29.07.2024, 16:06
Die Regelung für die Staatsanwaltschaft ist brandneu und liegt darin, dass dort wirklich Not am Mann ist. Die für die Finanzverwaltung gilt auch erst sein ein Paar Jahren.
Die lockeren Notengrenzen liegen am demographischen Wandel und an dem Umstand, dass (Groß-) Kanzleien hier einfach deutlich mehr zahlen und für viele dadurch attraktiver sind.
Zudem gibt es bei der Verwaltung noch ein Assessment Center d.h die wollen jemanden einstellen der wirklich geeignet ist als Führungskraft zu arbeiten und nicht einfach den erstbesten nehmen, der über die Noten-Hürde kommt.
Die lockeren Notengrenzen liegen am demographischen Wandel und an dem Umstand, dass (Groß-) Kanzleien hier einfach deutlich mehr zahlen und für viele dadurch attraktiver sind.
Zudem gibt es bei der Verwaltung noch ein Assessment Center d.h die wollen jemanden einstellen der wirklich geeignet ist als Führungskraft zu arbeiten und nicht einfach den erstbesten nehmen, der über die Noten-Hürde kommt.
29.07.2024, 20:23
Mittlerweile gibt es in BW bei nachgeordneten Behörden und sogar bei manchen Ministerien oft Stellenausschreibungen, bei denen überhaupt keine Notengrenzen mehr genannt sind, sondern nur noch das Bestehen beider Staatsexamina gefordert wird. Die sind dann zwar manchmal befristet, aber immerhin hat man so "einen Fuß in der Tür".
Die Zeiten, wo man mit 6,49 Punkten sofort aussortiert wurde, sind jedenfalls vorbei, und ja, die gab es definitiv.
Die Zeiten, wo man mit 6,49 Punkten sofort aussortiert wurde, sind jedenfalls vorbei, und ja, die gab es definitiv.
29.07.2024, 20:26
Kommunen, d.h. Landkreise (im Süden: Landratsämter) und größere, insbesondere kreisfreie Städte, schreiben auch oftmals lediglich mit der Voraussetzung der bestandenen Examina aus. Sofern es also nicht zwingend Bundes- oder Landesbehörde sein muss, gibt es ggf. formale Möglichkeiten.
29.07.2024, 21:42
Ich würde Bewerbungen jedenfalls probieren. Die Notengrenzen fallen an allen Ecken und Enden. NRW hat in der Finanzverwaltung wie gesagt keine Notengrenze mehr und nimmt wirklich jeden, der den Bewerbungsprozess übersteht, in BaWü munkelt man, dass es auch nicht mehr lange bei 6,5 bleibt und in Bayern schafft die allgemeine Verwaltung vermehrt Sonderstellen, für die eine niedrigere Notengrenze gilt.
Wenn du örtlich und inhaltlich sehr flexibel bist, wirst du irgendwo im Bund in den öD können. Ich würdemich einfach gezielt bei den Landesverwaltungen bewerben, die keine starre Notengrenze mehr haben.
Wenn du örtlich und inhaltlich sehr flexibel bist, wirst du irgendwo im Bund in den öD können. Ich würdemich einfach gezielt bei den Landesverwaltungen bewerben, die keine starre Notengrenze mehr haben.
30.07.2024, 22:25
Glaube viele vergessen hier das NRW nicht automatisch Köln heißt, da will nämlich gefühlt jeder hin.