21.11.2024, 11:04
Hallo zusammen,
ich arbeite in einem Unternehmen bisher ohne Syndikuszulassung.
Ich gehe in einigen Monaten in Mutterschutz und anschließender Elternzeit. Jetzt wollte ich mich doch zulassen lassen und die Doppelzulassung mitnehmen.
Mein Gedanke war, dass ich im 2. Elternzeitjahr nebenbei aus der "Wohnzimmerkanzlei" einige Fälle bearbeiten kann, um etwas dazu zu verdienen.
Theoretisch bräuchte ich im 1. Elternzeitjahr die Zulassung also nicht, es sei denn ich will private Angelegenheiten verfolgen.
Ich weiß nur nicht, ob mein Arbeitgeber bereit ist, mir die Bescheinigung auszufüllen, während ich mich in Elternzeit befinde. Grds. Ist eine Doppelzulassung bei uns im Unternehmen nicht ungewöhnlich.
Muss ich noch irgendwas beachten? Muss ich während der Elternzeit ins Versorgungswerk einzahlen?
Wie sieht das denn aus mit der erstmaligen Zulassung während der Elternzeit? Ist das überhaupt möglich?
Macht das alles Sinn oder habe ich irgendwo ein Verbot/einen Denkfehler übersehen?
Liebe Grüße
ich arbeite in einem Unternehmen bisher ohne Syndikuszulassung.
Ich gehe in einigen Monaten in Mutterschutz und anschließender Elternzeit. Jetzt wollte ich mich doch zulassen lassen und die Doppelzulassung mitnehmen.
Mein Gedanke war, dass ich im 2. Elternzeitjahr nebenbei aus der "Wohnzimmerkanzlei" einige Fälle bearbeiten kann, um etwas dazu zu verdienen.
Theoretisch bräuchte ich im 1. Elternzeitjahr die Zulassung also nicht, es sei denn ich will private Angelegenheiten verfolgen.
Ich weiß nur nicht, ob mein Arbeitgeber bereit ist, mir die Bescheinigung auszufüllen, während ich mich in Elternzeit befinde. Grds. Ist eine Doppelzulassung bei uns im Unternehmen nicht ungewöhnlich.
Muss ich noch irgendwas beachten? Muss ich während der Elternzeit ins Versorgungswerk einzahlen?
Wie sieht das denn aus mit der erstmaligen Zulassung während der Elternzeit? Ist das überhaupt möglich?
Macht das alles Sinn oder habe ich irgendwo ein Verbot/einen Denkfehler übersehen?
Liebe Grüße