01.08.2026, 19:56
Hallo zusammen,
ich frag mich so ein wenig, ob es für eine Anklage mit zahlreichen gleichartigen, tatmehrheitlichen Betrugstaten andere Anforderungen gibt als bei den „normalen“ Anklagen.
Ich weiß, dass man abweichend wohl zunächst einen Fließtext schreibt, in welchem der modus operandi beschrieben wird und dann führt man zu den einzelnen Taten noch kurz in einem Satz oder tabellarisch aus.
Gerade in Bezug auf den Fließtext, der die Vorgehensweise beschreibt, frage ich mich jedoch, ob hier dennoch grundsätzlich nur das beschrieben wird, was dem Angeschuldigen „zur Last gelegt wird“ oder ob man da auch ein bisschen mehr Details beschreibt, die an und für sich kein Tatbestandsmerkmale ausfüllen, z.B Verhalten, was abgesehen vom täuschungsbedingten Irrtum noch immer gegenüber dem Gs. gemacht/gesagt wurde, um ihn letztlich zur Vermögensverfügung zu überreden.
Vielen Dank im Voraus!
ich frag mich so ein wenig, ob es für eine Anklage mit zahlreichen gleichartigen, tatmehrheitlichen Betrugstaten andere Anforderungen gibt als bei den „normalen“ Anklagen.
Ich weiß, dass man abweichend wohl zunächst einen Fließtext schreibt, in welchem der modus operandi beschrieben wird und dann führt man zu den einzelnen Taten noch kurz in einem Satz oder tabellarisch aus.
Gerade in Bezug auf den Fließtext, der die Vorgehensweise beschreibt, frage ich mich jedoch, ob hier dennoch grundsätzlich nur das beschrieben wird, was dem Angeschuldigen „zur Last gelegt wird“ oder ob man da auch ein bisschen mehr Details beschreibt, die an und für sich kein Tatbestandsmerkmale ausfüllen, z.B Verhalten, was abgesehen vom täuschungsbedingten Irrtum noch immer gegenüber dem Gs. gemacht/gesagt wurde, um ihn letztlich zur Vermögensverfügung zu überreden.
Vielen Dank im Voraus!








