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Mehrere Angeschuldigte- Mittäter
Gast444
Unregistered
 
#1
26.08.2019, 18:34
Hallo ihr Lieben,

wahrscheinlich stehe ich gerade völlig auf dem Schlauch, aber 

ist es möglich gegenüber mehreren Mittätern unterschiedlich zu entscheiden? D.h. gegenüber dem Einen das Verfahren nach § 153 StPO einzustellen (keine Vorbelastungen) und bei den anderen (aufgrund Vorbelastungen) Anklage zu erheben oder den Erlass eines Strafbefehls zu beantragen?

Danke!
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NRWNRW
Unregistered
 
#2
27.08.2019, 06:01
Ja,  natürlich ist das möglich. Alle Kombis.
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