15.06.2024, 21:08
Hey,
ich weiß, dass die Frage komisch anmutet. Aber aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit hört man immer wieder, dass man für die Akten wenig Zeit habe, weil die Belastung und der Umlauf so hoch ist. Wie aber ist es beim VG? Hat man hier genügend Zeit, sich mit der Akte intensiv zu beschäftigen? Und wielnage hat man Zeit für das abfassen des Urteils? Ich frage das deshalb, weil die Urteile ja meist gar nicht unter 20 Seiten lang sind und das ja schon ein erheblicher Aufwand ist. Wie lange benötigen die VG Richter hier so pro durchschnittliches Urteil?
ich weiß, dass die Frage komisch anmutet. Aber aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit hört man immer wieder, dass man für die Akten wenig Zeit habe, weil die Belastung und der Umlauf so hoch ist. Wie aber ist es beim VG? Hat man hier genügend Zeit, sich mit der Akte intensiv zu beschäftigen? Und wielnage hat man Zeit für das abfassen des Urteils? Ich frage das deshalb, weil die Urteile ja meist gar nicht unter 20 Seiten lang sind und das ja schon ein erheblicher Aufwand ist. Wie lange benötigen die VG Richter hier so pro durchschnittliches Urteil?
16.06.2024, 00:14
Das ist total abhängig von der Materie und dem individuellen Arbeitsstil. Gerade im Asyl wird auch viel mit Textbausteinen gearbeitet, geht auch gar nicht anders. Das sieht dann nur nach viel aus. Man muss schon priorisieren, dh unproblematisches kurz halten, dann hat man auch mal Zeit für eine umfangreichere Entscheidung.
16.06.2024, 12:16
Nach meiner bisherigen Erfahrung hat man fast immer genug Zeit für eine gründliche Durchdringung des Sachverhalts, juristische Recherche und Durchdenken der Entscheidung sowie ggf. Beratung mit Kammerkollegen. Es sagt dir ja auch keiner, das Urteil muss heute raus. Die Entscheidungen brauchen eben so lange, wie sie brauchen. Als Ausnahme dürften nur ganz kurzfristige Eilverfahren (z. B. im Versammlungsrecht) gelten.
Was das Verfassen von Entscheidungen angeht, ist eine pauschale Angabe nicht möglich. Manche Urteile schreibst du so in ein paar Stunden runter. An anderen kann man wochenlang feilen, wenn man das für geboten hält. Wie bereits erwähnt, wird gerade im Bereich des Asylrechts auch viel mit Textbausteinen gearbeitet. Insofern ist die Länge einer Entscheidung nicht notwendigerweise ein Gradmesser für die Bearbeitungsdauer.
Was das Verfassen von Entscheidungen angeht, ist eine pauschale Angabe nicht möglich. Manche Urteile schreibst du so in ein paar Stunden runter. An anderen kann man wochenlang feilen, wenn man das für geboten hält. Wie bereits erwähnt, wird gerade im Bereich des Asylrechts auch viel mit Textbausteinen gearbeitet. Insofern ist die Länge einer Entscheidung nicht notwendigerweise ein Gradmesser für die Bearbeitungsdauer.