20.08.2024, 14:08
Ich hatte letzte Woche meine mündliche Prüfung.
Mir wurde das Zeugnis aber noch nicht zugesandt.
Kann ich mich trotzdem bereits bei Kanzleien bewerben und sagen, dass ich das Zeugnis nachreichen werde?
Mir wurde das Zeugnis aber noch nicht zugesandt.
Kann ich mich trotzdem bereits bei Kanzleien bewerben und sagen, dass ich das Zeugnis nachreichen werde?
20.08.2024, 14:42
Du kennst deine Note ja bereits, insofern dürfte das Nachreichen kein Problem sein.
Ich selbst habe mich damals noch vor meiner mündlichen Prüfung beworben und bereits Einstellungszusagen von Kanzleien erhalten.
Ich selbst habe mich damals noch vor meiner mündlichen Prüfung beworben und bereits Einstellungszusagen von Kanzleien erhalten.
20.08.2024, 15:06
Klausurnoten (sofort vorzeigbar) reichen auch aus.
20.08.2024, 22:12
Klar. Gib einfach die Note an und sag, dass du das Zeugnis noch nicht erhalten hast und nachreichen wirst.
21.08.2024, 08:41
Wie sieht das eigentlich später aus, wenn man als Berufsträger die Kanzlei wechselt?
Ist es üblich sich ohne Zeugnis zu bewerben, insbesondere wenn der bisherige Arbeitgeber noch nichts von der eigenen Bewerbung bei Dritten wissen soll?
Ist nach meiner Erfahrung jedenfalls nicht üblich, dass anlasslose Zeugnisse in regelmäßigen Intervallen ausgestellt werden…
Ist es üblich sich ohne Zeugnis zu bewerben, insbesondere wenn der bisherige Arbeitgeber noch nichts von der eigenen Bewerbung bei Dritten wissen soll?
Ist nach meiner Erfahrung jedenfalls nicht üblich, dass anlasslose Zeugnisse in regelmäßigen Intervallen ausgestellt werden…
21.08.2024, 09:53
Kann man auf jeden Fall machen, ist jedenfalls bei mir nicht negativ aufgefallen (oder auch nur erwähnt worden). Die HR-Abteilungen und die einstellenden Partner wissen ja auch, wie der Hase läuft und auch bei denen haben sich schon Leute wegbeworben.
21.08.2024, 17:57
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Ich habe das Zeugnis mittlerweile erhalten.
Ich habe das Zeugnis mittlerweile erhalten.
22.08.2024, 08:58
(21.08.2024, 08:41)Konova schrieb: Wie sieht das eigentlich später aus, wenn man als Berufsträger die Kanzlei wechselt?
Ist es üblich sich ohne Zeugnis zu bewerben, insbesondere wenn der bisherige Arbeitgeber noch nichts von der eigenen Bewerbung bei Dritten wissen soll?
Ist nach meiner Erfahrung jedenfalls nicht üblich, dass anlasslose Zeugnisse in regelmäßigen Intervallen ausgestellt werden…
Du kannst ein Zwischenzeugnis bekommen, wenn Du Dich aus einem Anstellungsverhältnis wegbewirbst, aber ja, das kriegt der AG natürlich mit (Du musst das anfragen, außer bei Kündigungen stellt man nicht anlasslos Zwischenzeugnisse aus). Je nachdem, wie Dein Verhältnis zum Partner/Team ist, ist nicht auszuschließen, dass die Stimmung nicht super ist, wenn sie wissen, dass Du wechseln willst. Sich wegzubewerben ist aber grds. absolut nicht unüblich und ich habe eigentlich eher erlebt, dass alles normal weiterläuft (kann ja auch taktisch klug sein, wenn der AG weiß, dass man auf der Suche ist und sie Dich halten wollen). Ohne Arbeitszeugnis kann man sich aber natürlich auch bewerben, manchmal will HR dann irgendwann das Zeugnis nachgereicht bekommen.