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Justiz Baden-Württemberg
juristin123!
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 3
Registriert seit: Nov 2024
#1
25.11.2024, 09:42
Hallo, würde mich über Rückmeldungen / aktuelle Erfahrungen sehr freuen. Man verbringt in der Ordentlichen ja zwei Stationen in der Probezeit und davon zwei Jahre bei der Sta und zwei Jahre bei Gericht. Ist das dann so, dass man jeweils die zwei Jahre auf der gleichen Stelle /Rechtsgebiet bleibt? Und wenn man bspw bei Gericht am AG ist, ist man dann bei der Sta am LG oder? Heißt man muss auch pendeln.

Hat man bei der Sta in BaWü eigentlich auch Einzelbüros?  Cheese
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Mindermeinung
Member
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Beiträge: 53
Themen: 3
Registriert seit: Feb 2024
#2
29.11.2024, 22:37
Es kann dir auch passieren, dass du drei Jahre bei der StA bleibst oder in der Gerichtsstation zwischendurch an ein anderes Gericht (auch Wechsel AG / LG) abgeordnet wirst. Manche Proberichter sind auch an verschiedenen Gerichten verteilt. Das kommt immer etwas auf den Bedarf an. Das Rechtsgebiet selbst wird dann von Gericht selbst durch den GVP festgelegt und kann sich zwischendurch ändern nach Maßgabe dessen, was du überhaupt machen darfst (im 1. Jahr gibt es ja die gesetzlichen Beschränkungen).
Deine Frage mit der StA und dem LG verstehe ich nicht so recht.
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