommen berechtigt und richtig.
Ich weiß, dass es teilweise auch Veranlagung, Charakter und Sozialisierung ist, trotzdem möchte ich versuchen, besser und präziser zu arbeiten, nur weiß ich leider nicht wie.
Habt ihr Ideen und Tipps wie ich dieses Problem zumindest mal in den Klausuren in den Griff bekommen kann?
Ich würde mich über konstruktive Ideen sehr freuen.
10.12.2024, 23:35
Im 2. Examen klappt das zwar etwas weniger gut als im 1., jedoch gilt auch hier: Grundsäzlich stehen (überwiegend) nur solche Informationen in der Klausur, die in irgendeiner Art und Weise Verwendung finden, wobei teilweise auch manche Informationen für alternative Lösungswege vorgesehen sind. D.h. in der Regel hat es schon einen Grund, dass das da überhaupt erwähnt wird; da kannst du ggf. versuchen anzusetzen und zu überlegen warum/wofür.
Gleichermaßen bei den Prüfungen deiner möglichen Agl/Delikte/Rgl; versuche bei jedem dabei zu prüfenden Tatbestandsmerkmal zu überlegen bzw. genau zu schauen, welche Informationen dazu sind tatsächlich gegeben, was haben die Parteien (Zivilprozess/VG) dazu vorgetragen, was wurde ggf. ermittelt (StrafR/VG). Genügt das für eine vollständige Subsumtion unter die Definition des maßgeblichen Tatbestandsmerkmals? Gleichermaßen schaust du, wenn du feststellst, dass ein Anspruch besteht/ein Delikt verwirklicht wurde o.ä., gibt es irgendetwas, was jetzt noch daran etwas verändert (d.h. Einreden iSd ZPO oder Rechtfertigungsgründe im Strafrecht etc.). Insbesondere wenn da etwas abweichendes vom absoluten Standardfall im SV (bspw. K kauft Sache, die sich im Besitz eines Dritten befindet. K verklagt den Dritten auf Herausgabe. K vereinbart während des Prozesses mit V Rückabwicklung des Kaufvertrages, K stellt Klageantrag auf Herausgabe an V um. -> Das ist etwas abweichendes vom Standard, was macht man jetzt damit, kann der K das überhaupt, woraus kann sich das womöglich ergeben? gesetzliche Prozessstandschaft § 265 ZPO)
Gleichermaßen bei den Prüfungen deiner möglichen Agl/Delikte/Rgl; versuche bei jedem dabei zu prüfenden Tatbestandsmerkmal zu überlegen bzw. genau zu schauen, welche Informationen dazu sind tatsächlich gegeben, was haben die Parteien (Zivilprozess/VG) dazu vorgetragen, was wurde ggf. ermittelt (StrafR/VG). Genügt das für eine vollständige Subsumtion unter die Definition des maßgeblichen Tatbestandsmerkmals? Gleichermaßen schaust du, wenn du feststellst, dass ein Anspruch besteht/ein Delikt verwirklicht wurde o.ä., gibt es irgendetwas, was jetzt noch daran etwas verändert (d.h. Einreden iSd ZPO oder Rechtfertigungsgründe im Strafrecht etc.). Insbesondere wenn da etwas abweichendes vom absoluten Standardfall im SV (bspw. K kauft Sache, die sich im Besitz eines Dritten befindet. K verklagt den Dritten auf Herausgabe. K vereinbart während des Prozesses mit V Rückabwicklung des Kaufvertrages, K stellt Klageantrag auf Herausgabe an V um. -> Das ist etwas abweichendes vom Standard, was macht man jetzt damit, kann der K das überhaupt, woraus kann sich das womöglich ergeben? gesetzliche Prozessstandschaft § 265 ZPO)
11.12.2024, 09:36
Danke dir! Das sind schon mal sehr gute Ansätze und Ideen.
Jetzt muss ich es nur schaffen diese Tipps konsequent durchzuziehen. Also nicht zu schnell zu nächsten Punkt zu springen oder vorschnell, weil ich es im Kopf durch geprüft habe, vergessen es hinzuschreiben.
Über weitere Anregungen freu ich mich natürlich weiterhin
Jetzt muss ich es nur schaffen diese Tipps konsequent durchzuziehen. Also nicht zu schnell zu nächsten Punkt zu springen oder vorschnell, weil ich es im Kopf durch geprüft habe, vergessen es hinzuschreiben.
Über weitere Anregungen freu ich mich natürlich weiterhin
16.12.2024, 01:51
(11.12.2024, 09:36)Gartenzwerg_Lala schrieb: Danke dir! Das sind schon mal sehr gute Ansätze und Ideen.Mach sofort zu der Norm entweder den Kommentar auf oder das Stichwortverzeichnis und scanne die fett gedruckten Sachen oder diesen Überblick am Anfang der Norm. Könnte iwas dazu zu meinem SV passen? Notieren, dann meistens ausschreiben und SV reinquetschen.
Jetzt muss ich es nur schaffen diese Tipps konsequent durchzuziehen. Also nicht zu schnell zu nächsten Punkt zu springen oder vorschnell, weil ich es im Kopf durch geprüft habe, vergessen es hinzuschreiben.
Über weitere Anregungen freu ich mich natürlich weiterhin
Und lege mehr wert auf eine sorgfältige SV-Analyse. Überfliege erst den SV, wie oft schreibt Kläger was, wie oft beklagter? Neue Anträge? Wie oft? VU drin?
Wenn du das einmal überblickt hast verdaut sich der SV viel besser für dein Gehirn, glaub mir. Dann liest du den SV ganz genau und markierst direkt mit und Notizen. Dauert leider lange, aber immer wenn ich es oberflächlicher gemacht habe, habe ich’s bitter bereut. Wenn ich hingegen den SV ganz brav gelesen und analysiert habe in tatsächlicher Hinsicht und paar Sachen aus dem Kommi abgeschrieben habe, auf einmal Punkteunterschied +4-6 Punkte. Ohne eine rechtliche Mehrleistung erbracht zu haben. Du wirst ein Gefühl dafür bekommen was wichtige Info ist und was nicht durch Klausuren lösen und gliedern.
16.12.2024, 11:43
Hallo, mir geht es teils ähnlich, was das Übersehen von Informationen im Sachverhalt betrifft. Ich bin nunmal eine schusselige Person und dadurch, dass die Zeit im Assessorexamen knapper ist als in der ersten Prüfung, traue ich mich nicht mehr an eine allzu ausführliche Lösungsskizze zwecks "Abhaken". Ich bin jetzt dazu übergegangen, wichtige Angaben aus dem Aktenauszug direkt in der ausgedruckten Klausur abzuhaken, wenn ich sie in meiner Bearbeitung verwendet habe. Ob das eine gute Lösung ist, finde ich dann im Examen heraus:D
17.12.2024, 09:51
Oh vielen Dank,
ich merke also der beste Tipp ist wohl, sich noch mehr Zeit für die SV Erfassung zu nehmen und hier für Verbesserungen anzusetzen. Dann werde ich das mal in den nächsten Probeklausuren versuchen umzusetzen.
@marls hast du dann nicht aber wieder die Gefahr, wichtige Dinge zu übersehen. Also ich denke grade, dass zumindest eine Notiz auf einem Extrablatt mit allen Infos hilfreich sein könnte. Also bspw. Streitgenossenschaft S.1 oben; Mangelhaftigkeit S.3 unten. Das ist aber nur so ein spontaner Einfall.
ich merke also der beste Tipp ist wohl, sich noch mehr Zeit für die SV Erfassung zu nehmen und hier für Verbesserungen anzusetzen. Dann werde ich das mal in den nächsten Probeklausuren versuchen umzusetzen.
@marls hast du dann nicht aber wieder die Gefahr, wichtige Dinge zu übersehen. Also ich denke grade, dass zumindest eine Notiz auf einem Extrablatt mit allen Infos hilfreich sein könnte. Also bspw. Streitgenossenschaft S.1 oben; Mangelhaftigkeit S.3 unten. Das ist aber nur so ein spontaner Einfall.